fünf tage in einer kurzparkzone stand
Na, das ist doch kurz, was wollen die eigentlich.
ich nenne eine person als lenker, die in einem land wohnt mit dem österreich kein rechtshilfeabkommen hat?
Das ist einen Versuch wert. Man muß mal abwarten, was dann passiert. Evtl. wenden sie sich dann trotzdem weiterhin an den Halter, obwohl er ja im Sinne der Aufklärung mitgewirkt hat, auch A braucht schließlich Geld.
Wenn in D jedes mal abgeschleppt worden wäre wären dies 8 mal das Verwarngeld + 8 mal das Abschleppen.
8 mal abschleppen und immer den gleichen PKW vom selben Platz.

Fällt so etwas nicht unter ABM-Maßnahmen.