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NORDI

Anfänger

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1

Freitag, 20. Januar 2012, 11:18

Neuerteilung nach Entzug ohne MPU

Hallo an Alle,



ich habe folgende Frage, da ich verwirrt über diverse Aussagen von der FFSS bin.



Muß ich eine MPU machen ?



Fall: Führerscheinentzug 1994 nach 1,6 Promille mit 1-jähriger Sperrfrist.

Keine sonstige Probleme mit Polizei etc.

Ende 1996 Neuantrag einer Fahrerlaubnis nach Entzug

Leider keine Entscheidung, oder Mitteilung der FSS bekommen und mich dummerweise nicht gekümmert.



Heute mein Anruf bei der FSS um Informationen für einen Neuantrag zu bekommen.

Dort bekomme ich keine Information, was 1996/1997 angeordnet oder versagt wurde.

Ich wurde nur Informiert, daß der letzte Eintrag aus dem April 1997 stammt.



Kann ich dann im Mai 2012 einen Neuatrag stellen und muß nicht zur MPU (Verjährung von 15 Jahren), was könnten sonst noch für Auflagen kommen?



Für Eur Antworten und Hilfen bedanke ich mich im voras.



Nordi

charly

Moderator

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2

Freitag, 20. Januar 2012, 11:29

Hol Dir mal einen Auszug aus dem VZR.

Dort steht einersets alles drin was die FEB veranlasst hat. Wie z. B. den Entzug, wie aber auch ne Versagung weil Du z. B. die MPU nicht vorgelegt hast und vergessen hattest den Antrag zurückzunehmen.

Des weiteren steht ganz oben rechts auf dem VZR-Auszug das Tilgungsdatum. Dies ist für Dich maßgebend.

Denn es ist anhand Deiner ungenauen Angaben nicht so weifach zu beurteilen.

Eines ist sicher:
wenn Du irgendwann in 1997 ne Versagung bekommen hast, dann ist die Sache auch irgendwann in 2012 getilgt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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NORDI

Anfänger

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Freitag, 20. Januar 2012, 11:40

Danke für Deine schnelle Antwort.

Wo kann ich diesen VZR Auszug beantragen und wird die Akte gelöscht nach diesem Tilgungsdatum.

charly

Moderator

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4

Freitag, 20. Januar 2012, 11:45

Hier kannst Du den Auszug beantragen.

Was das löschen angeht, wird es unterschiedlich gehandhabt.

Die eine FEB verhängt ein Verwertungsverbot und lässt alles in der Akte, ne andere FEB wirft das Zeugs nach Tilgungsreife in den Reiswolf.

Fakt ist:
alles was im VZR getilgt ist, darf von der FEB nicht mehr gegen Dich verwendet werden, selbst wenn die Sachen noch in der FS-Akte enthalten sind.
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NORDI

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Freitag, 20. Januar 2012, 11:55

Danke nochmals, werde den Antrag heute abschicken und berichten.

NORDI

Anfänger

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6

Donnerstag, 26. Januar 2012, 20:11

Habe heute eine Auskunft aus dem VZR erhalten, allerdings keinen Auszug mit folgender Antwort.

"Unter den folgenden Angaben zur Peson xxxx ist im VZR zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst".

Eigendlich könnte ich doch jetzt den Antrag auf Neuerteilung stellen, auch wenn der Sachbearbeiter der FSST, telefonisch nur die Auskunft gibt:

"letzte Eintragung aus dem April 1997"

Wie bereits geschrieben, im Jahre 1997 Antrag gestellt und nie eine Antwort, oder eine Zahlungsaufforderung erhalten.

Kann sicherlich auch noch bis April warten.

Hat jemand Erfahrungen, ob nach 15 Jahren auch eine medizinische Untersuchung, Urin -oder Haartest angeordnet werden kann?

charly

Moderator

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Beiträge: 5 345

7

Donnerstag, 26. Januar 2012, 20:20

Du solltest zwingend mit der Antragstellung warten bis die Sache nicht mehr im VZR steht, sonst hast Du schneller die MPU-Aufforderung auf dem Tisch als Du denken kannst.

Wenn die Tilgungsfrist abgelaufen ist, dann darf weder eine MPU noch sonstige Untersuchungen angeordnet werden.
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NORDI

Anfänger

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8

Donnerstag, 26. Januar 2012, 20:26

Laut KBA Brief von heute:

Unter den folgenden Angaben zur Person xxxx ist im VZR zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst".

charly

Moderator

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9

Donnerstag, 26. Januar 2012, 20:32

Das ändert nichts an der Tatsache, daß die FEB die vorhandenen Unterlagen noch bis April gegen Dich verwerten kann.

15 Jahre bleiben 15 Jahre.

Alternativ vor Antragstellung Akteneinsicht auf der FEB nehmen.

Dann kennst Du den Stand den die FEB vorliegen hast.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (26. Januar 2012, 20:43)


NORDI

Anfänger

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Beiträge: 7

10

Samstag, 19. Mai 2012, 11:00

So nun habe ich den Antrag auf Neuerteilung gestellt.
Am 07.05.12 bei unser Gemeinde den Antrag eingereicht inkl. Führungszeugnis.
Das Gemeideamt will den Antrag an die FSS weiterleiten, hoffe das klappt auch (bei meinem letzten Antrag habe ich nie etwas gehört)
Meine Frage an alle.
1.Bekomme ich noch eine seperate Aufforderung zur Zahlung der Antragsgebühren.
2. Wie sieht es in Schleswig-Holstein bezüglich der Prüfungen aus. Hat jemand Erfahrungen?
3. Sollte ich bei der FSS nachfragen?
Vielen Dank vorab für die Antworten

charly

Moderator

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Beiträge: 5 345

11

Samstag, 19. Mai 2012, 11:08

zu 1. ja, die kommt noch
zu 2. schau mal hier
zu 3. nach ca. 4 Wochen kannst Du mal höflich nachfragen. Denn die Bearbeitungsdauer darf bis zu 3 Monate betragen.

Eine Bearbeitungszeit von 4 Tagen wie bei mir funktioniert nur wenn alles bis ins kleinste Detail geplant ist und die FEB-Mitarbeiter mitspielen. Daher kann man diese Bearbeitungsdauer nicht als Maßstab nehmen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (19. Mai 2012, 11:12)