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B52

Anfänger

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1

Mittwoch, 8. September 2010, 08:53

CZ FS trotz D Wohnsitz wird doch anerkannt

So es werden doch CZ FS mit D Wohnsitz anerkannt ! ABER ???


Das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz hatte über die Gültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis zu entscheiden, in die ein deutscher Wohnsitz eingetragen war. Der Inhaber dieser Fahrerlaubnis, der zuvor in Deutschland noch keine Fahrerlaubnis besessen hatte, war mit seinem ordentlichen Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde versagte dem Betroffenen das Recht, seine Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen. Eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis berechtige nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, wenn der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat.

Nachdem das Verwaltungsgericht die Auffassung der Behörde
bestätigte, führte die Klage des Fahrerlaubnisinhabers vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz zum Erfolg. Der Bescheid wurde aufgehoben.
Das Gericht stellte fest, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland anzuerkennen ist. Zwar ist ein deutscher Wohnsitz in dem Führerschein eingetragen, allerdings muss beachtet werden, dass der Kläger zuvor keinen Führerschein in Deutschland besessen habe. Eine Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis mit deutschem Wohnsitz kommt nach EU-Recht nur in Betracht, wenn dem Fahrerlaubnisinhaber seine deutsche Fahrerlaubnis zuvor aberkannt, versagt oder entzogen wurde oder er auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat.
Allein der Wohnsitzeintrag berechtigt dagegen nicht zu Aberkennung, wenn vorher keine Fahrerlaubnis in Deutschland bestanden hat.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18. März 2010, Aktenzeichen :10 A 11244/09.

Auch hier im Forum auszugsweise zu finden OVG Koblenz oder im Volltext

Bitte warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen. 185 Tageregelung gilt wo nur wen die FEB der Meinung ist sie hat zu gelten...

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Grund: Links hinzugefügt


RA XDiver

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2

Mittwoch, 8. September 2010, 09:48

Das verstehst Du falsch. Auch im genannten Fall gilt der Wohnsitzverstoß als festgestellt. Da es im Fall des Betroffenen jedoch an der Vorbelastung fehlte, diese aber kumulativ zum WS-Verstoß vorliegen muss, gab es diese Entscheidung.
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B52

Anfänger

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3

Mittwoch, 8. September 2010, 11:47

Ich bin im besitzt des CZ Ausländerausweises wo drinn hervor geht das ich für 1 ganzes Jahr dort gemeldet war. Doch wurde bei mir wie gesagt der D WS eingetragen und das soll alles nicht zählen ? Ich habe die 185 Tageregelung bzw 365 Tage eingehalten. Da muß es doch eine Möglichkeit geben diesen anzuerkennen.

RA XDiver

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4

Mittwoch, 8. September 2010, 12:49

Wenn Du Voreintragungen hast, NEIN. Das ist von ganz oben so abgesegnet. Man muss halt auch mit den Schattenseiten von EuGH-Entscheidungen leben. Beschwere dich bei den Tschechen. Das haben DIE verbockt.
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Oberklops

Zauberlehrling

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5

Mittwoch, 8. September 2010, 23:50

Du magst einen Eid geschworen haben, Deine Amtskollegen (Richter, Staats- und Rechtsanwälte) zu schützen - ich nicht. :bäh:
Da saß ein dt. RA im Saal, der den Scheiß mit verzapft hat und sich dann noch groß feiern ließ - da solltest Du Dich auch beschweren.
Das Wort Saft steckt in seinem Namen. (abgeleitet von Hustensaftschmuggler) :soist:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

B52

Anfänger

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Beiträge: 24

6

Donnerstag, 9. September 2010, 08:40

genau der...

Genau dieser RA hat mir auch dazu geraten den CZ in einen EU Staat egal wo mit Wohnsitzeintrag umzuschreiben. Ich habe mich jetzt wieder mit diesem RA in Verbindung gesetzt.



