Samstag, 26. Mai 2012, 01:52 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Fat Mike

Schüler

Registrierungsdatum: 17. Mai 2010

Beiträge: 70

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Ba-Wü

Führerschein aus: D

1

Mittwoch, 6. April 2011, 22:49

Ersatz/ Umschreibung in Ba-Wü

Hallo liebes Forum,
hat jemand Erfahrung mit Umschreibung oder Ersatzaustellung in Ba-Wü?
Habe nämlich folgendes Problem: Habe in Thailand meine Brieftasche mit allen Dokumenten (Pl-Fs) verloren :sw68: und habe jetzt das Problem, daß ich schnellstmöglich Ersatz brauche. Ein Kumpel von mir, der bei der benachbarten FSST arbeitet meinte, da seine Dienststelle in solchen Dingen zu den absoluten Hardlinern zählt, glaubt er nicht, daß ich auf meiner FSST Erfolg hätte.
Deshalb die Frage, ob jemand in Baden-Württemberg (speziell Karlsruhe, bzw. Aussenstelle Bruchsal) schon mal wegen einer Umschreibung angefragt hat.
Da die Sprechzeiten morgen etwas arbeitnehmerfreundlicher sind werde ich mal- ohne Hoffnung auf Erfolg hingehen, wäre halt interessant vorher zu wissen, was auf mich zukommt.
Das nächste wäre noch: ich habe noch eine Kopie meines Fs und den Verlust in Bangkok bei der Polizei angezeigt. Macht es Sinn das Dokument, das mir der Officer gegeben hat von einem Dolmetscher ins Deutsche übersetzen zu lassen, für eine eventuelle Verkehrskontrolle?
Währe schön, wenn mir jemand helfen würde.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

2

Mittwoch, 6. April 2011, 22:55

Umschreibung funktioniert nur in Verbindung mit einem originalen FS.

Für Dich kommt nur eine Ersatzausstellung aufgrund Verlustes in Frage.

Dazu wird aber eine Karteikartenabschrift von der polnischen FEb benötigt.

Wann wurde Dein PL-FS ausgestellt?

Im Moment rate ich ab zu fahren. Die Verlustmeldung kann zwar helfen, muß aber nicht. Dadurch daß der PL-FS nicht im deutschen Register eingetragen ist, wird jeder Polizist - trotz Verlustmeldung - von einem FoFE ausgehen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Fat Mike

Schüler

Registrierungsdatum: 17. Mai 2010

Beiträge: 70

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Ba-Wü

Führerschein aus: D

3

Mittwoch, 6. April 2011, 22:58

Klar, daß ich ne Karteikartenabschrift brauch, hab ja kein Originaldokument mehr.
Ausstellung war: Klasse B März 08 und Klasse A August 08

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

4

Donnerstag, 7. April 2011, 06:42

wie is'n das, wenn man sich die zuvor entzogene kat. c1e wiederholen will?

Umschreibung funktioniert nur in Verbindung mit einem originalen FS.

Für Dich kommt nur eine Ersatzausstellung aufgrund Verlustes in Frage.


bei einer ersatzausstellung erfolgt ja keine d-fe-erteilung nach §30 - muss man dann das deutsche ersatzdokument in eine d-fe umschreiben und kann man erst dann den antrag auf erteilung der c1e stellen? :ka:
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

5

Donnerstag, 7. April 2011, 11:50

Das Ersatzdokument ist dann eine D-FE.

Ein D-FS kann ja nur ausgestellt werden, wenn zuvor eine D-FE erteilt wurde.

Nur mit dem Unterschied, daß auf dem D-FS die Schlüsselzahl 71 + PL-FS-Nummer steht.

Bei ner Umschreibung gemäß § 30 steht dann auf dem D-FS die Schlüsselzahl 70 + PL-FS-Nummer.

Erst danach macht es Sinn sich die alte Klasse C1E neu erteilen zu lassen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (7. April 2011, 11:53)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

6

Donnerstag, 7. April 2011, 12:08

Das Ersatzdokument ist dann eine D-FE.

