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Hommer

Schüler

Registrierungsdatum: 21. Mai 2007

Beiträge: 66

1

Mittwoch, 22. Oktober 2008, 23:28

Richterspruch "Weg mit den Laser-Pistolen!"

Zitat

Erfolg für einen vermeintlichen Temposünder: In Herford hat sich ein Autofahrer vor Gericht gegen einen Bußgeld-Bescheid gewehrt. Und der Richter gab ihm Recht: Die Lasermessung reiche als Beweis nicht aus, dass er zu schnell gefahren sei. Das Urteil entsetzt die Polizei.

Amtsrichter Helmut Knöner hat einen Autofahrer freigesprochen, der laut Messung der Polizei in einer Tempo-30-Zone mit 51 km/h unterwegs war. Der vermeintliche Verkehrssünder argumentierte vor Gericht: Nicht sein Auto, sondern ein anderes sei erwischt worden. Tatsächlich meint Knöner: "Die Lasermessung allein reicht als Beweis nicht aus." Sein Urteil: im Zweifel für den Angeklagten. Und der Richter kündigt an: "In ähnlichen Fällen würde ich wieder so entscheiden."

Hintergrund: Die Polizei hatte die Geschwindigkeit mit einer Laser-Pistole gemessen, die keine Fotos macht. Technisch funktionieren die Geräte zwar einwandfrei. Doch einige Gutachter und eben auch Richter Knöner meinen: Es sei nicht auszuschließen, dass die Polizei bei solchen Kontrollen versehentlich falsche Fahrzeuge erwische. Denn je weiter weg das anvisierte Objekt, desto größer wird der Messbereich des Laserstrahls.

Für den Herforder Amtsrichter liefern nur Geräte mit Fotofunktion stichhaltige Beweise. Doch die sind teuer: Sie kosten bis zu 20.000 Euro, die einfachen Laser-Pistolen nur ca. 6000 Euro. Die Polizei setzt vor allem auf die günstigen Geräte, da sie davon mehr beschaffen und so auch mehr Tempokontrollen durchführen kann. Thomas Decken, Leiter der Verkehrsdirektion im Kreis Mettmann, sagt: "Wenn wir nachrüsten müssen, haben wir weniger Messungen - und somit weniger Verkehrssicherheit."

Aber Richter Knöner ist vor allem eines wichtig: Rechtssicherheit. Grundsätzlich zweifle er zwar nicht an der korrekten Arbeit der Polizei. Doch der Bürger habe ein Recht auf nachvollziehbare Beweise. Ohne Fotos lägen die nicht vor. Und wenn ein vermeintlicher Raser glaubhaft darlege, dass - z.B. bei dichtem Verkehr - auch ein anderes Fahrzeug erwischt worden sein kann, stünde Aussage gegen Aussage. Im Zweifel müsse er für den Angeklagten entscheiden, da die Polizisten sich wohl Monate später nicht an jedes einzelne Fahrzeug erinnern könnten.

Für Polizist Decken ist diese Entscheidung eine Katastrophe: "Ich finde es befremdlich, dass der Personalbeweis durch die Polizei nicht mehr ausreicht. Das kann man dann ja auch auf Gurt- oder Handyverstöße beziehen. So viele Fotos können wir gar nicht machen." Decken sagt, schon vor Ort würden die Polizisten wie ein Richter vorgehen: Im Zweifelsfall werde die Messung verworfen und gar nicht erst zur Anzeige gebracht.

Zwar haben auch schon andere Richter ähnlich wie Knöner entschieden und Bußgelder für nichtig erklärt. Aber als Freispruch für alle potenziellen Temposünder gelten die Urteile nicht. Jeder Ertappte muss selbst vor Gericht ziehen und auf Milde hoffen. Knöner warnt: "Es wird immer individuell entschieden. Wenn klar ist, dass im Messbereich nur ein Fahrzeug war, hat der Betroffene Pech gehabt."


Quelle
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

2

Sonntag, 9. November 2008, 22:55

Ich hoffe mal, dass der Richter selbst Autofahrer ist und auch ihm die ewige Abzocke - die aber auch gar nichts mehr mit Verkehrssicherheit zu tun hat, reicht. :DK:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Pioneer

unregistriert

3

Montag, 10. November 2008, 02:01

RE: Richterspruch "Weg mit den Laser-Pistolen!"

