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Mario563

Schüler

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1

Montag, 26. April 2010, 18:24

So, werds jetzt einfach mal versuchen in Berlin

Hallo zusammen,

habe mich jetzt nach langem überlegen entschlossen meinen PL EU Führerschein aus 2007 in einen D EU Führerschein umtauschen zu lassen. Die Fotos werden morgen gemacht und am nächsten Montag (hab leider nicht früher Zeit) gehts aufs Bürgeramt. Mal sehen wie die sich da so anstellen.
Wenn Sie Dich in Deinen Sarg gelgt haben wurdest Du das letzte mal reingelegt

charly

Moderator

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2

Montag, 26. April 2010, 18:31

Wenn alles in Ordnung ist, wird der Umtausch problemlos von statten gehen.

Der § 30 FEV ist ja klar und deutlich formuliert und lässt keinerlei Spielraum für einen Tanz der Vamopire zu.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Mario563

Schüler

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3

Montag, 26. April 2010, 18:38

Ja sollte alles in Ordnung sein, hatte schon die eine oder andere Kontrolle und auch einen selbstverschuldeten Unfall wonach auch nichts kam
Wenn Sie Dich in Deinen Sarg gelgt haben wurdest Du das letzte mal reingelegt

Pioneer

unregistriert

4

Dienstag, 27. April 2010, 22:10

Ja sollte alles in Ordnung sein
Ein Problem kann möglicherweise die FS-Herkunft werden, ich vermute mal so vor mich hin, er kommt aus Stettin, Police oder Gryfino. Mein Tip aufgrund des Ausstellungsjahres: Stettin
Da liegen nun beim Staatsanwalt leider jede Menge FS-Akten, überwiegend D-Erwerber betreffend und man hat es mit der Bearbeitung, selbst nach PL-Maßstäben, nicht gerade extrem eilig.
Das heißt nun nicht, das generell alle dort erworbenen FS von PL zurückgenommen werden, viele sind auch ok, aber es wurde derzeit bei den WSen reichlich geschlampt. Einige FSe wurden bereits zurückgefordert, bei anderen ist es eben noch offen und viele sind, zur Beruhigung der Nerven mal erwähnt, auch völlig in Ordnung.
Ist also der WS ok und die Akte treibt sich nicht gerade beim StA rum und der weiß noch nicht so recht, dann ist auch der FS ok und wie @ charly schon erwähnt hat, kommt dann keine D-FEB an einer Umschreibung nach der FEV, § 30 vorbei.


hatte schon die eine oder andere Kontrolle
Das sind grundsätzlich zwei Paar Schuhe, ein verwaltungstechnisch sauberer FS und keine Beanstandungen bei einer Verkehrskontrolle.

Was sollte auch beanstandet werden, der FS ist aus 2007 und es ist mit Sicherheit ein PL-WS eingetragen, also augenscheinlich zunächst ok, da keine einschlägigen greifbaren "Mängel" zu erkennen sind. Die im Zweifel abgefragten D-Datenbanken geben vermutlich auch nichts dazu her, also gibt es keinen Anhaltspunkt, es ist ein gültiges Dokument.
Bei einem Unfall kann es dann schon eher zu Nachforschungen kommen, sicher ist das aber auch nicht und vermutlich auch vom BL abhängig, aber bei einer Umschreibung ist ein Auskunftsersuchen an PL absolut sicher. Enthält die PL-Auskunft keine negativen Hinweise, ist der FS schon so gut wie umgeschrieben, andernfalls geht der Tanz natürlich richtig los.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (27. April 2010, 22:57)


Mario563

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5

Dienstag, 27. April 2010, 22:38

Richtig, war Stettin, Wohnsitz ist aber Tanowo, keine Ahnung ob das ne Relevance hat.

Wie bekomme ich denn nun raus ob meine Akte auch beim Staatsanwalt liegt?
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Pioneer

unregistriert

6

Dienstag, 27. April 2010, 22:53

Wohnsitz ist aber Tanowo
Das ist meiner Ansicht nach aber eher im Zuständigkeitsbereich von Police. Ich kann mich aber auch täuschen, da oben in PL liegt alles recht nah beieinander.


Wie bekomme ich denn nun raus ob meine Akte auch beim Staatsanwalt liegt?
Du selbst vermutlich überhaupt nicht ohne einen PL-Bevollmächtigten, aber warte einfach mal ab, bis der Oberklops hier durch das Forum tobt. Er kennt sich mit der Sachlage aus und gibt auch gern mal einen Tip.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (27. April 2010, 22:58)


Mario563

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7

Dienstag, 27. April 2010, 22:56

Ok danke erst mal für Deine Antworten mal sehen ob sich der OK dazu mal äussert
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Pioneer

unregistriert

8

Dienstag, 27. April 2010, 23:07

Hier lese ich doch gerade etwas Neues zu dem Thema vom Oberklops.

Wäre schon von Vorteil, wenn sich ein Mod in "seinem" Forum auskennen würde. :klatsch2:

charly

Moderator

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9

Mittwoch, 28. April 2010, 00:56

Ok danke erst mal für Deine Antworten mal sehen ob sich der OK dazu mal äussert
Da ja der PL-FS in der Regel noch unbefristet ausgestellt ist/wird, sollte eh keine Dringlichkeit zur Umschreibung vorliegen.

