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dan08

Anfänger

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1

Freitag, 9. Dezember 2011, 06:33

Löschen der MPU Anordnung aus FS Akte

Hallo an alle !

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, es geht um folgendes:
Hatte noch nie den Führerschein in D besessen und habe mehrere Verurteilungen wegen FoF (aktuelle Sperre geht bis 24.02.12).
Nun wollte ich den Lappen machen um Straffrei zu leben, Anträge alles abgegeben und bekam Aufforderung zur MPU.
Nun sehe ich das gar nicht ein die MPU Willkür zu unterstützen und habe meinen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurück gezogen.
Vielleicht gehe ich ja nach Polen ihn dort machen.

Nun zu meiner Frage:
Gibt es die Möglichkeit diese Anordnung der MPU aus der Akte streichen zu lassen???

Also meine durch die Antragsrücknahme erlöscht doch diese eigentlich automatisch???

Hatte hier im Forum auch mal was in die Richtung gelesen, leider finde ich das nicht mehr.

Hoffe so auf Eure Hilfe

charly

Moderator

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2

Freitag, 9. Dezember 2011, 08:30

RE: Löschen der MPU Anordnung aus FS Akte

Nun zu meiner Frage:
Gibt es die Möglichkeit diese Anordnung der MPU aus der Akte streichen zu lassen???

Also meine durch die Antragsrücknahme erlöscht doch diese eigentlich automatisch???
Antwort kurz und knapp: zwei mal Nein.

Wenn Du den FS mpu-frei in D machen willst, dann musst Du ab der letzen Verurteilung 15 Jahre warten.

Und solange der EUGH nicht positiv über die 19.01.09-Problematik entschieden hat, nutzt Dir auch der polnische FS in D nichts.
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David75

[VERBORGEN]

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3

Freitag, 9. Dezember 2011, 08:37

15 jahre? kommt das nicht auf das/die vergehen an?
[VERBORGEN]

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charly

Moderator

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4

Freitag, 9. Dezember 2011, 08:45

99 Prozent der MPU-Auflagen gibt es wegen ALK und Drogen und bei denen Sachen ist es nun mal die 15jährige Tilgungsfrist.

Da der TE uns nicht verraten hat warum er die MPU-Auflage hat, muß ich leider von der maximalen Tilgungsfrist ausgehen.

Und anders herum gesehen, wegen 1 mal FoFE - welches eine 5 jährige Tilgung hat - gibt es nicht gleich eine MPU.
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dan08

Anfänger

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5

Freitag, 9. Dezember 2011, 09:00

Habe die MPU Auflage bekommen weil ich zu oft wegen FoF verurteilt wurden bin, sage es mal so ein paar Jahre meines Lebens habe ich deswegen gesiebte Luft geatmet.
Und da soll durch die MPU geprüft werden ob ich strafrechtlich nochmal etwas machen würde.
Ist ja der Witz weil wenn ich den Lappen habe werde ich ja nicht mehr straffällig im Sinne vom §21.
War deswegen auch schon beim Landrat und der sagte wenn man deswegen im Knast saß muss man wirklich genau prüfen um ihnen den F zu geben und dazu gehört die MPU.

Und das obwohl ich ein Beschluss mit Datum von Oktober 2011, durch das damals verurteilte Gericht, habe wo drinnen steht das nach der Sperrfrist die charakterliche Eignung als gegeben anzusehen ist.

Letzte Verurteilung war 02/09 und das ich diesen Beschluss bekommen habe hatte damit zu tun das ich eine Sperrfristverkürzung beantragt habe.

charly

Moderator

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6

Freitag, 9. Dezember 2011, 09:13

Du hast jetzt zwei Optionen:

1.) warten bis das VZR wieder sauber ist. Dann muß mpu-frei erteilt werden. oder
2.) Den Antrag auf FS versagen lassen und dann gegen die Versagung klagen.

Gegen eine MPU-Anordnung alleine kann man leider nicht klagen. Das sieht das Gesetz nicht vor.
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dan08

Anfänger

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7

Freitag, 9. Dezember 2011, 09:42

Habe den Antrag schon zurück gezogen !!! Also nichts versagen lassen.....

