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Bayer 67

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. September 2008

Beiträge: 18

1

Montag, 31. Mai 2010, 17:28

Führerscheinstelle

Hallo miteinander...

Großes Fragezeichen??????

Habe vor zwei Wochen zuhause leider etwas zuviel gebechert. 2 ,00%

Hatte einen Aussetzer und hatte zugleich Streit mit mit meiner Freundin,und in dem Zusammenhang habe ich meiner Freundin eine Watsch gegeben.

Moral der Geschichte, Polizei nahm mich mit und mußte blasen , Wert siehe oben.

Ich fuhr nicht mit dem Auto , die ganze Sache hat sich nur zuhause abgespielt.

Besitze einen CZ Führerschein ausgestellt 2008 mit CZ Wohnsitz...

Jetzt sagt der Polizist das unabhängig ob Auto gefahren oder nicht ab einem bestimmten Alkoholwert immer eine Meldung an die

FEB gemacht wird...

Jetzt die Frage an euch: Kann man mir das Fahren verwehren, oder muß ich eine MPU machen, oder kommt nichts da

ich ja nicht mit Alkohol am Steuer aufgefallen bin.

Danke für eure Antworten...

Der Bayer

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

2

Montag, 31. Mai 2010, 18:06

Sollte eine Meldung an die FEB gehen, dann ist davon auszugehen, daß die FEB Deine Eignung überprüfen will, sofern ihr der CZ-FS bekannt ist.

Sollte dann das Gutachten nicht fristgemäß vorgelegt werden, dann erfolgt der verwaltungsrechtliche Entzug. In Deinem Fall eine Aberkennung des Rechts von der CZ-FE in DEutschland Gebrauch zu machen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


knacker

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 12. Mai 2009

Beiträge: 239

3

Montag, 31. Mai 2010, 18:18

Mann o Mann das ist doch in dem sche... Bayern schon seit Jahren so. Die machen Meldung.. Und 2Promille- Da sagen die "Alkoholgewohnt". Nimm einen Anwalt aber keinen aus dem naheliegenden Kuadorf.
Hawadere

Bayer 67

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. September 2008

Beiträge: 18

4

Montag, 31. Mai 2010, 18:20

Meldung an FEB

Hallo Charly.

Danke für die antwort.

Aber ich kapiere etwas nicht.

Warum überprüft die FEB meine Eignung zum Führen eines PKWS?

Ich bin ja keinen Meter mit dem Auto gefahren.

Und ja die FEB weiß von meinem CZ Führerschein.....

Jetzt bin ich aber schon ganz schön verunsichert..

Ist das wirklich so????

MFG Bayer

dg87

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 7. August 2008

Beiträge: 188

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Beruf: Fachinformatiker Anwendungsentwicklung

Führerschein aus: CZ

5

Montag, 31. Mai 2010, 18:26

Wie oben beschrieben ist das Problem, dass die Behörden bei deinem Promillewert davon ausgehen, dass du Alkohol gewöhnt bist.

Aus diesem Grunde wollen die dich unter Umständen (und wenn eine Meldung an die FEB geht, bin ich mir sicher) für eine Eignung testen. Zumahl ja vll schonmal eine Geschichte (ich gehe einfach davon aus, wegen CZ FS) bekannt geworden ist.



Nimm dir wirklich einen guten Anwalt, auch hier im Forum findest du gute.



Leider kann ich dir keine positive Antwort geben, aber das wird so die Tatsache sein.



Wohne übrigens auch in Bayern und hab einen CZ FS, auch ich seh das nicht gerade Positiv glaubs mir :-)



Dennoch nette Grüße

dg87

Bayer 67

Anfänger

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Beiträge: 18

6

Montag, 31. Mai 2010, 18:35

FEB

Hallo,

Bin nicht wegen Ordungswiedrigkeiten negativ aufgefallen sonden wegen einer Routinekontrolle..

Bis jetzt habe ich nichts gehört von der Behörde...



Danke für eure weitere Antworten...

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

7

Montag, 31. Mai 2010, 18:44

RE: Meldung an FEB

Aber ich kapiere etwas nicht.

Warum überprüft die FEB meine Eignung zum Führen eines PKWS?

Ich bin ja keinen Meter mit dem Auto gefahren.

Und ja die FEB weiß von meinem CZ Führerschein.....
Das spielt keine Rolle.

Sobald die FEB an Informationen gelangt, die an Deiner Fahrereignung zweifeln lassen können, können sie die entsprechen Überprüfung durch ein äG oder die MPU anordnen und dagegen hast Du keine Chance Dich zu wehren.