Anwort: Eine Kopie des Eu FS aus UK und die Korrespondenz der FSS.



Soll da doch etwas möglich sein ???

Pioneer

unregistriert

7

Donnerstag, 9. September 2010, 09:01

@ Oberklops

Hier war Dr. Säftel. doch nun aber erfolgreich und ich verstehe die Kritik nicht.
Zudem hat er einen Fall aufgegriffen, dem ich im voraus wenig Erfolgschancen eingeräumt hätte. Er hatte aber Erfolg damit, zwar vor einem EU-FS-freundlichen Gericht, aber immerhin, abgerechnet wird unter dem Strich und dafür meinen :Respekt:

Da verwechselst du sicher etwas, aufgrund seiner häufigen Showeinlagen, die eben in der Vergangenheit äußerst "suboptimal" waren. Sie dienten wohl auch eher dem Zweck der Steigerung von Bekanntheitsgrad und Einkommen, waren aber sachlich schlichter Blödsinn und völlig abgehoben.
Aber er scheint langsam wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren, jederfalls gibt es an der Arbeitsweise in diesem Fall nichts auszusetzen, hoffentlich bleibt das auch so und er driftet nicht wieder ab in Richtung Lachnummerargumentation, zumindest den Medien gegenüber. Da hast du allerdings recht, das war zeitweilig schon ein schrecklicher Stuß, den er da von sich gegeben hat, gepaart mit einer äußerst überheblichen Art.
Man kann sich aber auch ändern, warten wir es mal ab. :denk:

@ B52

Ob da etwas geht, ist mit den vorliegenden Angaben nicht beantwortbar. Bei dir wird die rechtliche Situation abweichend sein oder trifft dieses Faktum auf dich zu?

Zitat

Zwar ist ein deutscher Wohnsitz in dem Führerschein eingetragen, allerdings muss beachtet werden, dass der Kläger zuvor keinen Führerschein in Deutschland besessen habe.
Wohl doch eher nicht. Aufgrund deiner Angaben vermute ich mal, es handelt sich um einen umgeschriebenen UK-FS, basierend auf einem CZ-FS mit D-WS, soweit, so ungültig.
Den Rat von Dr. Säftel kann ich zwar verstehen, allerdings nicht wirklich nachvollziehen, er ist schlicht aus der Not geboren, überhaupt eine Möglichkeit zur weiteren Nutzung des FS zu finden, funktionieren wird es vermutlich bei dieser Konstruktion nicht. Das sollte ein vernünftiger Anwalt seinem Mandanten aber auch so klar mitteilen und da nicht zu Strohhalmen greifen. So etwas ist eher Vermittlermentalität und kein korrekter anwaltlicher Rat.
Da das entsprechende Schrifttum dazu aber nicht bekannt ist, basiert diese Ansicht lediglich auf Vermutungen meinerseits.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. September 2010, 09:06)


Grobi

Schüler

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Beiträge: 75

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Führerschein aus: CZ/D-EU-FS umgeschrieben - wegen "deutscher" EU-Fahrerkarte (Umschreibepflicht!). Jetzt kein D-WS-Eintrag mehr im FS.

8

Donnerstag, 9. September 2010, 22:11

Zitat

Ich bin im besitzt des CZ Ausländerausweises wo drinn hervor geht das ich für 1 ganzes Jahr dort gemeldet war. Doch wurde bei mir wie gesagt der D WS eingetragen
@B52

Dazu (nicht nur) meine These:
Der CZ-Ausländerausweis („Wohnsitzausweis") ist definitiv der Joker.

Dieser Ausweis steht (auch EuGH-gemäß) primär für eine erfüllte WS-Regel und ist m.E. in der Wohnsitzfrage faktisch höherrangig - als der sekundäre FS-Eintrag, weil es hier tatsächlich um den Wohnsitz geht und dieser von der dafür zuständigen Behörde in der Tat dokumentiert ist.
Dagegen ist der Eintrag im FS eine Nebensächlichkeit, fakultativ und (damals) vermutlich wohl mit politischem Hintergrund („Ausländerphobie" o.ä.).

