Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. September 2010, 08:15)
Grund: Links hinzugefügt
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Pioneer
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Wohl doch eher nicht. Aufgrund deiner Angaben vermute ich mal, es handelt sich um einen umgeschriebenen UK-FS, basierend auf einem CZ-FS mit D-WS, soweit, so ungültig.
Zitat
Zwar ist ein deutscher Wohnsitz in dem Führerschein eingetragen, allerdings muss beachtet werden, dass der Kläger zuvor keinen Führerschein in Deutschland besessen habe.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. September 2010, 09:06)
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Führerschein aus: CZ/D-EU-FS umgeschrieben - wegen "deutscher" EU-Fahrerkarte (Umschreibepflicht!). Jetzt kein D-WS-Eintrag mehr im FS.
@B52
Zitat
Ich bin im besitzt des CZ Ausländerausweises wo drinn hervor geht das ich für 1 ganzes Jahr dort gemeldet war. Doch wurde bei mir wie gesagt der D WS eingetragen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »B52« (10. September 2010, 10:25)
Zitat
Des weiteren wird mir ein Schreiben zugeschickt wie die damalig Rechtslage in CZ aussah zwecks D WS im CZ FS.
Pioneer
unregistriert
Das kann ich nicht erkennen und das Wiedemann-Urteil sagt auch nichts über primär oder sekundär aus, eher das Gegenteil.Der CZ-Ausländerausweis („Wohnsitzausweis") ist definitiv der Joker.
Dieser Ausweis steht (auch EuGH-gemäß) primär für eine erfüllte WS-Regel
Das ist pure Spekulation und wohl eher als Strohhalm zu verstehen, rechtlich begründbar ist es nicht. Natürlich kann man das als Grund bzw. als Diskussionsgrundlage heranziehen, weil wirklich substantiierte Argumente nicht vorhanden sind, wie es eben hier der Fall ist. Besser, das Argument als keines, aber auf dem Level liegt es auch etwa.ist m.E. in der Wohnsitzfrage faktisch höherrangig - als der sekundäre FS-Eintrag
Das sieht der EuGH nun aber grundsätzlich anders. Da ist auf das Wort "oder" zu achten, das eine Gleichberechtigung der Bedingungen herstellt. Es reicht also aus, das ein Kriterium erfüllt ist, andernfalls würde im Wiedemann-Urteil an dieser Stelle ein "und" stehen müssen. Hierzu der Textauszug:Dagegen ist der Eintrag im FS eine Nebensächlichkeit
Damit ist dann aber der Eintrag eines D-WS im FS selbst eine unbestreitbare Information, schlicht weil sie dort steht und daran gibt es nichts zu rütteln oder zu relativieren.
Zitat
[b]wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht[/b]
Das ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts und ebenfalls nicht der Inhalt der Vorlagefrage gewesen. Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Klärung von Sachverhalten. Genau das hat der EuGH auch getan und dabei sehr wohl, wenn natürlich auch nur indirekt, die damalige Ausstellungspraxis in CZ gerügt.Der EuGH (Wiedemann-Urteil) hatte jedenfalls weder das Verhalten der CZ-FEB - noch die ausgestellten FS mit dem fakultativem „D-WS-Eintrag" bemängelt.
Das ist eine unbewiesene Feststellung, die sich keinesfalls auch nur entfernt aus dem "Wiedemann-Urteil" ableiten läßt. Über Wertigkeiten und Auslegungen dazu sagt die Entscheidung eher Gegenteiliges. Sie stellt auf vorhandene Fakten ab und diese sind, wie bereits ausgeführt, als völlig gleichwertig anzusehen, der Rest sind eher fromme WÜnsche, leider.Mit dem CZ-Ausweis -über den Wohnsitz- ist aber „die Unbestreitbarkeit" gekippt
Ob die These damit wirklich gestützt wird, ist nicht erkennbar, allerdings auch nicht direkt auszuschließen. Wie der Fall tatsächlich im Detail gelegen hat, ist nicht bekannt. Selbst wenn man annimmt, das er mit der "Wiedemann-Sache" identisch ist, was ich allerdings nicht glaube, selbst dann kann es mit der Anerkennug Glück oder Zufall, wie auch immer man es nennen will, möglicherweise auch ein guter Anwalt oder von Allem etwas gewesen sein. Diesen Einzelfall zu verallgemeinern ist aus o.g. Gründen nicht möglich.Die These wird auch gestützt durch den Fall von @Typhoon (Baden Württemberg):
CZ-FS mit D-WS-Eintrag + noch bestehender D-Vorbelastung + CZ-Ausländerausweis = gültig in D
Aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Den wen die Möglichkeit bei Dr. Säftel besteht dann bitte warum nicht bei Ihm ???
Zitat
Wenn Du Voreintragungen hast, NEIN. Das ist von ganz oben so abgesegnet. Man muss halt auch mit den Schattenseiten von EuGH-Entscheidungen leben. Beschwere dich bei den Tschechen. Das haben DIE verbockt.
Pioneer
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(keine Unterstellung)
Pioneer
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