Was haste denn für Klassen im PL FS? (Wahrscheinlich nur B) Die FEB musst du eh zwecks Abgabe des PL FS über diesen in Kenntnis setzen.
Der wird ja noch in D als gültig anerkannt, also kannst du auf FEB sagen das du bis jetzt viel unterwegs warst, also
über Praxiserfahrung verfügst.
Für diese Klassen kann also keine Prüfung gefordert werden, sonst müssten auch alle anderen mit FS in Tasche neue Prüfung machen wenn z.B. FS Verlust.
Wenn FEB trotz diesem Hinweis für D Klassen Prüfung will,
welche auch im PL FS enthalten sind, dann würde es als Umschreibung der PL Klassen mit zus. Wiedererteilung der alten D Klassen umdeklarieren.
Dann machste eben nur für die alte A Klasse erneute Prüfung, da kommst wohl nicht um die Willkür herum. Die bestimmt daher rührt das FEB sehr wohl von deinem EU FS Kenntnis hat und jetzt natürlich mucksch ist.
Aber wenn du mit dem Auto auf dem FEB Parkplatz angekommen bist können die dir selbst mit Willkür keine B Prüfung abverlangen.
Die FEV sagt :
Die FEV ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Bei dir liegen die für die genannte Klasse genau entgegengestzte
Tatsachen vor, basta!
EDIT: Wenn aber der WS aus dem ersten EU FS in D bekannt oder da sonst was schwelt besser Prüfung machen und sagst bist mit EU FS nicht gefahren, dann ist auf jeden Fall anderes BL angesagt.
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (10. August 2011, 15:21)