Ein D-FS kann ja nur ausgestellt werden, wenn zuvor eine D-FE erteilt wurde.

Nur mit dem Unterschied, daß auf dem D-FS die Schlüsselzahl 71 + PL-FS-Nummer steht.


also gibt es faktisch keine ersatzausstellung bzw. keinen unterschied zwischen einer d-fe, die aufgrund einer umschreibung und einer solchen, die aufgrund einer verlustmeldung zustandekam.

JEDE AUSSTELLUNG -AUCH EINE ERSATZAUSSTELLUNG- IST IMMER MIT EINER FE-ERTEILUNG EINHERGEHEND.

genau das, was ich hören wollte - -ty-
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

7

Donnerstag, 7. April 2011, 13:39

Das ist doch in anderen Ländern nicht viel anders.

Willst Du in Polen den FS haben, muß PL verwaltungsrechtlich erst mal ne PL-FE erteilen, damit der PL-FS in Druck gehen kann.

Gleiches passiert hier in D im Rahem einer Umschreibung, Ersatzausstellung oder Ersterteilung bzw. Neuerteilung nach Entzug.

In Deutschland haben zwar die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein zweierlei Bedeutungen und auch unterschiedliche Folgen wenn sie nicht mehr vorhanden sind. Trotzdem sind sie untrennbar.

Wenn man z. B. den D-FS verliert - nicht entzogen bekommt - dann hat man nur den D-FS als Dokument verloren, aber nicht die D-FE.
Wird dagegen der D-FS entzogen, verliert man damit zugleich auch die D-FE und diese D-FE muß nach Ablauf der Sperre neu erteilt werden.

Oder bei einem Fahrverbot wird der D-FS für eine bestimmte Zeit in Verwahrung genommen, aber die D-FE erlischt nicht.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

8

Donnerstag, 7. April 2011, 13:45

wir machen grössere schritte in die richtige richtung als ich jemals anzunehmen wagte.
fehlt eigentlich nur noch das tüpfelchen auf dem "i" - dass das erteilungsdatum der aufgrund einer umschreibung / ersatzausstellung zustandegekommenen deutschen fahrerlaubnis unter punkt 4a vermerkt wird. :wink:
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

9

Donnerstag, 7. April 2011, 13:51

fehlt eigentlich nur noch das tüpfelchen auf dem "i" - dass das erteilungsdatum der aufgrund einer umschreibung / ersatzausstellung zustandegekommenen deutschen fahrerlaubnis unter punkt 4a vermerkt wird. :wink:
Darin muss ich Dich leider enttäuschen.

Das Feld 4a ist nur das Ausstellungsdatum des Plastikkärtchens.

Das Erteilungsdatum der D-FE wird in Feld 10 bzw. 14 eingetragen. Im Falle bei Vorhandensein einer zuvor erteilten ausländischen EU-FE nur im Feld 10.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

10

Donnerstag, 7. April 2011, 14:28

bei einer zuvor erteilten und nun umgeschriebenen auslands-eufe gab es aber am unter punkt 10 vermerkten datum keine d-fe. oder doch? rückwirkende bzw. nachträgliche eintragungen ins vzr? :ka:
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GhettoStarlight« (7. April 2011, 14:32)


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

11

Donnerstag, 7. April 2011, 14:45

oder andersrum:
wenn die ersatzausstellung nicht eine d-behörde macht sondern bspw. eine pl-behörde - dann ist das in feld 10 des pl-fs eingetragene datum doch auch das erteilungsdatum der pl-fe. dann kann es aber keine bspw. ungültige d-ws-cz-fe mehr sein. ein(e) fs/fe pro person - cz- UND pl-fe geht nicht.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

12

Donnerstag, 7. April 2011, 15:28

dann kann es aber keine bspw. ungültige d-ws-cz-fe mehr sein. ein(e) fs/fe pro person - cz- UND pl-fe geht nicht.
Fakt ist bei einer Umschreibung/Ersatzausstellung gibt es immer eine Rückverfolgbarkeit der Fahrerlaubnissen.