Dass die CZ-FEB damals standardmäßig bei jedem - auch mit CZ-Wohnsitz - den D-WS eingetragen haben - und dass die CZ-FEB keine CZ-WSB („Wohnsitzbehörde") ist, dürfte mittlerweile wohl klar sein. Bei meiner damaligen FS-Beantragung legte ich in der CZ-FEB auch meinen CZ-Ausländerausweis vor. Diesen wollten sie aber nicht haben und bestanden auf den D-Personalausweis. Wird wohl seine Richtigkeit haben, ist ja schließlich eine Behörde.

Der EuGH (Wiedemann-Urteil) hatte jedenfalls weder das Verhalten der CZ-FEB - noch die ausgestellten FS mit dem fakultativem „D-WS-Eintrag" bemängelt.
Nur bei einem „unbestreitbaren" WS-Verstoß (der nur aus CZ-Dokumenten festgestellt werden darf) ist bei noch bestehender D-Vorbelastung die Nichtanerkennung der FE in D erlaubt.
Mit dem CZ-Ausweis -über den Wohnsitz- ist aber „die Unbestreitbarkeit" gekippt - und die EU-weite FE, mit noch bestehender D-Vorbelastung, somit auch in D gültig (nicht aberkennbar). Hier besteht dann die gleiche Gültigkeit, als wenn ein CZ-WS eingetragen währe. Der EU-FS muss umgeschrieben werden, wenn das beantragt wird.

Die These wird auch gestützt durch den Fall von @Typhoon (Baden Württemberg):
CZ-FS mit D-WS-Eintrag + noch bestehender D-Vorbelastung + CZ-Ausländerausweis = gültig in D
(übrigens durch RA Dr. Säftel).

Hier der Link: Anzeige wegen FoF -Hilfe... am 10.11

Das sollte doch wenigstens zum Nachdenken anregen. Desweiteren denke ich da auch über Verfassungswidrigkeiten nach.
Wenn z.B. einem Betroffenen ein „Fehler" eines Dritten zum Vorwurf gemacht wird,
dieser „Fehler" eine sekundäre Formalie ist,
die zudem mit den materiellen Tatsachen nichts gemein hat, also unwahr ist.

Oberklops

Zauberlehrling

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9

Donnerstag, 9. September 2010, 23:04

@pioneer - sicher war es in erster Linie damals ein Erfolg. Einher ging aber dieser Splitter mit dem WS Eintrag - so fakultativ und lächerlich der eigentlich ist - er hat nicht gemurrt damals, hätte er aber machen sollen.
So hat D. aus diesem Splitter nicht nur einen Balken, sondern einen riesigen Stahlträger gemacht. Statt sich feiern zu lassen, hätte er weiter kämpfen sollen - dann bräuchte er heute nicht nach Irland und UK zu schielen, was verzeih @Grobi, Schwachsinn ist - der Ärger und die anschließende Schlappe sind vorprogrammiert, er wird Dir da nichts garantieren können, oder sagt er mach - das geht gut - dafür "stehe ich mit meinem Namen"? :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

poppi

Schüler

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Beruf: Karossriemeister

Führerschein aus: polen

10

Freitag, 10. September 2010, 09:12

@Oberklops hat geschrieben!!! ( Das geht gut - dafür "stehe ich mit meinem Namen"? ) :wink:
Macht der Onkel Hipp jetzt auch schon in Sachen Führerschein??? -yh-
strength and honor!

B52

Anfänger

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11

Freitag, 10. September 2010, 10:19

So ich habe jetzt mit der Botschaft in Prag telefoniert.

