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migel

Anfänger

Registrierungsdatum: 11. August 2010

Beiträge: 32

1

Donnerstag, 4. August 2011, 23:04

ANtrag auf Wiedererteilung

Hallo liebe Community,


ich habe "nur" eine Frage.


Kurz zur Vorgeschichte:


FS 2002 entzogen, CZ-FS mit D-WS ungültig, Antrag auf Neuerteilung im
Juno 2011 gestellt. Fragestellung lautet auf Alkohol, Straftaten :-( und
Verkehrsrecht.



Mit der Fragestellung auf Straftaten habe ich nicht gerechnet. Daher
wollte ich, sofern das möglich ist, meine Abstinenzzeit verlängern bis
11/2011 um auch zu einem Verkehrspsychologen zu gehen. Es gibt keine
Frist in der ich das MPU Gutachten beibringen muss.. (gibt überhaupt
kein Schreiben von der FSSt, nur von der Pima MPU)



Gibt es die Möglichkeit meinen Antrag so lange ruhen zu lassen? Oder
muss ich ihn bzw sollte ich ihn zurückziehen? (ich weiß nicht wie lange
eine FSSt ohne Ergebnis ausharren kann) Sollte ich im Falle des Ruhens
einen schriftl. Antrag diesbezüglich stellen oder reicht das mdl. mit
der FSSt?



mfg migel

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

2

Donnerstag, 4. August 2011, 23:13

Üblicherweise wird die Vorlage einer MPU innerhalb von 2 Monaten ab Aufforderung verlangt.

Von daher empfehle ich die Antragsrücknahme und Neustellung wenn die Vorbereitung erfolgreich abgeschlossen ist.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


andreas34

Moderator

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3

Freitag, 5. August 2011, 08:40

Komisch das du keine Frist gesetzt bekommen hast, vielleicht hast du es in den Dokumenten übersehen. Kann ich mir nicht vorstellen das du insgesamt kein Dokument von der FEB hast. Du musst unter allen Umständen verhindern das die Frist verstreicht um eine Versagung zu vermeiden, Informiere dich darüber bei FEB, schilder das jetzt genau so dem Sachbearbeiter. Unter Umständen kommen Sie dir entgegen und verlängern die Frist/beginnen später mit der Frist, es sind ja nur wenige Monate.

Es fallen sonst ja mehr Gebühren an, ansonsten zwangsweise wie von Charly beschrieben.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (5. August 2011, 08:47)


migel

Anfänger

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Beiträge: 32

4

Freitag, 5. August 2011, 15:51

Ich habe definitiv kein Dokument vond er FSSt bekommen.. Alles persönlich gemacht, ohne Hinweis auf die Frist da alles freiwillig initiiert wurde.

Andres sagt, probieren sonst Antrag zurückziehen, Charly sagt direkt zurückziehen..

Zählt Emailverkehr, zB mit Bitte um Verlängerung und ggf Stattgabe, wie Briefverkehr? Also kann ich im schlimmsten Fall (Versagung trotz Verlängerung) mich darauf berufen?

andreas34

Moderator

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5

Freitag, 5. August 2011, 16:43

Du musst die Fristverlängerung schon schriftlich haben. Nachher hat die bei mündlich noch Erinnerungslücken, Email zählt zwar auch aber schwerer nachzuweisen.
Wenn du es nicht schriftlich kriegst, mach besser gleich wie Charly sagt, ist eben nur etwas teurer.
Bei einer Versagung bist du wieder bei 15 Jahre, und bezüglich MPU geht man bei Planung besser vom Worst case aus.
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migel

Anfänger

Registrierungsdatum: 11. August 2010

Beiträge: 32

6

Dienstag, 9. August 2011, 18:54

Ich war heute bei der FSSt..

SB: Da es keine Frist gibt (weil ich keinen FS habe) muss ich auch keine Frist verlängern. Sie machte folgenden Vorschlag:

Bei MPI anrufen, fragen ob Sie die Akte solange dabehalten (noch ca 4 Monate) oder ob sie sie zurückschicken.

Sollte die MPI sie zurückschicken, bitte ein Schreiben an die FSSt mit kurzer Info den Antrag zurückzustellen. Ansonsten reicht eine Info dass ich noch etwas Zeit benötige und die Akte solange bei der MPI bleibt..

Zitat: Es gibt seitens der FSSt keinen Anlass den Antrag zu verwehren wenn kein Gutachten bei kommt. Wie gesagt, ich habe kein Frist da ich keinen FS habe..


Soll ich oder muss ich stutzig werden oder ist das auch eine Verfahrensmöglichkeit!?



Das hat auch noch einen weiteren Hintergrund. Die SB wollte mir Btm und Alk aufdrücken. Als sie im Urlaub war, machte ihr Kollege Alk, Straftaten und Verkehrsrecht drauß.

Wird der Antrag zurückgezogen, könnte sich die Fragestellung bei einem erneuten Antrag wieder ändern und ich habe vielleicht keine Haaranalysen mehr oder war unter falschen Gesichtspunkten bei einem Verkehrspsychologen. Ich mein dass kostet ja alles Geld...

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

7

Dienstag, 9. August 2011, 20:10

Bei einer Neuerteilung können die Führerscheinstellen schon relativ großzügig sein, was die Fristen angeht. Insofern kannst Du das jetzt so laufen lassen, wie mit dem Sachbearbeiter besprochen.