Das Gesetz wurde zum 01.01.1999 geändert und 2005 vom - ich meine BGH - als rechtens bestätigt.Rechtsgültig war mein Entzug März 2000, ich selbst hatte nicht gewusst das das gesetz ich glaube 2005 geändert wurde auf 15 jahre.
Aber der Feb-Ma hätte es wissen müssen,dadurch ist mir quasi 1Jahr flötengegangen.
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Faxen kannst auch mit PC auf dem du hier postest, also hast du Fax.(musst blos Modem anschließen oder Fax-Onlinedienst nutzen)Leider habe ich kein Fax. Das mit dem Rückschein an die Kopie heften ist auch eine gute Idee,aber ob das als beweis reicht ?
Anfänger
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