Folgendes, es wird mir von der Botschaft nochmals bescheinigt das ich einen Wohnsitz in der CZ zum Zeitpunkt des FSérwerbs besessen hatte.
Des weiteren wird mir ein Schreiben zugeschickt wie die damalig Rechtslage in CZ aussah zwecks D WS im CZ FS.
Laut Aussage der Botschafterin ist dieses Problem CZ EU FS mit D WS mehr als bekannt.
Werde dann mal den Inhalt dieses Schreiben hier wieder geben....


Ich werde diese Bescheinigungen in den nächsten Tagen per Post erhalten. Und dann bin ich bei RA meines Vertrauens.

Wie gesagt, ich bin auch der Meinung das wen ein CZ WS nachweísbar ist aber trozdem ein D WS eingetragen ist muß da rechtlich etwas zu machen sein.

Den die 185 Tageregelung ist und bleibt eingehalten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »B52« (10. September 2010, 10:25)


Gallier

Profi

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12

Freitag, 10. September 2010, 10:36

Zitat

Des weiteren wird mir ein Schreiben zugeschickt wie die damalig Rechtslage in CZ aussah zwecks D WS im CZ FS.

Dieses Schreiben kannste gleich inne Tonne kloppen :!:
Das ist soviel Wert wie Klopapier :!:
Die FS wurden ja bis Mitte 2008 "geduldet" - aber nach dem Urteil im Sommer 2008 eben nicht mehr.
Somit ist das Schreiben nicht mal das Papier Wert auf dem die Zeilen stehen...
:wink:
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hu*e als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
Wo Recht zu Unrecht wird - wird Widerstand zur Pflicht

B52

Anfänger

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13

Freitag, 10. September 2010, 10:57

O.K.



Das mit dem Schreiben kann ich verstehen.

Aber ich lasse mir nicht unterstellen das ich meinen CZ FS unter Verstoß der 185 Tageregelung erworben habe.



Den wen ich einen CZ WS für 1 Jahr hatte dann sind das nach meiner Rechnung keine 185 Tage sondern 365 Tage.

Und wie gesagt das ist nicht von der Hand zuweisen.

WhiteShadow

Anfänger

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Beiträge: 6

14

Freitag, 10. September 2010, 11:07

Wenn zum Zeitpunkt der Ersterteilung nachweislich ein Wohnsitz
über 185 Tage in CZ bestand, wird RA Säftel kein Problem haben,
die Anerkennung des FS durchzusetzen.

Pioneer

unregistriert

15

Freitag, 10. September 2010, 11:15

Der CZ-Ausländerausweis („Wohnsitzausweis") ist definitiv der Joker.

Dieser Ausweis steht (auch EuGH-gemäß) primär für eine erfüllte WS-Regel
Das kann ich nicht erkennen und das Wiedemann-Urteil sagt auch nichts über primär oder sekundär aus, eher das Gegenteil.


ist m.E. in der Wohnsitzfrage faktisch höherrangig - als der sekundäre FS-Eintrag
Das ist pure Spekulation und wohl eher als Strohhalm zu verstehen, rechtlich begründbar ist es nicht. Natürlich kann man das als Grund bzw. als Diskussionsgrundlage heranziehen, weil wirklich substantiierte Argumente nicht vorhanden sind, wie es eben hier der Fall ist. Besser, das Argument als keines, aber auf dem Level liegt es auch etwa.


Dagegen ist der Eintrag im FS eine Nebensächlichkeit
Das sieht der EuGH nun aber grundsätzlich anders. Da ist auf das Wort "oder" zu achten, das eine Gleichberechtigung der Bedingungen herstellt. Es reicht also aus, das ein Kriterium erfüllt ist, andernfalls würde im Wiedemann-Urteil an dieser Stelle ein "und" stehen müssen. Hierzu der Textauszug:

Zitat

[b]wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht[/b]
Damit ist dann aber der Eintrag eines D-WS im FS selbst eine unbestreitbare Information, schlicht weil sie dort steht und daran gibt es nichts zu rütteln oder zu relativieren.
Weitere Informationen (Beweise) für oder gegen einen bestehenden WS sind somit unnötig incl. "CZ-Ausländerausweis" und was es da noch für sonstige Dokumente geben sollte.



