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chrisu68

Anfänger

Registrierungsdatum: 23. Januar 2012

Beiträge: 6

1

Montag, 23. Januar 2012, 15:44

Wiedererteilung Fahren ohne FE

Hallo zusammen, habe mich gerade hier angemeldet, weil ich ein bißchen Unterstüzung brauche. Kenne mich in Foren nicht aus, daher bitte um Verständnis, wenn ich etwas falsch mache.

Die Fakten:Zwischen 1991-1995 diverse Verstöße wie Fahren ohne FE und auch mit Alkohol.Letzte Verurteilung 14.02.1995. Danach nichts mehr vorgefallen.Kein Antrag auf Wiedererteilung gestellt.Am 30.07.2011 aus purer Dummheit Auto gefahren (Grund egal, ändert ehe nichts und hört sich nur nach blöder Ausrede an).0,0 Promille.

Strafbefehl am 18.11.2011 60TS zu 70 €.Keine weitere oder isolierte Sperre.Urtei wegen §§ 2,21Abs. Nr. 1 STVG und § 267 STGB.(Urkundenfälschung, haben einen alten gefälschten FS im Portomonaie gehabt und die POL haben den gefunden,nicht vorgezeigt).

BZR kein Eintrag.VZR kein Eintrag.

Am 14.12.2011 (nach rechtskraft Urteil) Antrag auf Wiederteilung gestellt.Gleichzeitig hat mein Rechtsanwalt, nach meinem bitten, er kam nicht alleine auf die Idee?,Antrag auf Aktenbereinigung bei der FFST gestellt.

Antwort:Wir haben BZR und VZR angefordert.Vorher keine Aktenbereinigung.OK, so weit so gut. Am 09.01.2012 durch Anwalt nochmal höflichst nachgefragt. Antwort: VZR und BZR eingetroffen, aber mittlerweile Kenntnis von Straftat Fahren ohne FE und Strafakte angefordert. Nach Eingang und Prüfung erhalten Sie "unaufgefordert" wieder Akteneinsicht.Seitden still ruht der See.Nun zu meinen Fragen:

Eure Einschätzung zur Wiederteilung?

MPU möglich?

Prüfung evtl. neu machen?

Wie verhalten sich die 6 Punkte für das Fahren ohne FE?

Warum immer noch keine Aktenbereinigung, obwohl 15 Jahre vorbei?

Bundesland NRW

Entschuldigt bitte, aber mein Anwalt ist ,vorsichtig ausgdrückt ,nicht mehr sonderlich Engagiert.Ausserdem meine ich er kennt die Gesetze gar nicht so ganz genau. Ist nur sehr sehr schwer erreichbar und meint nur wir müßten halt warten.Vielleicht brauche ich einen anderen, der sich voll reinhängt,die Gesetze ganu kennt uznd sich im Umgang mit Behörden gut auskennt.

Danke im voraus für gute Tipps und Einschätzungen.

charly

Moderator

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Beiträge: 5 345

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Montag, 23. Januar 2012, 16:17

Aus meiner Sicht bist Du als Ersttäter einzustufen. Das heißt wegen 1 mal FoFE sollte keine MPU kommen.

Hintergrund ist der, daß alle Taten die bis einschließlich 14.02.1995 aufgelaufen sind, seit dem 14.02.2010 in der Überliegefrist lagen und zum 14.02.2011 vollständig aus dem VZR gelöscht wurden.

Vorraussetzung hierfür ist aber, daß zwischen dem 14.02.1995 und dem 14.02.2010 aber nichts mehr hinzu gekommen ist.

Somit sollte Dir der D-FS zumindest mpu-frei erteilt werden.

Ob Du ihn prüfungsfrei bekommst ist eine andere Sache. Und wenn Prüfungen verlangt werden, dann musst Du ihn nicht komplett neu machen, sondern die Fahrschule muß Dich dann nur auf die praktische Prüfung(en) - hängt von den beantragen Klassen ab - fit machen. Auf die Theorieprüfung kannst Du Dich eigenständig vorbereiten, da es eigentlich nur ne Lernsache ist.

Auch darf sich die FEB zur Bearbeitung des Antrags bis zu 3 Monate Zeit lassen. Von daher liegt alles noch im grünen Bereich. Schließlich hast Du den Antrag auf Neuerteilung nach Entzug erst am 14.12.2011 gestellt. Rein theoritisch hättest Du den Antrag bereits am 14.02.2010 stellen können und dann wäre das FoFE in 2011 erst gar nicht passiert.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (23. Januar 2012, 16:54)


chrisu68

Anfänger

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Beiträge: 6

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Montag, 23. Januar 2012, 16:28

Danke für Deine schnelle Reaktion und Antwort. Hoffentlich hast Du Recht.Und hofdfentlich weiß die FFST das auch

Mit dem vorher beantragen hast Du wohl recht. Dummheit muß halt bestraft werden.Mal sehen ob ich noch meht Antworten bekomme.

