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charly

Moderator

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21

Montag, 21. März 2011, 20:54

Rechtsgültig war mein Entzug März 2000, ich selbst hatte nicht gewusst das das gesetz ich glaube 2005 geändert wurde auf 15 jahre.

Aber der Feb-Ma hätte es wissen müssen,dadurch ist mir quasi 1Jahr flötengegangen.
Das Gesetz wurde zum 01.01.1999 geändert und 2005 vom - ich meine BGH - als rechtens bestätigt.

Und nach dem alten Gesetz war sogar trotz Ablauf der Tilgung weiterhin eine MPU-Auflage möglich. Also quasi lebenslängliche Verwertbarkeit.

Da Dein Entzug im Jahr 2000 war beträgt in Deinem Fall die Tilgung 15 Jahre.
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jack11

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22

Donnerstag, 14. April 2011, 13:43

Hallo Leute !

Wenn ich einen Fs Antrag zurückziehen möchte, kann ich das per e-mail ,per einschreiben ,oder persöhnlich einleiten ?

Bekommt man da normalerweise eine Bestätigung von der Fsst ? Möchte einer Versagung aus dem Wege gehen.

Gruss jack

charly

Moderator

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23

Donnerstag, 14. April 2011, 13:50

Das würde ich schön schriftlich mittels Einschreiben Rückschein erledigen.

Sollte nämlich trotzdem ne Versagung ins VZR eingetragen werden, hast Du entsprechende Beweise in der Hand um die Eintragung wieder heraus zu bekommen.
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emmy

unregistriert

24

Donnerstag, 14. April 2011, 14:02

Ja, den Beweis das er da was hin geschickt hat - nur nicht was drin war!

charly

Moderator

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25

Donnerstag, 14. April 2011, 14:08

Also ich hefte immer den Rückschein an die Kopie des Schreibens welches ich auf den Weg gebracht habe.

Man kann ja das Schreiben bevor es auf den Postweg geht vorab per Fax übermitteln. Somit hat man auch noch einen Sendebericht vom Fax vorliegen.
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jack11

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26

Samstag, 30. April 2011, 09:01

Leider habe ich kein Fax. Das mit dem Rückschein an die Kopie heften ist auch eine gute Idee,aber ob das als beweis reicht ?

Vielleicht kann mir RA-Xdiver einen guten tip geben. :ka:

andreas34

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27

Dienstag, 3. Mai 2011, 12:55

Leider habe ich kein Fax. Das mit dem Rückschein an die Kopie heften ist auch eine gute Idee,aber ob das als beweis reicht ?
Faxen kannst auch mit PC auf dem du hier postest, also hast du Fax.(musst blos Modem anschließen oder Fax-Onlinedienst nutzen)

Wenn ich mal Probleme mit Beweislast habe lege ich dem Einschreiben mit Rückschein immer noch ein Zettel hinzu, das 3 Zeugen beim Eintüten und Abgeben bei der Post anwesend waren und die 3 dieses auch auf einer Kopie des versendeten Orginals bestätigt und unterschrieben haben. So bin ich bis jetzt immer rausgekommen, wegen dem Aufwand aber nur für Ernstfälle zu empfehlen.
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Tankzugfahrer

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28

Dienstag, 3. Mai 2011, 16:13

....schön, dass ich mit meinem MPU-Leiden nicht alleine bin.... :Handd:
Hinweis: Waffen sind auf der Führerscheinstelle NICHT erlaubt! :momo:

jack11

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29

Samstag, 9. Juli 2011, 10:16

Hallo Leute

Ich habe meinen Fs-Antrag zurückgenommen. Wollte mal fragen nach welcher Zeitspanne

es sinn macht nach, der Antragsrücknahme einen Auszug vom KBA anzufordern um zu

sehen ob sich an den Eintragungen etwas geändert hat.



Gruss Jack

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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30

Samstag, 9. Juli 2011, 10:23

lässt sich wirklich nicht sagen - es gab fälle, wo dér vorgang noch jahre in der schwebe war, bevor er dann - ungeachtet der fristgechten antragsrücknahme mittels versagung beendet wurde. wichtiger als kba-auszug wäre jetzt erstmal beweise zu sichern, dass du den antrag zurückgenommen hast, wäre wichtiger. den kba-auszug würde ich erstmalig - intuitiv - nach so ca. 4-6 wochen beantragen... und dann zur sicherheit jedes (halbe) jahr nochmal.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

jack11

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31

Samstag, 9. Juli 2011, 10:32

Hallo Ghetto !

Ich habe eine Rücknahmebestätigung von der Feb Schriftlich bekommen

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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32

Samstag, 9. Juli 2011, 10:38

gut aufbewahren,

es besteht die hypothetische möglichkeit, dass XDiver sie gut gebrauchen können wird. :wink:
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jack11

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33

Sonntag, 11. September 2011, 18:47

VZR-Auszug

Hallo weiss vielleicht jemand bescheid ob eine vzr-auskunft an privatpersonen das gleiche beinhaltet

wie die auskunft an die fsst ?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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Beiträge: 1 378

34

Sonntag, 11. September 2011, 22:00

die auskunft aus dem vzr wird die gleich sein. aber die akte bei der feb ist meisst viel umfassender. stellst du irgendeinen antrag auf der "feb #2", wird sie sich -neben dem vzr- auch noch die akte von der "feb #1" zukommen lassen.

feb1 ist in diesem fall eine ehemals zuständige feb, am alten wohnort.
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