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Roadrunner

Anfänger

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1

Samstag, 27. November 2010, 19:31

Kraftfahrzeug Ankauf

Nabends liebe Gemeinde,


und zwar habe ich einmal ein paar rechtliche Fragen zum Autokauf.


Ich habe von jemanden ein Fahrzeug gekauft,Fahrzeug war nur auf dem
derzeitigen Verkäufer auch angemeldet,da dieser jedoch mit seiner Frau
in einer laufenden Scheidung lebt (Rosenkrieg)und diese den
Fahrzeugbrief nicht rausrückt wollte ich Euch einmal fragen was man da
noch machen kann.




Ein Schreiben wo ich die derzeitige Ehefrau nun Auffordere den
Fahrzeugbrief sammt aller Unterlagen heraus zu geben habe ich bereits
mit Einschreiben Rückschein abgeschickt.

Nachdem die derzeitige noch Ehefrau den Einschreibebrief erhalten
hat,hat sie diesen an Ihren Anwalt weiter gereicht wobei der RA der
Noch-Ehefrau an den RA des Verkäufers schreibt das ich mich in Zukunft
an den Verkäufer (Noch-Ehemann) wenden soll-obwohl dieser garnicht den
Brief hat.







Da dieser mit dieser Angelegenheit eigentlich garnichts mehr am Hut
hat,rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeuges bin ich seit Kaufvertrag
wollte ich euch einmal Fragen wie man hier nun weiterverfahren kann.




Falls noch wichtig es gibt einen Nachweiß das der Verkäufer
bisheriger Eigentümer des Fahrzeuges war,zugelassen war das Fahrzeug
bis vor 2 Jahren auf seinen Namen.

Danach wurde das Fahrzeug bis heute vorübergehend
Stillgelegt,wobei ich anmerken muß Fahrzeug befindet sich in meinem
Besitz-abgeholt mit Kurzzeitkennzeichen.

poppi

Schüler

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2

Samstag, 27. November 2010, 19:47

@Roadrunner!

Das heisst aber noch lange nicht, dass du auch Eigentümer bist. Haste schon bezahlt? Hoffendlich nicht. Und bei einer Scheidung ist der Wagen Teil der Zugewinn Gemeinschaft, den kann er so ohne weiteres nicht einfach verkaufen. Na dann viel Glück :wink:
strength and honor!

Roadrunner

Anfänger

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3

Samstag, 27. November 2010, 19:56

Ja bezahlt ist das Fahrzeug gekauft für 50 Euro,es handelt sich hier um einen Golf2 bei dem noch einige Reparaturen anstehen ehe dieser den Tüv besteht.
Allenfalls währe es besser das Fahrzeug wieder hinzustellen und die Stadt zu informieren zwecks Umweltverschmutzung durch austretendes Motor und Getriebeöl,eine Entsorgung währe demnach teurer als der Wert des Fahrzeuges lt. Kaufvertrag wobei dann Ehemann und Ehefrau die Entsorgungsgebühr zur hälfte tragen müßten.
Das worauf ich hinaus möchte der Ehemann also Verkäufer hat ein Schreiben von dem VorVerkäufer in der Hand wo bestätigt wird das das Fahrzeug an Herrn.......... veräußert wurde,Halter und Besitzer war nur der Ehemann.

Franz-F

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4

Samstag, 27. November 2010, 20:06

Hallo,

ich hatte das mal in meiner Ausbildung kann ich es daher nicht genau weitergeben. Hier muss man auch beachten das Beseitzer und Eigentümer zwei verschiedene Sachen sind.

Besitzer ist der, der das Auto hat. Eigentümer ist der, der den Brief hat.

Nur der Eigentümer kann hier irgendwas verkaufen.

Beispiel: Du leihst dir was aus, somit bist du der besitzer, das gibt dir aber nicht das Recht es zu verkaufen.

Hoffe konnte helfen.


Gruß
Franz
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Roadrunner

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5

Samstag, 27. November 2010, 20:12

Einerseits liegtst du mit deinen Beispiel nicht ganz daneben aber es gibt wie bereits geschrieben vom Vorverkäufer die Bescheinigug das das Fahrzeug an Herrn ......... veräußert wurde und nicht an Frau ..........
bis zuletzt war der Ehemann auch der Halter wobei dieser als solches auch im KFZ Brief eingetragen ist.



Dann könnte man ja in Autohäuser einbrechen und sich sämtliche KFZ Briefe einstecken und könnte somit der rechtmäßige Eigentümer zahlreicher Fahrzeuge sein,ganz so einfach stelle ich mir das also nicht vor.

Ich hoffe das hier ein eventuell vertretender Rechtsanwalt hier noch dazu was schreiben wird,Rechtschutzversicherung ist vorhanden :soist:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Roadrunner« (27. November 2010, 20:15)


Franz-F

[VERBORGEN]

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6

Samstag, 27. November 2010, 20:20

Hallo,

du ats mein Beispiel nicht so ganz verstanden.

Nur der Eigentümer kann was verkaufen, Eigentümer ist hier der, der den Brief hat, nicht der der im Brief steht und nicht der, der das Auto "besitzt".


Wenn du das Auto vom Eigentümer kaufst, ist er Besitzer und Eigentümer, dann stehst du nicht als Eigentümer im Brief, bist aber trotzdem Eigentümer und Besitzer.