Für Polizist Decken ist diese Entscheidung eine Katastrophe: "Ich finde es befremdlich, dass der Personalbeweis durch die Polizei nicht mehr ausreicht. Das kann man dann ja auch auf Gurt- oder Handyverstöße beziehen. So viele Fotos können wir gar nicht machen." Decken sagt, schon vor Ort würden die Polizisten wie ein Richter vorgehen: Im Zweifelsfall werde die Messung verworfen und gar nicht erst zur Anzeige gebracht.

Was gelaubt der eigentlich, wer die dann sind, wenn sie in eine Uniform gesprungen sind :sd2:

Wie in A vermutlich, sofort und permanent ausgerüstet mit Radaraugen, Nachtsichtgeräten und Infrarotkennzeichenerkennung und als D-Beamter natürlich mit einem geradezu unglaublichen Gerechtigskeitsempfinden ausgestattet, hinter dem selbstverständlich das Strafzettelschreiben zur Beförderungsbeschleunigung und der Gruppenzwang weit zurückstehen. :VL:

Das kann er doch nicht mal dem deutschen Michel verkaufen, und der frißt schon fast alles. :lol:

Das Argument "Verkehrssicherheit" ist fast so gut wie "Umwelt", steigert es doch sofort jede noch so schwachsinnige Aussage zu einer Erkenntnis von unermeßlicher Bedeutung. Das ist in D nun mal so, muß man einfach überhören. :pfiff:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (10. November 2008, 02:05)


Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

4

Dienstag, 11. November 2008, 00:19

oder wie Lenkzeit
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Pioneer

unregistriert

5

Dienstag, 11. November 2008, 02:59

ohne Worte :sw27: :sw68: :iek: :sf35: :VL:

Pioneer

unregistriert

6

Samstag, 20. November 2010, 20:24

Hierzu dann die typisch deutsche Reaktion.
Gut vorstellbar ist dabei, das diese Anzeigen aus dem herforder Stadtrat stammen, weil man dort plötzlich Einnahmen wegbrechen sieht, die doch so dringend für irgendwelchen Unfug schon verbraten sind.

Zitat

Bürger zeigen "Richter Gaspedal" an
20.11.2010, 11:13 Uhr

Amtsrichter Helmut "Gaspedal" Knöner - ihn schrecken die Anzeigen nicht. (Foto: dpa)
Empörte Bürger haben den Richter aus Westfalen angezeigt, der seit Wochen massenweise Raser freispricht. "Es sind zwei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen", sagte der Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft, Reinhard Baumgart.
Er bestätigte damit einen Bericht der "Neuen Westfälischen". Wenn der Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt würde, drohen ihm theoretisch bis zu fünf Jahre Haft.
"Überrascht mich nicht"
Seit Anfang des Monats sprach Amtsrichter Helmut Knöner aus Herford mehr als 40 geblitzte Temposünder frei, weil er viele Radarfallen für reine Geldschneiderei hält. Knöner reagierte gelassen auf die jüngste Entwicklung. "Der Eingang der Anzeigen überrascht mich nicht. Jeder, der in Verantwortung steht, muss damit rechnen", sagte der Verkehrsjurist der "Neuen Westfälischen".
Er habe sehr viele Schreiben von Bürgern erhalten. "Es gab kritische Briefe mit unflätigen Äußerungen und Verachtung. Das Thema ist hochemotional besetzt. Zwei Drittel der Zuschriften sind aber positiv. Viele Menschen schicken mir ihre gesamten Korrespondenzen mit Ämtern und Ministerien", zitierte das Blatt den Richter. Knöner hat bereits weitere Freisprüche angekündigt.
:Respekt: für diesen Richter, dem also auch aufgefallen ist, wie heute die Kommunalfinanzierung gestaltet wird und der sich traut, dagegen etwas zu unternehmen. :DD:

Quelle

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

7

Samstag, 20. November 2010, 22:44

:Respekt: Schließe ich mich gern an.
ZUmal - und Richter wissen das - die Agentur Bundesrepublik Deutschland für ihr Personal (auch der Richter hat "nur" einen Personalausweis) nicht haftbar ist. Die Jungs haften privat :Respekt:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.