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Manni

Anfänger

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21

Sonntag, 31. Januar 2010, 14:17

bei mir steht unten unter Punkt 12 nur die 01.
Neben den Führerscheinklassen unter Punkt 12 steht bei L nur 174,175
und bei der Klasse T/S steht 181.
Es steht aber keine Nummer 70 da.( umschreibung)
Gruß Manni

Paule

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22

Sonntag, 31. Januar 2010, 14:39

und bei der Klasse T/S steht 181.
Das bedeutet das du kein T, also Traktor(bestimmter Bauart) fahren darfst!

Zitat

174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³


181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S


Im übrigen ist dieser Führerschein, wie eine Neuerteilung zu sehen. Wie siehts mit den Erteilungsdaten aus, sind die neu oder die alten aus dem HU-FS?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (31. Januar 2010, 14:45)


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23

Sonntag, 31. Januar 2010, 19:33

jupp,Brille! steht bei mir alles nur unten bei Pkt.12!

hinter den Klassen steht nur bei T,S 181!
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Manni

Anfänger

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24

Montag, 1. Februar 2010, 05:38

Hallo Paule

Die Daten wurden vom HU übernommen. ( FS rückseite Punkt 10 )
Wenn es eine Umschreibung ist müßte ja auch unter Punkt 12
( 70 ) stehen oder.
Gruß Manni :DK:

Pioneer

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25

Montag, 1. Februar 2010, 05:52

Ja, da sollte stehen: 70,HU hinter der jeweiligen Klasse und unten unter Punkt 12 die alte FS-Nr. aus HU.
So ist das eine reine Neuerteilung, aber wir kennen das schon, es macht eben jede FEB so, wie sie es will.
Das ist im Ergebnis auch nicht so wesentlich, eher vorteilhaft, da kein Verweis auf den vorigen HU-FS existiert.

Manni

Anfänger

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26

Montag, 1. Februar 2010, 17:05

war heute da,den deutschen FS wieder umzutauschen .
Jetzt kommt endlich unter Punkt 12 die 01 raus.
Habe bei der Gelegenheit gleich den Internationalen beantragt.
:Handd:

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27

Mittwoch, 9. März 2011, 19:48

ich habe noch nicht fertig hier!

1. Instanz VG München natürlich verloren!
2. Instanz VGH München geht jetzt los!
Zusage der RSV haben wir!

bin weiter gespannt, obs dann in Revision geht...und endlich raus aus BY!

grüsse
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (11. März 2011, 02:31)
Grund: Thread aufgeräumt


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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28

Mittwoch, 9. März 2011, 20:04

bin weiter gespannt, obs dann in Revision geht...


wird wohl wieder von dem sich aus Grau, ERTL und Beck zusammensetzenden senat verhandelt werden.

Zitat

und endlich raus aus BY!


die schrecken notfalls auch vor der verweigerung des gesetzlichen richters nicht zurück.
aber schauma mal.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Timm

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Beruf: Arebeitslos da keinen gültigen Führerschein somit lebe ich auf Staatskosten bis Sie meinen CZ FS anerkenen :-)))

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29

Mittwoch, 9. März 2011, 22:19

Naja BY ist auch nicht mehr so extrem wie sie mal wahren.

:CZ Fan:
Deutschland gehört zu EU und muss sich somit auch an EU Gesetze halten, auch wenn das gewisse Personen in Deutschland nicht hören wollen.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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30

Donnerstag, 10. März 2011, 08:54

meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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31

Mittwoch, 11. Mai 2011, 22:08

lol.... das soll mir bitte mal einer erklären!?

Bayern erteilt Klasse A,B und BE prüfungsfrei...aber C1E nicht!

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/…011/11a359b.pdf
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GhettoStarlight

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32

Freitag, 13. Mai 2011, 03:33

jaja,
der Grauen, Ernie und Bert.
RN 16: 3 hütchen und eine fe. wir legen die fe unter eins der hütchen und bewegen diese untereinander.
egal welches hütchen sie wählen - es ist keine fe drunter.

grooooooooooosses staatswappen. :klatsch:
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GhettoStarlight

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33

Freitag, 13. Mai 2011, 04:04

alles in einem ein recht "kreatives" urteil-.
interessant ist, dass rücknahmen der anträge auf die fahrerlaubniserteilung zwar nicht negativ bewertet werden dürfen, in diesem fall aber zu ungunsten des antragstellers expositioniert werden. dies wiederrum zeigt ein weiteres mal auf und belegt, dass die von allen gefürcheten versagungseinträge nicht die geringste bedeutung im weiteren leben eines jeden, der nach der sperrfrist eine legale eu-fe erwirbt spielen. :VL: :denk: :so23:
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34

Freitag, 13. Mai 2011, 20:24

genau das ist es ja... er soll doch die C1E zurücknehmen, bekommt den Rest Prüfungsfrei und dann hält der VGH ihm vor, er hätte ja nicht C1E mit den anderen Klassen zusammen beantragt!!!
:iek:

schon am handeln des Landratsamtes sieht man sofort, das der SB garnicht anders konnte, wie er wahrscheinlich gewollt hätte!
9 Jahre....ok....unter der Anordnung 10 Jahre, also Kl. A,B,BE gibts prüfungsfrei....aber C1E über die 5 Jahre...darf ich nicht!
also splitten wa, dann hat er schonmal ein paar Prüfungen weniger!

dem SB kann man nichteinmal einen Vorwurf machen!
aber die Begründung des VGH....doch ein Witz schlechthin! :bumm:

ich hoffe der Gutste geht in Revision! :gs:
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bremer

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35

Sonntag, 15. Mai 2011, 19:28

nach 20 jahren den führerschein einfach so bekommen ohne mpu und den ganzen mist

wollte nur mal meine erfahrung weitergeben: ICH WAR SO FRECH UND GING EINFACH ZUR FÜHRERSCHEINSTELLE UND HABE DORT DEN ALTEN FÜHRERSCHEIN; DER MIR ABGENOMMEN WURDE BEANTRAGT; OHNE GROSS ANZUGEBEN WAS IN DER VERGANGENHEIT LOS WAR; ICH BEKAM DEN LAPPEN EINFACH SO WIEDER-------JA GLÜCK GEHABT MIT DER BÜROKRATIE; DOCH AB UND DANN EINFACH WENIGER SAGEN UND BEKANNT GEBEN;RESULTAT VIEL NERVEN UND KAPITAL GESPART BIS DANN UND ALLES GUTE MFFg AUS bremen

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36

Dienstag, 27. September 2011, 18:25

UPDATE

nach nun langer Zeit und mit Hilfe XDiver bekam ich heute die Entscheidung in 2.Instanz vom Bayr. Verwaltungsgerichtshof!

Beschluss:
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
über die gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
vom 19. Juli 2010 (Az. 11 BV 10.712) eingelegte,
dort unter dem Az. 3 C 31.19 anhängige Revision, ausgesetzt.


Die Busfahrerin aus Ingoldstadt war so gnädig in Revision zu gehen und so scheint uns ein Weg erspart zu bleiben. :knips2:

Zumindest sparts sehr viel Zeit... denn wie ich gerade sehen konnte auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichtes, ist die Revisionsverhandlung bereits am 27.10.11 um 12:15 Uhr angesetzt!

nun heisst es beten und darauf hoffen, das die Bayr. Verwaltungsgerichtsbarkeit dort unterliegt. :denk:

Wens interressiert:

http://www.bverwg.de/enid/6e50c68a95d83e…Termine_nu.html


@XDiver

hast du zufällig Kontakt zu den Anwälten, bzw. bist du da irgendwie auf einen Stand???
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