Der Besitzer durfte in diesem fall das Auto nicht verkaufen, da er nicht Eigentümer ist. Somit bist du auch nicht der Eigentümer.

Gruß
Franz
[VERBORGEN]

Roadrunner

Anfänger

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7

Samstag, 27. November 2010, 20:25

Doch Franz es gibt ja den Kaufvertrag vom VorVor-Besitzer wo drin steht das das Fahrzeug an Herrn ........ verkauft wurde,also sollte ja eigentlich klar sein wer der vorletzte Eigentümer war.

Ich hoffe ein Querlink ist erlaubt http://www.recht1.de/forum/kfz-brief-rec…tuemer-740.html

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Roadrunner« (27. November 2010, 20:28)


Franz-F

[VERBORGEN]

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8

Samstag, 27. November 2010, 20:37

Hallo,

die Ehefrau geht nun zu Zulassungsstelle und lässt sich eintragen? Und dann?

Gruß
Franz-F
[VERBORGEN]

Roadrunner

Anfänger

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9

Samstag, 27. November 2010, 20:46

Die Ehefrau hat weder das Geld für Zulassung Versicherung noch für KFZ Steuer und es scheint so zu sein,das die letzt eingetragende Person weder Besitzer noch Eigentümer aufgrund dieses Eintrages ist.
Denn auch die Leasingfahrzeuge gehören nicht der Mietwagengesellschaft.

Was zählt müßte eigentlich der Vorletzte Kaufvertrag sein,die Person die da drin steht,wohlgemerkt als Käufer ist der letzte Eigentümer.

Wie bereits geschrieben dann hätten Autodiebe ein leichtes-in Autohäuser einbrechen Briefe einsacken und nach einer Woche die herausgabe der Fahrzeuge verlangen-wenn es so einfach währe..........

knacker

Fortgeschrittener

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Beiträge: 239

10

Samstag, 27. November 2010, 21:12

Wer hat den Golf damals gekauft ? Ehefrau oder Mann! (KAUFVERTRAG) Der ist Besitzer und aus... Zugewinn usw. vergiss es.

Roadrunner

Anfänger

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Führerschein aus: Deutschland

11

Samstag, 27. November 2010, 21:37

Hallo,damals gekauft hat das Fahrzeug der Noch-Ehemann wird durch ein Schreiben vom VorVor-Besitzer bestätigt

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

12

Samstag, 27. November 2010, 21:41

Ich würde ein Fahrzeug nur kaufen, wenn es alle Papiere gegen das Geld gibt.

Ansonsten ist kein sauberes Geschäft.

Gib die Karre zurück und lass Dir das Geld wieder geben.

Sollen sich die Streithähne um das Fahrzeug bzw. deren Entsorgungskosten streiten.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Roadrunner

Anfänger

Registrierungsdatum: 12. Mai 2010

Beiträge: 21

Führerschein aus: Deutschland

13

Samstag, 27. November 2010, 21:58

Leider ein sehr schlechter Tip der Noch Ehemann (Verkäufer) ist ein guter Kumpel von mir,und zu Freunden sollte man schon halten.
Zu allen Überfluss stand das Fahrzeug über 2 Jahre abgemeldet auf dem Grundstück und es Rufschädigend für seine Firma ist wenn da Jahrelang ein abgemeldetes Fahrzeug auf dem Grundstück steht,und die Noch Ehefrau hat sogar ne Packung Zucker in den Tank gekippt-es gibt schon sehr gestörte Ehefrauen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (28. November 2010, 04:03)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


Pioneer

unregistriert

14

Sonntag, 28. November 2010, 04:15

Der Tip von @ charly war schon passend, logisch und zielführend. Wir reden hier doch ganz offensichtlich über einen Betrag von 50,-- €, in diesem Zusammenhang lohnt kein weiterer Aufwand.
Die weiteren, in der Privatsphäre liegenden Gründe konnte er aus Unkenntnis der Sachlage nicht berücksichtigen und dazu läßt sich auch von Außenstehenden kein Rat einholen.
Zudem verläßt man damit den rechtlich beurteilbaren Bereich und begibt sich in die Unwägbarkeiten privater und sozialer Beziehungen. Das kann hier im Forum niemand leisten.

knacker

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 12. Mai 2009

Beiträge: 239

15

Sonntag, 28. November 2010, 09:35

Verkauft doch das Auto zum ausschlachten ohne Papiere! Golf2!! Welcher??
Da ist ja noch Geld zu machen. Und wenn das Ding weg is is es weg!

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

16

Sonntag, 28. November 2010, 15:32

Leider ein sehr schlechter Tip der Noch Ehemann (Verkäufer) ist ein guter Kumpel von mir,und zu Freunden sollte man schon halten.
Beim Autokauf interessiert mich nicht ob es ein guter Kumpel oder gar der beste Freund ist.

Ich kaufe nur wenn es die vollständigen Papiere gegen Geld gibt. Was aber einer guten Freundschft keinen Nachteil mit sich bringen sollte.

Ein Unternehmer - und bin einer - lässt sich auf solche Geschäfte nicht ein und jeder Normalbürger sollte es auch wissen. Es wird ja in den Medien immer wieder darauf hingewiesen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (28. November 2010, 15:38)