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atti91

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. Februar 2012

Beiträge: 8

1

Samstag, 4. Februar 2012, 17:46

besitz von btm

hallo
also ich habe folgendes problem ich wurde als jugendlicher einmal wegen cannabisbesitz/erwerb und konsum verurteilt und musste da ich gerade den führerschein gemacht habe
meine abstinenz nachweisen also 6 monate zu screenings und konnte erst dann meinen führerschein machen... soweit so gut war alles kein problem nun bin ich allerdings nach 4 jahren
ohne mir etwas zuschulden kommen zu lassen in einer disco mit einer geringen menge haschisch erwischt worden ein drogentest wurde nicht gemacht wurde mir nur abgenommen,
meine frage ist nun ob die führerscheinstelle nun meinen konsum wieder überprüfen darf war noch nie im straßenverkehr auffälig und es gab auch keine anzeichen für konsum
nur der betitz... kann die führerscheinstelle nun einfach davon ausgehen das ich wieder konsumiere? oder dürfen die früheren konsumangaben nicht verwendet werden?

mafel

Schüler

Registrierungsdatum: 7. März 2011

Beiträge: 118

2

Sonntag, 5. Februar 2012, 13:13

Von wem bist du erwischt worden??
Wennn Türsteher, hmmmmm, hat sich bestimmt das Zeug selbst reingezogen :bäh:
Polizei- da sieht alles anders aus.

atti91

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. Februar 2012

Beiträge: 8

3

Sonntag, 5. Februar 2012, 13:38

der türsteher meinte leider direkt die polizei rufen zu müssen -.-

atti91

Anfänger

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Beiträge: 8

4

Sonntag, 5. Februar 2012, 13:41


charly

Moderator

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Beiträge: 5 345

5

Sonntag, 5. Februar 2012, 14:41

Es kommt darauf an ob die Polizei Meldung an die FEB macht bzw. gemacht hat.

Die Führerscheinstelle darf die alten Konsumangaben bis zur Tilgungsreife verwerten. In Deinenem Fall ab Erteilung des Führerscheins 10 Jahre.

Von daher würde ich mich mal auf ne MPU einstellen. Wenn nur ein ärztliches Gutachten oder gar nichts kommt, kannste Dich freuen.

Haschisch fällt halt unter die harten Drogen und wenn diesbezüglich die FEB was erfährt, dann ziehen die alle Register.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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atti91

Anfänger

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Beiträge: 8

6

Sonntag, 5. Februar 2012, 15:13

haschisch ist cannabis und gilt soweit ich weiß nicht als harte droge...

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

7

Sonntag, 5. Februar 2012, 15:33

Was aber nichts daran ändert, daß die alten Sachen aufgrund der 10jährigen Verwertungsfrist gegen Dich verwendet werden können.

Es kommt darauf an ob die FEB was von der Disco-Geschichte weis oder nicht.

Aber das könntest Du über eine kostenlose Akteneinsicht auf der FeB herausfinden.

Wenn nix drin steht würde ich schön die Füße still halten und Drogen - jeglicher Art - nicht mehr anfassen.
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CJim

Schüler

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Beiträge: 106

8

Montag, 6. Februar 2012, 10:48

Mit größter Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren, sofern du nur nen Gramm oder so dabei hattest, sofort eingestellt.

Wegen der FEB würde ich mir überhaupt keine Sorgen machen.

Natürlich solltest du auch keine Aussagen gemacht haben, besonders zu deinen Konsumgewohnheiten.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

9

Montag, 6. Februar 2012, 10:52

Nur weil es strafrechtlich eingestellt wird, heißt es noch lange nicht, daß die FEB nichts unternimmt.

Daher ist es wichtig zu wissen ob die Polizei Meldung an die FEB gemacht hat oder nicht.
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Pol-FE 2011

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10

Dienstag, 7. Februar 2012, 20:33

Da bin ich auch Charly`s Meinung! Ich hab mittlerweile sogar Fälle erlebt wo die Behörden über "glaubwürdige"Gerüchte oder weil die Ex einen verpfiffen hat sowas vorkam!Je nachdem wie die Behörden scharf sind, und das sind die meistens!
Aber viell. wissen die`s ja gar nicht!??Kannst nur abwarten!

atti91

Anfänger

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11

Mittwoch, 8. Februar 2012, 20:24

also es is ebend die frage wie das mit der alten sache ist diesmal wurden keinerlei angaben gemacht hatte ja nichtmal ne pfeife oder papes oder so dabei... aber früher wurden konsumangaben gemacht is halt schon 4 jahre her und hab dann ja screenings machen müssen die frage is eben ob die dann einfach wieder davon ausgehen dürfen das ich wieder so konsumiere weil der besitz allein reicht als verdacht auf dauerkonsum ja nicht aus.

atti91

Anfänger

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Beiträge: 8

12

Donnerstag, 15. März 2012, 16:26

also habe gestern nen brief vom gericht bekommen verfahren eingestellt 300€ geldtrafe... und gerade habe ich bei der fs stelle angerufen da steht nur das alte vergehen drin von dem neuen vorfall wissen die nichts =) also alles nochmal gut gegangen =)

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

13

Donnerstag, 15. März 2012, 16:41

Von dem neuen Verfahren wird die FEB schon noch erfahren.

Nur keine Angst.

Nur weil Du gestern Post im Kasten hattetst, heißt das noch lange nicht, daß

a) die FEB bereits informiert wurde. Das kann noch erfolgen
b) die FEB die Post noch nicht bekommen hat
c) die FEB die Post zwar bekommen hat ab die Unterlagen noch nicht bei der zuständigen Sahbearbeiterin gelandet sind

Und ne Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ist nun mal kein astreiner Freispruch. Da bleibt immer ein Makel hängen und den wird sich die FEB zunutze machen.
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atti91

Anfänger

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Beiträge: 8

14

Donnerstag, 15. März 2012, 19:27

normalerweiße informiert doch die polizei die fss oder nicht? und die hatt ja schon seit ner weile nixmehr damit zu tun wenn das verfahren nun eingestellt wurde oder etwa nicht

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

15

Donnerstag, 15. März 2012, 19:30

Das Gericht informiert die FEB in jedem Fall.
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CJim

Schüler

Registrierungsdatum: 12. August 2011

Beiträge: 106

16

Samstag, 17. März 2012, 00:59

Das Gericht informiert die FEB in jedem Fall.
Das sehe ich anders. Aber allgemein hast du ja andere Vorstellungen, was immer zu passieren hat oder sogar, was noch passieren wird, Charly.

@atti91

Würde mir erstmal überhaupt keine Gedanken dazu machen und abwarten, mehr bleibt dir auch nicht übrig. Ich nehme an, du hast die Aussage verweigert, als du so aufgegriffen wurdest?

Einfach abwarten, mehr kann man jetzt eh nicht tun. Und bei der FEB anrufen und nachfragen würde ich schon gar nicht. Wozu schlafende Hunde wecken?

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

17

Samstag, 17. März 2012, 01:04

Keine Angst!
Die FEB bekommt auf jeden Fall Bescheid!
Egal ob Freispruch, Einstellung, Verurteilung zur Bewährung oder ohne.....

Bei mir stehen auch Sachen in den Akten die eingestellt wurden!
Lieber stehend sterben als knieend leben