Der EuGH (Wiedemann-Urteil) hatte jedenfalls weder das Verhalten der CZ-FEB - noch die ausgestellten FS mit dem fakultativem „D-WS-Eintrag" bemängelt.
Das ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts und ebenfalls nicht der Inhalt der Vorlagefrage gewesen. Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Klärung von Sachverhalten. Genau das hat der EuGH auch getan und dabei sehr wohl, wenn natürlich auch nur indirekt, die damalige Ausstellungspraxis in CZ gerügt.
Der entsprechende CZ-FS mußte auch nicht "bemängelt" werden, es wurde für diese Form die Möglichkeit der Nichtanerkennung eingeräumt, was bei der in D vorherrschenden Praxis gleichbedeutend mit Nichtanerkennung = Ungültigkeit ist. Das reicht doch wohl, mehr "bemängeln" kann man da auch nicht.


Mit dem CZ-Ausweis -über den Wohnsitz- ist aber „die Unbestreitbarkeit" gekippt
Das ist eine unbewiesene Feststellung, die sich keinesfalls auch nur entfernt aus dem "Wiedemann-Urteil" ableiten läßt. Über Wertigkeiten und Auslegungen dazu sagt die Entscheidung eher Gegenteiliges. Sie stellt auf vorhandene Fakten ab und diese sind, wie bereits ausgeführt, als völlig gleichwertig anzusehen, der Rest sind eher fromme WÜnsche, leider.


Die These wird auch gestützt durch den Fall von @Typhoon (Baden Württemberg):
CZ-FS mit D-WS-Eintrag + noch bestehender D-Vorbelastung + CZ-Ausländerausweis = gültig in D
Ob die These damit wirklich gestützt wird, ist nicht erkennbar, allerdings auch nicht direkt auszuschließen. Wie der Fall tatsächlich im Detail gelegen hat, ist nicht bekannt. Selbst wenn man annimmt, das er mit der "Wiedemann-Sache" identisch ist, was ich allerdings nicht glaube, selbst dann kann es mit der Anerkennug Glück oder Zufall, wie auch immer man es nennen will, möglicherweise auch ein guter Anwalt oder von Allem etwas gewesen sein. Diesen Einzelfall zu verallgemeinern ist aus o.g. Gründen nicht möglich.

Am Ergebnis hat sich nichts geändert, woher auch, das Thema ist rechtlich längst durch. Ein CZ-FS mit D-WS-Eintrag bei gleichzeitig vorhandenen Eintragungen im VZR ist schlicht tot. Ausnahmen bestätigen da eher die Regel.

B52

Anfänger

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16

Freitag, 10. September 2010, 11:23

Genau dieser Meinung bin ich auch. Aber warum sagt @RA XDiver dann

Zitat

Wenn Du Voreintragungen hast, NEIN. Das ist von ganz oben so abgesegnet. Man muss halt auch mit den Schattenseiten von EuGH-Entscheidungen leben. Beschwere dich bei den Tschechen. Das haben DIE verbockt.
Aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Den wen die Möglichkeit bei Dr. Säftel besteht dann bitte warum nicht bei Ihm ???

Pioneer

unregistriert

17

Freitag, 10. September 2010, 12:30

RA XDiver beschönigt nichts und ist vermutlich auch nicht ständig auf Mandantensuche. (ok, Unterstellung)
Das halbe Forum gibt sich derzeit bei ihm ohnehin schon die Klinke in die Hand. :D-bla: (keine Unterstellung)

Er hat die Situation kurz, knapp und präzise auf den Punkt gebracht. Das ist Fakt in D und nur das.