Danke

chrisu68

Anfänger

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Beiträge: 6

4

Montag, 23. Januar 2012, 17:58

Habe nur B beantragt. Hoffe so geht es vielleicht schneller.

charly

Moderator

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Beiträge: 5 345

5

Montag, 23. Januar 2012, 18:17

Ich persönlich hätte mindestens BE beatragt.

Das ändert nichts am Aufwand der FEB, jedoch wenn Prüfungen verlangt werden eine Prüfung mehr für Dich.
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chrisu68

Anfänger

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Beiträge: 6

6

Dienstag, 24. Januar 2012, 16:48

Ist jetzt egal B reicht mir erst mal, ich warte halt jetzt ab.

Gibt es weitere Einschätzungen zur Lage, insbesondere was die Aktenbereinigung angeht? Wieso machen die das noch nicht?

Wie gesagt vom 14.02.1995 bis 30.07.2011 keinerlei Vorkomnisse, Beantragungen oder sonstiges.

Danke für weitere Meinungen. :DK:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

7

Dienstag, 24. Januar 2012, 16:55

Gibt es weitere Einschätzungen zur Lage, insbesondere was die Aktenbereinigung angeht? Wieso machen die das noch nicht?
Die wird schon erfolgen.

Wie gesagt, die Berarbeitung des Antrags darf bis zu 3 Monate dauern.

Und wenn denen dauernd auf der Matte stehst, dann bekommste halt die Erteilungszusage erst einen Tag vor Ablauf der 3-Monats-Frist.

Von daher würde ich persönlich die FEB mal für 3 Wochen in Ruhe lassen.
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chrisu68

Anfänger

Registrierungsdatum: 23. Januar 2012

Beiträge: 6

8

Samstag, 25. Februar 2012, 11:36

Still ruht der See

Hallo zusammen,
erstmal Charly herzlichen Glückwunsch, Allzeit gute Fahrt.
Kurzer Zwischenstand bei mir........ nichts.
Anwalt am 07.02.2012 nochmals höflich nachgefragt und nochmals Urteil/ Strafbefehl - ohne Sperre- hingeschickt.
Antwort: Keine...........
Ich glaube langsam, die machen sich einen Spaß daraus. 3 Monate nach Antragsstellung sind am 14.03.2012 um.
Kann mir jemand sagen, was ich machen soll, wenn tatsächlich nichts kommt bis dahin? Denke nicht das da etwas passiert.

Gebt mir doch einmal eine Einschätzung: Macht es Sinn, einmal persönlich vorzusprechen bei der FSST?, damit die Dame mich mal kennen lernt und vielleicht die Sache eine persönlichere Ebene bekommt.

Oder nur abwarten?

Ich gehe mittlerweile davon aus auf jeden Fall die Prüfung neu machen zu müssen,allein schon aus reiner Schikane, daher lerne ich schon fleißig. Wist Ihr ob ich auch schon einige Fahrstunden machen kann, oder brauche ich da eine Genehmigung vom Amt?

Danke für Eure Einschätzungen und Kommentare.

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 348

9

Samstag, 25. Februar 2012, 11:46

Also Fahrstunden kannst du jederzeit bei der Fahrschule deiner Wahl machen.
Da brauchts keine Genehmigung dafür von irgend jemandem....
Lieber stehend sterben als knieend leben

chrisu68

Anfänger

Registrierungsdatum: 23. Januar 2012

Beiträge: 6

10

Samstag, 25. Februar 2012, 12:00

Prima dann mach ich das.
Danke

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

11

Samstag, 25. Februar 2012, 13:31

Also Fahrstunden kannst du jederzeit bei der Fahrschule deiner Wahl machen.
Da brauchts keine Genehmigung dafür von irgend jemandem....
Falsch!!!

Fahrstunden können nur gemacht werden wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Prüfungen werden angeordnet, dann entsteht ein Ausbildungsverhältnis mit der Fahrschule
2. man besitzt den Führerschein, dann entsteht zwar kein Ausbildungsverhältnis aber man hat halt doch bei den ersten Kilometern hinter dem Lenkrad einen Fachmann neben sich.
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