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Glücksritter

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 12. März 2007

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1

Mittwoch, 10. August 2011, 09:12

Wiedererteilung

Habe heute mit meiner FSST gesprochen zwecks Wiedererteilung meiner alten Klassen.War damals 3+1,also heute A+B.Letzte Auffälligkeit von mir länger als 15 Jahre alt.
Der Typ hat in den Pc geschaut und gemeint,ich müsste mir Führungszeugnis nach Belegart O besorgen.
Sehtest und erste Hilfekurs.Und ich müsste eine erneute Prüfung für die Klassen ablegen.Also über Fahrschule richtig die Prüfung ablegen.
MPU wäre nicht mehr nötig.
Ich weiss nicht warum,aber von meinem EU-PL-FS war nie die Rede.Obwohl er nach meinen Informationen dort bekannt sein muss.
War in mehreren Kontrollen und der FS wurde kopiert auf Echtheit geprüft und es wurde gesagt das meine FSST benachrichtigt wird.
Wäre es jetzt nicht einfacher den EU-PL-FS umschreiben zulassen?Kostengünstiger allemal.Sehe nicht ein nochmal eine Prüfung abzulegen.
Allerdings ist mein EU-FS in Polen nur umgeschriebn worden.War vorher ein CZ-FS mit Heimatadresse.
Ist aber vor dem 19.01 2009 umgeschrieben worden.Was ratet ihr mir??
Umschreibung beantragen,oder einfach alles so lassen wie ist und so weiterfahren.
Habe bis jetzt alle Kontrollen überlebt.
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.
(Heiner Geissler, dt. Politiker, *1930)

charly

Moderator

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Beiträge: 5 345

2

Mittwoch, 10. August 2011, 09:58

Ich würde mir den D-FS holen. Egal ob als Umschreibung oder Neuerteilung nach Entzug mit Verzicht auf den PL-FS.

Wenn Du die Prüfungen nicht ablagen willst, verlege den Wohnsitz in ein Bundesland welches prüfungsfrei erteilt. z. B. BW.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


andreas34

Moderator

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3

Mittwoch, 10. August 2011, 14:18

Was haste denn für Klassen im PL FS? (Wahrscheinlich nur B) Die FEB musst du eh zwecks Abgabe des PL FS über diesen in Kenntnis setzen.
Der wird ja noch in D als gültig anerkannt, also kannst du auf FEB sagen das du bis jetzt viel unterwegs warst, also über Praxiserfahrung verfügst.
Für diese Klassen kann also keine Prüfung gefordert werden, sonst müssten auch alle anderen mit FS in Tasche neue Prüfung machen wenn z.B. FS Verlust.

Wenn FEB trotz diesem Hinweis für D Klassen Prüfung will, welche auch im PL FS enthalten sind, dann würde es als Umschreibung der PL Klassen mit zus. Wiedererteilung der alten D Klassen umdeklarieren.
Dann machste eben nur für die alte A Klasse erneute Prüfung, da kommst wohl nicht um die Willkür herum. Die bestimmt daher rührt das FEB sehr wohl von deinem EU FS Kenntnis hat und jetzt natürlich mucksch ist.
Aber wenn du mit dem Auto auf dem FEB Parkplatz angekommen bist können die dir selbst mit Willkür keine B Prüfung abverlangen.
Die FEV sagt : Die FEV ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Bei dir liegen die für die genannte Klasse genau entgegengestzte Tatsachen vor, basta!
EDIT: Wenn aber der WS aus dem ersten EU FS in D bekannt oder da sonst was schwelt besser Prüfung machen und sagst bist mit EU FS nicht gefahren, dann ist auf jeden Fall anderes BL angesagt.
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (10. August 2011, 15:21)


Glücksritter

[VERBORGEN]

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Beiträge: 160

4

Mittwoch, 10. August 2011, 15:00

Habe jetzt aktuell nur die B-Klasse.12.01.2009 in Polen umgeschrieben.
Die können ja hinten auf dem FS sehen das er damals 2005 in CZ ausgestellt wurde.
Falls da Fragen auftauchen,was soll man da sagen?
Ich fahre jetzt schon 6 Jahre mit dem FS.
Unglaublich das man immer noch schwitzen muss.
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(Heiner Geissler, dt. Politiker, *1930)

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5

Mittwoch, 10. August 2011, 22:36

ich würde dir auch raten was dir schon charly schrieb.
ist einfach zu unsicher die pl pappe.
mfg
Erst muss es schlimmer werden, bevor es besser wird.

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