Erst wenn der Entzug des FS im Raum steht oder wie in Deinem Fall eine Aberkennung des Rechts von der ausländischen Fe in D Gebrauch zu machen, kannst Du dagegen angehen. Fakt ist der Entzug bzw. die Aberkennung wird trotz Widerspruch oder Klage nicht gehemmt. Das heißt es erfolgt torztdem der Entzug bzw. Aberkennung und dann brauchst Du einen langen Atem und ne gute RSV.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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ickebins69

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8

Dienstag, 1. Juni 2010, 14:26

Das ist ja totaler Bullshit......es kann keinen generalverdacht geben, wegen promille....

Mein Bekannter wurde schon mit 3,4 aufgegriffen, ohne Auto- aber niemand ging ihm an den FS!!!!!

Es darf nur um die "Sache" an sich gehen und nichts anderes.

Wenn das wirklich stimmen sollte, dann ist Bayern nahe des 3. Reiches......Kunstlederhut ab!!!!!!

Es darf nur die Staatsanwaltschaft etwas entscheiden, und das nur in diesem Falle, darf aber keine Menschenverachtenden anderen Schlüsse daraus ziehen.....oder liege ich da völlig falsch???

Eine Strafsache darf nur 1 mal bestraft werden......alles andere etwa "kalte" Bestrafung???

Bayer 67

Anfänger

Registrierungsdatum: 15. September 2008

Beiträge: 18

9

Dienstag, 1. Juni 2010, 15:16

FEB

Hallo miteinander.

Habe heute mal auf einer FEB angerufen und den Fall geschildert.

Tja so wie es ausieht gibt es tatsächlich ein Gesetz das sagt, ab Vollrausch ca, 2 % ist man Alkoholgewöhnt

und stellt eine Gefahr für andere dar. Restalkohol usw...

Egal ob zu Hause Vollrausch oder am Steuer.

Dann hat die FEB das Recht einzugreifen...

Wie das steht in den Sternen.....

Tja nach 3 Jahren Fahren ohne % am Steuer dann dieses....

Bin selber Schuld .......CZ Schein ade----Scheiden tut weh.....

Der Bayer.....

andreas7z

Fortgeschrittener

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Beruf: Ing. Elektrotechnik

Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main

10

Dienstag, 1. Juni 2010, 16:02

Hallo Bayer, mach mal keine Panik.

Die Promille haben keinen Bezug zum Strassenverkehr und Du hast schlafende Hunde auf der Führerscheinstelle geweckt.
Meine Meinung: Jeder der eine Alkohol-MPU hinter sich hat und in der MPU dem Psychologen Alkoholabstinenz geschworen hat, könnte man beim nächsten Schluck Alkohol in der Kneipe den Führerschein wieder abnehmen. Frühe gab es mal einen Säuferbalken im Führerschein. Man kann doch nicht jedem Passanten der etwas torkelt und mal ne Alk-MPU hatte, den Führerschein gleich wieder abnehmen.
Ohne Bezug zu Fahrzeugen im Strassenverkehr wäre das reine Willkür.

Du solltes aber mal über Deinen Alkoholkonsum nachdenken, 2 Promille ist kein Pappenstiel.
Vor zwei Monaten habe ich einen guten Freund beim letzten Weg auf dem Friedhof begleitet, der hat sich totgesoffen. :sw68: :sw68:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas7z« (1. Juni 2010, 16:06)


knacker

Fortgeschrittener

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Beiträge: 239

11

Dienstag, 1. Juni 2010, 18:27

In dem dunklem Bayern können sie dich ganz sicher bei 2Promille zum Test schicken,auch wenn es nix mit dem Strassenverkehr zu tun hatte.
Auch die Drogenabhängigen,Medikamentenabhängigen,Suizidgefärdeten..auch die länger als 2Jahre im Knast waren! Obwohl wie es jetzt ist das weiss ich nicht genau. Und zum Thema Staatsanwaltschaft und dann in Bayern da kann ich nur lachen,die sind sich schon vor jeder Urteilsverkündung einig.
zweimal wegen einer Sache bestrafen!! Sind wir nicht schon zweimal bestraft durch die MPU. Urteil und dan FSST-MPU

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

12

Dienstag, 1. Juni 2010, 19:34

Urteil = Strafrecht
MPU = Verwaltungsrecht
Lieber stehend sterben als knieend leben

RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 924

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

13

Dienstag, 1. Juni 2010, 21:44

Auch außerhalb Bayerns kann man, zumindest wenn Verdacht auf Alkoholismus vorliegt, den Führerschein verlieren, selbst wenn man kein Fahrzeug besoffen geführt hat. Vgl. VG Neustadt, Beschl. v. 29.03.2006, Az. 3 L 450/06

In Bayern:
VGH München, Beschl. v. 04.01.2006, Az. 11 CS 05.1878;

Bei weniger als 2 o/oo mit § 223 StGB:
VG Ansbach, Beschl. v. 03.04.2009, AN 10 S 09.00306.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
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