Diese Sache mit Dr. Säftel halte ich für ausgemachten Schwachsinn und es wird auch nicht funktionieren, bestenfalls in seiner Phantasie und ich dachte schon, er kommt nach seinem Egotrip langsam wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. :sd21:

Aber - Versuch macht klug - wenn man denn die Kohle dafür hat, warum nicht. Ich würde es persönlich allerdings vorziehen, mir mit einem 500 € Schein eine Zigarette anzuzünden. Da ist die Kohle zwar auch verbrannt, aber der Unterhaltungswert ist deutlich höher. :hr:

B52

Anfänger

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Beiträge: 24

18

Freitag, 10. September 2010, 13:23

Also wen ich nicht Lotto spiele kann ich mich auch nicht beschweren das ich nicht gewinne.

Ein andres Thema für mich ist, der Erlass von 2008 ( CZ FS mit D WS nicht gültig )

Angenommen Deutschland sagt, ab 1.1.2011 gibt es pro Kind € 100,00 mehr Kindergeld. Was schön wäre. Dann könnte ich ja auch sagen, moment mein Sohn ist jetzt 3 Jahre alt das macht rundgerechnet 36 Monate a € 100,00 damit wären das € 3600,00 diese bitte ich dann auf folgendes Konto zu überweisen.

Das wäre aus Deutscher Sicht mit Sicherheit leider nicht möglich. Aber auf Grundlage eines Beschluss aus 2008 darf der Deutsche Staat auf FS Angelegeheiten aus 2005 zurück greifen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Das wäre das gleiche, als wen mein Opa der seinen FS in russicher Gefangenschaft gemacht hat ( das war so gegen 1944 ) jetzt ungültig ist.

Da der Beschluss aus 2008 aber sagt Deutschland darf oder braucht sollche FS nicht anzuerkennen.

So Opa jetzt kannste deinen Benz im Auktionshaus verkaufen und zu Fuß gehen.
Denn für eine Anerkennung gibt es seit 2008 regeln an die Du Dich halten mußt.

1. Der Wohnsitz Eintrag ist Berlin und nicht Gefangenlager Starlag13

2. Du kannst auch nicht beweisen das Du 185 Tage aus der Pfütze gesoffen hast.

Da Du aber 1941 besoffen vom Wachturm gefallen bist und damit bewiesen hast das Du nicht in der Lager bist einen Wehrmachts LKW vernüftig im Straßenverkehr zu führen.

So muß Du jetzt zur MPU und deine Fahreignung prüfen lassen oder Du läufst zu Fuß.

Pioneer

unregistriert

19

Freitag, 10. September 2010, 13:37

Das mit dem Lotto stimmt, auch mit den Gewinnchancen leider.

Der Opa ist Spitze, das hab ich sogar zweimal gelesen und mit dem Kopf auf den Schreibtisch geschlagen. :supi:

Aber ich sehe, du erkennst so langsam die "D-Logik" im Fahrerlaubnisrecht. Es ist wirklich nur noch ein kleiner Schritt. :appl:
Und wofür das ganze Gezerre und die Unlogik durchgehend in Gesetzen und Verordnungen? Weil nur mit diesen mehr als zusammengesuchten Argumenten ein Schwachsinn namens MPU begründbar ist. (auch nicht wirklich, aber man versucht es halt) :vogel:

B52

Anfänger

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Beiträge: 24

20

Freitag, 10. September 2010, 13:49

Was für einen Schritt meinst DU ?

Liebe D FEB es tut mir ja so leid das ich trotz CZ WS ein FS in 2005 da erworben habe. Da mir aber ein D WS eingetragen wurde werde ich mich beugen und rennen für Sie zur nächsten MPU !

Ne das mache ich erst dann wen garnichts mehr geht.

Und sollte nichts mehr gehen, verzichte ich darauf melde mich hier ab und in Starlag13 wieder an, saufe 185 aus der Pfütze und mach den FS NEU

Und was wollen Sie dann machen ???