Mir geht es darum das es keine MPU Auflage geben würde, wenn ich nicht den Antrag gestellt hätte und gleich nach Polen gegangen wäre.
Kann ja nicht sein das ich ne Strafe verbüßt habe und dann FsSt kommt und mich weiter bestraft.
So nach dem Motto MPU oder nichts und das ist ja ne weltweite Strafe wenn D keinen FS ausstellt (es sei denn ich bring ne positive MPU).

charly

Moderator

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8

Freitag, 9. Dezember 2011, 09:51

Gleich nach Polen gehen, hätte an der Sachlage in D nichts geändert.

Die Führerscheinakte und die Einträge im VZR bleiben deswegen trotzdem bestehen.

Wenn Du einen sauberen Weg gehen möchtetst, mußt Du entweder einer meiner aufgezeigten Möglichkeiten gehen oder aber mit dem Gang nach Polen solange warten bis die 19.01.09-Problematik vom EUGH positiv entschieden wurde.

Rechtlich gesehen ist die MPU keine Strafe sondern nur eine zusätzliche Eignungsüberprüfung auf der verwaltungsrechtlichen Ebene, weil Du ja im führerscheinrechtlinien Sinne im Rahmen der Ersterteilung keine weiße Weste hast wie nun mal alle anderen 99 Prozent der Führerscheinanwärter haben.

Hättest Du in jungen Jahren den Mist nicht gebaut, dann würdest Du heute nicht vor der Hürde MPU stehen. In dem Punkt musst Du Dich schon an die eigene Nase fassen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (9. Dezember 2011, 09:55)


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Beiträge: 893

9

Freitag, 9. Dezember 2011, 14:36

Was die MPU-Anordnung in der Akte betrifft: diese hat nach Rücknahme des Antrags keine rechtliche Bedeutung mehr. Insofern kann man Dir aus der MPU-Anordnung selber keinen Strick drehen.

Wenn Du für das letzte Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Sperrfrist bekommen hast, dann bleibt das aber in Flensburg eingetragen, und zwar für 15 Jahre: wegen der Sperre verlängert sich die normale 5 jährige Tilgungsfrist auf 10 Jahre und beginnt außerdem erst 5 Jahre nach dem Urteil, sofern Du nicht vorher eine (deutsche) Fahrerlaubnis erwirbst.

Mit der Eintragung der letzten Verurteilung bleiben auch alle anderen Verurteilungen bestehen.

Die Frage, ob ein nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilter EU-Führerschein von Deutschland anerkannt werden muss, wird aber höchstwahrscheinlich mit ja zu beantworten sein, sofern bei der Erteilung nicht gegen sonstige Bestimmungen der Führerscheinrichtlinie verstoßen wurde.

Insofern gehst Du nur ein in meinen Augen sehr begrenztes Risiko ein, wenn Du schon einige Wochen vor der EUGH-Entscheidung nach Polen umziehst.

CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

10

Freitag, 9. Dezember 2011, 15:27

Dir bleiben hier wohl oder übel nur drei Wege:

MPU + Vorbereitung (ca. 6 Monate musst du einplanen)
- Das würde ich an deiner Stelle gut überlegen und wirklich nur dann machen, wenn du von dem MPU-Weg überzeugt bist. Du musst dich damit auseinander setzen, wie und warum du dich geändert hast und nicht mehr FoFE begehst. Die genaue Fragestellung zu deinem Thema wird dir jemand anderes sicher besser erklären können.

EU-FE
- Auch hier müsstest du 6 Monate minimum einplanen. Umziehen, z.B. nach Polen kannst du ja sofort, dann geht die Wartezeit für den Wohnsitz auch schneller herum, abhängig vom EuGH Urteil. Wenn das positiv ausgeht, ist da vermutlich nichts einzuwenden.

Abwarten, bis deine Tilgungsfrist herum ist. Evtl ist das bei dir ja auch schon ein paar Jahre her? Aber von dem, was du geschrieben hast, scheint das keine Option für dich zu sein.

Leider befindest du dich in einer sehr schwierigen Situation mit der m.M. nach am schwierigsten nachzuvollziehendsten MPU Frage. Warum man Eignungszweifel aufweist, dadurch das man keinen Schein hatte und gefahren ist, sobald man einen machen möchte, ist sicher sehr schwer nachzuvollziehen. Ich hoffe, du findest einen gangbaren Weg für dich!

dan08

Anfänger

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11

Samstag, 10. Dezember 2011, 11:52

Danke für die Feedbacks @all !

