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think

unregistriert

1

Dienstag, 10. August 2010, 13:11

fiktive fragestellung bzgl. der kfz-anmeldung in D

:Hallo5: ,

mal angenommen, dass eine person, die keinen ws in D hat, ein kfz in D bewegen möchte, ohne dabei steuern zu hinterziehen, das kfz un-be-dingt auf sich angemeldet haben will - wäre es legal, kurz einen ws in D anzumelden, die anmeldung des kfz vorzunehmen, sich sofort danach wieder abzumelden, das kfz dabei aber angemeldet zu lassen... oder sind bei einer solchen vorgehensweise probleme seitens LEA / kfz-amt zu erwarten?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

2

Dienstag, 10. August 2010, 13:37

Ohne Wohnsitz keine KFZ-Zulassung in D. Und der Wohnsitz muß über die gesamte Dauer der Zulassung Bestand haben.

Nur zwecks KFZ-Zulassung einen Wohnsitz zuzulegen geht nicht.

Schließlich muß ja die Post für Knöllchen, Steuerbescheide usw. irgendwo hin geschickt werden können.
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think

unregistriert

3

Dienstag, 10. August 2010, 13:46

an die bei der zulassung angegebene adresse, denke ich.

ok anders - kfz ist die letzten 10 jahre angemeldet, der halter geht für ein halbes jahr ins ausland... kommt dann aber wieder. kann er jetzt die kiste in die garage stellen und weiterhin die versicherungsbeiträge zahlen oder muss er sie vorübergehend stillegen udn die zahlungen einstellen?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

4

Dienstag, 10. August 2010, 14:00

Ganz einfach den Wohnsitz aufrecht erhalten und sich die Post nachsenden lassen.

Er muß ja dafür keine eigene Wohnung haben, sondern kann dafür die Adresse seiner Eltern, Freunde usw. nutzen.

Es gibt ja viele deutsche Promis, die zwar im Ausland leben sowie in D keine Wohnung mehr haben und trotzdem ein Fahrzeug auf sich angemeldet haben.
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think

unregistriert

5

Dienstag, 10. August 2010, 14:08

aus bspw. steuerrechtlichen hintergründen ist die ws-aufrechterhaltung u.U. unattraktiv...

ich mein' den umgekehrten fall - wohnung ist vorhanden, der briefkasten wird eigenhändig jede woche geleert.

man will hier selbst halt momentan nicht gemeldet sein... aber dennoch deutsche nummernschilder haben... und der im kfz-brief eingetragene erstbesitzer sein.

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

6

Dienstag, 10. August 2010, 14:28

Beides zusammen geht nunmal nicht.
Der Halter muß in Deutschland gemeldet sein, ansonsten gibts bei ner Kontrolle im In/Ausland mächtig Probleme.
Der Erstbesitzer bleibt man ja trotzdem, auch wenn man das Auto abmeldet und wieder anmeldet nach ner gewissen Zeit.
Lieber stehend sterben als knieend leben

Pioneer

unregistriert

7

Mittwoch, 11. August 2010, 00:33

Der Halter muß in Deutschland gemeldet sein, ansonsten gibts bei ner Kontrolle im In/Ausland mächtig Probleme.
Wie sollen die Probleme denn praktisch aussehen?
Es ist rechtlich sicher nicht korrekt, aber Probleme kommen eigentlich nur vom Finanzamt im umgekehrten Fall. Wenn hier Steuern bezahlt werden, obwohl nicht erforderlich, interessiert sich nicht einmal das Finanzamt dafür.
Natürlich muß gleichzeitig sichergestellt sein, das Knöllchen und Kfz-Vers.-Rechnungen zustellbar bleiben. Ein weiterer Steuerbescheid des FA, außer bei einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt nicht und die KFZ-Steuer wird ohnehin vom bei der Zulassung angegebenen Konto abgebucht.