Schließlich wird z. B. der D-FEB die PL-FS-Nummer und wenn der FS ursprünglich aus CZ kam auch diese FS-Nummer bekannt.

Somit kann die D-FEB jederzeit eine Rückverfolgung vornehmen ob der/die Fahrerlaubnis(en) richtlinienkonform erteilt worden ist/sind.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

13

Donnerstag, 7. April 2011, 15:53

bedeutung hat aber nur, ob die aktuelle fahrerlaubnis gesetzeskonform erteilt worden ist.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

14

Donnerstag, 7. April 2011, 15:59

Nein, für D ist von Bedeutung, daß alle - und nicht nur die aktuelle - Fahrerlaubnis(sen) richtlinienkonform erteilt wurden.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

15

Donnerstag, 7. April 2011, 22:52

dafür fehlt D aber die rechtsgrundlage.
der eugh es erlaubt hat, fahrerlaubnisse die mit einem ws-verstoss erteilt wurden sowohl an- als auch abzuerkennen. legt der betroffene eine mpu ab, wird seine cz-fe in D umgeschrieben. erfüllt er die erteilungs- bzw. "umschreibevoraussetzungen" in pl, wird seine fe in pl umgeschrieben. ein pl-fs wird - genau wie der d-fs - nur dann ausgestellt, wenn die nationale fahrerlaubnis erteilt werden kann. insofern ist nicht nachvollziehbar warum die pl-fe aberkannt werden kann, während die d-fe anzuerkennen ist?

weil die pl-fe auf einer inkonformen cz-fe beruht. aber das konforme fahrerlaubnisse die auf inkonformen fahrerlaubnissen basieren aberkannt werden dürfen, hat kein eugh der welt niemals gesagt.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Fat Mike

Schüler

Registrierungsdatum: 17. Mai 2010

Beiträge: 70

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Ba-Wü

Führerschein aus: D

16

Donnerstag, 7. April 2011, 22:55

Hallo,
also ich war heute auf der FSST, habe dort erklärt was los ist.
Die Dame meinte Ersatz wäre kein Problem wenn der Wohnsitz in Ordnung war, allerdings meinte sie ich solle noch eine MPU machen
weil der Entzug damals wegen harten Drogen war. :vogel:
Naja, werde mal ne Nacht drüber schlafen und dann schauen was ich mache (sicher keine MPU).
Werd morgen etwas mehr darüber schreiben.
Grüße

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

17

Donnerstag, 7. April 2011, 22:58

Wenn der ausländische EU-FS richtlinienkonform erteilt wurde, ist eine MPU rechtswidrig.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

18

Donnerstag, 7. April 2011, 23:10

wenn die (aus meinem fiktiven beispiel) auf einem d-ws-cz-fs basierende pl-fe richtlinienkonform erteilt wurde ist eine mpu-anordnung (oder aberkennung) rechtswidrig.

eben, eben.

(sorry fürs off topic)
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

Fat Mike

Schüler

Registrierungsdatum: 17. Mai 2010

Beiträge: 70

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Ba-Wü

Führerschein aus: D

19

Donnerstag, 7. April 2011, 23:13

Eben drum mache ich keine, allerdings ist das Problem, daß ein Prozeß eben seine Zeit dauert und es vielleicht schnellere Möglichkeiten
gibt. Allerdings wäre es an der Zeit, daß die Ämter hier mal lernen mit ihren Gesetzen umzugehen.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

20

Donnerstag, 7. April 2011, 23:15

@Ghetto

Das sieht der deutsche Normgeber aber anders.

Damit auch in solchen Fällen Rechtssicherheit besteht ist ein entsprechendes EUGH-Urteil nötig.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Ähnliche Themen