Also die Fristen abwarten das geht nicht das wäre ja dann 2023 und nicht akzeptabel.

MPU NEIN da ich, vorallem schon wegen der Fragestellung, mir an den Kopf greife und frage wer ne MPU nötig hat.

Also die Fragestellung ob ich noch mal straffällig werde im Bereich FoF lässt einen Zeigen wer einen an der Klatsche hat, also wenn ich den Lappen habe begehe ich ja keine Straftaten mehr und somit ist diese Frage eigentlich schon erledigt.
Das ist reine Willkür von denen.

Also ich habe mich für PL-FS entschieden, werde mich von D komplett abmelden und meine Residenz in PL nehmen, grade weil ich da Verwandschaft habe.
Ne da lebe ich lieber da und Fuck auf die D Bürokratie !!!

Lasse mich doch nicht von D nach vorne Beugen damit sie mich ...., ne da hat es dieser Brite richtig gemacht!

kmp

Fortgeschrittener

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12

Samstag, 10. Dezember 2011, 14:30

@dan08

lass die finger weg vom PL-Fs solange der Eugh nicht dazu gesprochen hat. du schlitterst in noch mehr probleme!
genau diese einstellung die du an den tag legst, hat dich ja schon früher in schwierigkeiten gebracht. :water:
ich kann dir nur raten abzuwarten! zumindest wie schon geschrieben, bis der eugh sich bezüglich der 19.01 thematik äussert.

mfg
:sw68: Das Grauen hat einen Namen "BRD" :sw68:

CJim

Schüler

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Beiträge: 106

13

Sonntag, 11. Dezember 2011, 15:18

In den nächsten 6 Monaten is da ohnehin nicht viel zu machen, da ja erst der Anmeldung 6 Monate vorhanden sein muss!

Das solltest du auch jetzt aktuell sofort angehen und nicht mehr lange warten, denn so ein EU-FE dauert mindestens 6 Monate (mit der Ummeldung), kann aber auch schonmal wenn jemand bummelt oder die Ämter gerade nicht wollen, 12 Monate oder länger dauern.

Also nicht mehr lange abwarten, sonst kommt die neue Regelung 2013 und dann geht das ganze Theater wieder von vorne los.

Allerdings solltest du dir auch überlegen, was du machst, falls das mit dem EU-FE nicht klappt, rein aus der Sicht, dass du nicht wieder in Schwierigkeiten kommst.

kmp

Fortgeschrittener

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Beiträge: 186

14

Sonntag, 11. Dezember 2011, 16:25

so wirft er erstmal 1000,- euro einfach so zum fenster raus, wenn der eugh nicht zu unseren gunsten entscheidet.
eine anmeldung im jan-märz reicht noch völlig aus. die behörden in polen brauchen nach ablauf der 186 tage und bestandener prüfung in der regel nicht wie die cz 6 monate um einen fs auszustellen. das geht da recht fix, und somit hat er genug zeit sich genau zu überlegen was er tut.

das sofortige anmelden ist nur zu empfehlen wenn er getrost auf das geld verzichten kann und sich sagt entweder oder! aber das muss ganz klar
gesagt werden das es auch umsonst sein kann. der vermittler wird keinen pfennig zurück zahlen. da er ja seine arbeit tun wird, ob positiv oder negativ entscheid des eugh.
er sollte also seine schritte genau überdenken und sich zu nichts hinreißen lassen.
:sw68: Das Grauen hat einen Namen "BRD" :sw68:

dan08

Anfänger

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Führerschein aus: Polen

15

Dienstag, 27. Dezember 2011, 11:45

Nochmals Danke für die Feedbacks.

Ob ich 1000,- Euro so verbrate indem ich mir den PL-FS hole und ein EU Recht nutze oder die Willkür der MPU-Fetischisten mich aussetze ist meine Sache.
Lieber setze ich so 1000,- Euro in den Sand bevor ich xtausende Euros an den "gemeinnützigen Verein" MPU verschenke.

Finde wir Deutschen werden schon genug von Staat ausgesaugt da muss das nicht sein, ich weiß das ich damals Fehler gemacht habe doch gibt es einen Staat nicht das Recht einen Menschen 2x zu bestrafen.
Strafe aufs Delikt
die Strafe nach der Strafen = MPU


Und diese Denkweise hat nichts mit meinen Handlungen früher zu tun!!!