think

unregistriert

8

Mittwoch, 11. August 2010, 16:00

@Pioneer: ich denke auch so. aber - fiktiv:

routinekontrolle: fahrzeugschein, führerschein, personalausweis reisepass, bitte... abfrage sämtlicher register... es stellt sich heraus, dass die person abgemeldet ist. das angemeldete kfz - könnte ich mir vorstellen - würde als indiz für einen verstoss gegen das meldegesetz gewertet werden können. wenn das idiz wie ein beweis gewertet wird sind m.w. ein paar euros fällig - kann man mit leben.

aber wäre es irgendwie vorstellbar, dass bspw. irgendwo im tiefsten bayern oder so "bis zur aufklärung der umstände" die weiterfahrt untersagt wird o.ä.?

konstruiert mal bitte was schwarzgemaltes... aber +/- realistisches.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »think« (11. August 2010, 16:14)


Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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9

Mittwoch, 11. August 2010, 16:36

Wozu eigentlich? Der Fall ist ja wohl sehr weit hergeholt, auch wenn er fiktiv ist. :klatsch2:
Signaturen sind doof!

think

unregistriert

10

Mittwoch, 11. August 2010, 16:57

:klatsch2: das haben fiktive fälle so an sich.
aber was genau ist denn jetzt so weit hergeholt - bist du noch nie kontrolliert worden? :gcool:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

11

Mittwoch, 11. August 2010, 17:06

Lösung:
Einfach Wohnsitz aufrechterhalten.

Und für evtl. steuerliche Probleme gibt es auch ne Lösung.
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think

unregistriert

12

Mittwoch, 11. August 2010, 17:31

das ist schon klar. aber ok - dann eben jenseits der fiktivität:

ich hab' keine steuerrechtlichen probleme aber derzeit einfach keinen bock, mich im unrechtsstaat anzumelden. ich will, dass jede feb deutschlands für mich zuständig ist und nach by/bw fahren damit mich die VGHe dort bis zum eugh katapultieren. ist ja nicht so, als wäre ich zu blöd dazu, mir eine wesentlich preiswertere tageszulassung zu organisieren oder niemanden hätte, auf den ich die kiste anmelden könnte.

aber wenn sich der wertverlust - und sei es erst, wenn ich in 100 jahren beim eugh angekommen bin - irgendwie auf den weisswurstäquator umlegen lässt, dann sollte dieser auch wehtun.

und das möglichst genau so, wie betroffenen eine rechtswidrige NU wehtut.
so besser? :)

also nochmal - für den fall, dass die kontrolle vor erreichen des weisswurstäquators stattfindet - mit welcher begründung könnte ihr euch eine untersagung der weiterfahrt aufgrund von fehlender anmeldung des halters vorstellen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »think« (11. August 2010, 17:34)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

13

Mittwoch, 11. August 2010, 18:22

Kommt halt darauf an ob der Sheriff ne EMA-Abfrage (Einwohnermeldeamt) macht.
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think

unregistriert

14

Mittwoch, 11. August 2010, 18:45

gehen wir mal davon aus, dass der sheriff in hessen sie macht.
die weiterfahrt im rahmen der gefahrenabwendung aufgrund einer nach 19.01.09 erteilten fe wird er wohl nicht untersagen - hessen. kann er das aufgrund von einem verstoss gegen das meldegesetz tun?

wobei - was mir grad noch einfällt:
es gibt ja haushalte, familien, die sich ein kfz teilen.
er geht ins ausland, sie muss nachwievor jeden morgen zur arbeit.
wenn die beiden verschiedene nachnamen haben, würde die ummeldung des kfz auf sie doch zu einem wertverlust führen. man kann doch nicht gesetzlich vorschreiben, sich selbst das familienbudget zu kürzen. :VL:

somit darf sie das weiterhin zugelassene teil doch auch so bewegen?
und er - wenn er für einen zeitraum der unter 90 tagen beträgt - die familie besucht doch auch? ... und das auch ohne meldegesetzverstoss. ok - ich hab's mir selbst beantwortet, denke ich.
danke für die beteiligung.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »think« (11. August 2010, 18:55)


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