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jack11

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1

Montag, 21. März 2011, 19:22

MPU-Gutachten

Hallo wollte mal fragen wie ihr das seht.

Ich war heute bei der fss um mir meine Akte einzusehen, dabei stellte ich fest das ein negativgutachten von 2001 eingeheftet ist.

Wie kann so etwas zustande kommen, da ich damals die gutachten zu mir schicken lies. Darf so etwas sein.

Ich vermute da ist etwas getürkt zw. fss u. Mpu:

Gruss jack

Paule

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2

Montag, 21. März 2011, 19:24

da hast du wohl unterschrieben das das GA auch zur Feb geschickt wird?

jack11

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3

Montag, 21. März 2011, 19:34

Nein das weiss ich noch genau,ich habe auch noch das merkblatt in dem steht .Gutachten in zweifacher ausfertigung eins Unterschrieben zue eventuellen Vorlage bei der fss

und eins für meine Akten. Habe damals darauf geachtet weil mich ein bekannter darauf hinwies.

charly

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4

Montag, 21. März 2011, 19:36

Dann würde ich mal das MPI um entsprechende Stellungnahme bitten.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Paule

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5

Montag, 21. März 2011, 19:38

und das GA entfernen lassen, hast du damls auch auf die erteilung verzichtet? oder hast du eine Versagung bekommen?

Hallengott

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6

Montag, 21. März 2011, 19:39

Hast Du nun ein Gutachten in zweifacher Ausführung bekommen oder nicht. Hast Du nur eine Ausfertigung bekommen, dann ist die andere (Ausfertigung) wohl an die FEB gesendet worden. Ebenso ist es auch wichtig anschl. den Antrag wieder zurück zu ziehen, tut man dies nicht kommt es einer Versagung gleich, wenn ich alles mittlerweile richtig verstanden habe.
Für mich wichtig ist ein respektvoller Umgang miteinander :sg: , leider sieht das nicht jeder so :ss: .
............................. Butter bei die Fische! Was ist den nun Fakt??? .............................

jack11

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7

Montag, 21. März 2011, 19:43

Das werde ich auch tun. mir ist es sowieso komisch vorgekommen als ich zwecks akteneinsicht bei der fss angerufen habe, hat der sachbearbeiter gesagt er würde mir das ausnahmsweise erlauben ich bräuchte keinen anwalt einzuschalten. Den antrag habe damals zurückgezogen.Gutachten habe 2 bekommen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jack11« (21. März 2011, 19:46)


Paule

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8

Montag, 21. März 2011, 19:47

Dann weiß die FeB auch das daß GA nicht bei ihnen sein dürfte. Denke ich mal. Das heißt diese Einverständniserklärung fehlt oder ist mit Nein gekennzeichnet!

Hallengott

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9

Montag, 21. März 2011, 19:48

Tja wenn Du beide Ausfertigungen des Gutachten hast und den Antrag zurück gezogen hattest, dann trifft es wohl zu das da etwas getürkt ist.
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jack11

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10

Montag, 21. März 2011, 19:51

Hallengott

Ich glaube ich mache es so wie du, die ganze willkür in D. kotzt mich mittlerweile an.

Paule

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11

Montag, 21. März 2011, 19:53

Hast du den Feb-Ma darauf angesprochen? :ka:

jack11

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12

Montag, 21. März 2011, 19:58

Nein noch nicht, meinst du ich sollte ihn darauf ansprechen oder erst mal bei der Mpi nachfragen wie sich das verhält ?

Hallengott

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13

Montag, 21. März 2011, 20:06

Hallengott

Ich glaube ich mache es so wie du, die ganze willkür in D. kotzt mich mittlerweile an.
Ja, die Deutschen Behörden haben sie nicht alle. Es ist manchmal (unter trieben gesagt) zum Haare raufen.
Ich habe nun den ersten Schritt gewagt und auch durchgestanden und wenn dieser erst einmal gemacht ist, ist es doch etwas erleichternd. Bin ja ein sehr sehr skeptischer Mensch und bohre immer mit Fragen, Fragen über Fragen manchen stößt es auf andere haben die Gedult mit mir :DK: :ja: .
Für mich wichtig ist ein respektvoller Umgang miteinander :sg: , leider sieht das nicht jeder so :ss: .
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Paule

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14

Montag, 21. März 2011, 20:14

Natürlich, ich hätte gleich gefragt wie sie an dieses GA gekommen sind, weil du nicht dafür unterschrieben hast, das fällt ja unter die Ärztliche Schweigepflicht!

jack11

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15

Montag, 21. März 2011, 20:17

Ja so ist es Hallengott.

Komme mir eh verarscht vor,habe im feb. 2009 bei fsst angerufen wann ich lappen beantragen kann ohne mpu.

Auskunft war frühjahr 2010 ich ok. im spätjahr glaube oktober nochmal angerufen auskunft war die gleiche früjahr 2010. OHNE MPU.

Im juni 2010 antrag gestellt, Mpu auflage auskunft 2009 war ein irrtum. Vielen dank verarschen kann ich mich selbst.

Ich hoffe nur das der EuGH diesen D. saftladen mal richtig aufwischt.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »jack11« (21. März 2011, 20:25)


Hallengott

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16

Montag, 21. März 2011, 20:29

Man darf sich nie und nimmer auf die MA einer FEB verlassen. Auch ich musste dies mehr als einmal erleben.
Ich mach nun Ende Juni meine Prüfungen und mit bissel Glück geht alles gut, dann habe ich es hinter mir.

Selbst wenn ich nur noch 2Jahre hätte um die FE MPU frei zu bekommen, hätte ich jetzt auch diesen Weg gewählt.
Für mich wichtig ist ein respektvoller Umgang miteinander :sg: , leider sieht das nicht jeder so :ss: .
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hallengott« (21. März 2011, 20:35)


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17

Montag, 21. März 2011, 20:30

Wann war denn dein Entzug in D?

jack11

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18

Montag, 21. März 2011, 20:38

Rechtsgültig war mein Entzug März 2000, ich selbst hatte nicht gewusst das das gesetz ich glaube 2005 geändert wurde auf 15 jahre.

Aber der Feb-Ma hätte es wissen müssen,dadurch ist mir quasi 1Jahr flötengegangen.

Ich werde meinen antrag zurückziehen der mir freundlicher weise verlängert wurde und mich demnächst mit oberklobs in verbindung

setzen. Ich habe keine lust teure screenings zu machen da ich noch eine würde besitze und hinterher durch die mpu zu rasseln und das scenario

beginnt wieder von vorne. Habe zum letzen mal am 2.febr. 2005 Alkohol konsumiert ,das es damals nicht richtig war im besoffenen zustand zu

fahren sehe ich vollkommen ein aber irgendwann muss mal schluss sein mit den schikanen von den behörden.

Typisch D. arbeiten gehen,steuern zahlen,Maul halten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jack11« (21. März 2011, 20:51)


Paule

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19

Montag, 21. März 2011, 20:44

Jo dann wäre die Tilgung erst 2015.

Ich würde aber auch mal einen KBA Auszug nehmen, vielleicht haben sie dir auch noch ne Versagung reingeschrieben, so ähnlich war es bei mir, die wurde aber wieder Entfernt, mit unterstützung von Ra Xdiver.

:wink:

jack11

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20

Montag, 21. März 2011, 20:53

einen KBA auszug hab ich mir schicken lassen steht nichts drin von einer versagung und in meiner akte auch nicht.