Anders sähe es aus, wenn wegen der Augen evtl. nur eine befristete FE ausgestellt wurde.
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Mario563

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10

Sonntag, 11. Juli 2010, 16:34

So wollte mich auch mal wieder melden. War zwar des öfteren hier konnte aber leider aufgrund zweier gebrochener Arme nur wenig schreiben und das habe ich für wichtigere Sachen genutzt.

Also meinen Antrag auf Umschreibung habe ich am 15.06.über eine Bekannte die beim Bürgeramt arbeitet gestellt.

Bis heute habe ich habe ich keine Antwort erhalten. Mal sehen wie das ausgeht. Melde mich wieder sobald ich was höre.
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Mario563

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11

Samstag, 14. August 2010, 16:18

So, heute kam nun die erste Antwort vom Landeamt. da mein Scanner defekt ist werde ich es einfach so reinschreiben.



" Sehr geerhter Herr ....

am 15.06.2010 haben Sie einen Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis der Klasse B+M+S+L

destellt. Sie haben Verwaltungsgebühren in Höhe von 35,00 € entrichtet.



Wie mir bekannt wurde, ist am 9.4.2003 eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gegen

Sie verhängt worden.



Gemäß der Gebührennummer 202.3 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

(GebOSt) in der zurzeit gültigen Fassung beträgt die Verwaltungsgebürh für einen Antrag auf Umschreibung

einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Versagung oder Sperrfrist 220,00€.



Die somit von Ihnen zuwenig entrichteten Verwaltungsgebühren in Höhe von 185,00€ bitte ich

innerhalb von 14 Tagen auf das unten angegebene Konto einzuzahlen. Als Verwendungszweck.....

Eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages kann erst nach Eingang der restlichen Gebühren

erfolgen.



Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages ist aufgrund der Aktenlage gem. § 22 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-

Verordnung in der derzeit gültigen Fassung die Beibringung eines Führungszeugnisses

erforderlich.

Ich bitte Sie, das Führungszeugnis (Belegart "o" - für Behördenzwecke) möglichst umgehend bei einem

Bürgeramt zu beantragen. Die Verwaltungsgebühr betrögt 13 € und ist dort zuentrichten. Das Führungszeugnis wird

vom Bundeszentralregister meiner Behörde direkt zugeleitet.

Sollte das Führungszeugnis innerhalb von zwei Monaten hier nicht vorliege, wäre ich leider gezwungen,

Ihren Antrag wegen mangelnder Sachaufklärung gebührenpflichtig abzulehnen.



Mit freundlichen Grüßen

Ihre Fahrerlaubnisbehörde"





So meine Fragen nun an die Spezialisten.

Ist das normal mit den Gebühren und was bitte steht den in einem Führungszeugnis für Behördenzwecke.

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte
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Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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12

Samstag, 14. August 2010, 16:57

Es gibt folgende Belegarten:
- "N" bei Benutzung für private Zwecke (wird dem Antragsteller direkt nach Hause zugeschickt)
- "O" bei Benutzung für öffentliche Behörden (wird direkt zur entsprechenden Behörde geschickt)
- "P" bei Benutzung für öffentliche Behörden (wird direkt dem örtlichen Amtsgericht zugeschickt, dort liegt es dann zur Einsichtnahme vor, bevor es zur entsprechenden Behörde von dort aus weitergeleitet wird).


Zitat

In einem Behördenführungszeugnis können zusätzlich - anders als beim Privatführungszeugnis - auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, enthalten sein. Auch Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt können beispielsweise in einem Behördenführungszeugnis aufgeführt sein. Weiterhin können in Behördenführungszeugnissen auch geringfügige Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.

Quelle
Signaturen sind doof!

Mario563

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13

Samstag, 14. August 2010, 17:10

Danke Biker,

also von dieser Seite wird schon mal nichts passieren da ist alles sauber.
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Pioneer

unregistriert

14

Samstag, 14. August 2010, 17:18

Sie haben Verwaltungsgebühren in Höhe von 35,00 € entrichtet.
Das ist normal.


Antrag auf Umschreibung

einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Versagung oder Sperrfrist 220,00€.
Das ist nicht normal, da stimmt etwas nicht. Das ist keine Gebühr für eine reine Umschreibung.

Mario563

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15

Samstag, 14. August 2010, 17:24

Tja das habe ich auch schon fast geadacht, was nun? Unseren Anwalt hier Kontaktieren? oder einfach mal bezahlen und das Führungszeugnis beantragen?
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Pioneer

unregistriert

16

Samstag, 14. August 2010, 17:57

Hier der Auszug aus der GebOSt für diesen Vorgang:

Zitat

202.2 auf Grund einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum sowie aus einem in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat, sofern keine Prüfung verlangt wird 25,60

202.3
nach vorangegangener Versagung oder Entziehung der in- oder ausländischen Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nach
vorangegangenem Verzicht auf die in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder nach Verhängung einer Sperrfrist 33,20 bis 256,00
Wie der SB nun gerade auf 220,-- € kommt, weiß ich auch nicht, sollte man einfach nachfragen.

Mario563

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17

Samstag, 14. August 2010, 18:01

OK, ist also Fakt dass die Dame das so verlangen kann und da nicht irgend ne Falle dahinter steckt:

Dann werde ich bezahlen und gut ist hoffentlich.
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Pioneer

unregistriert

18

Samstag, 14. August 2010, 18:09

Da bin ich mir noch nicht so ganz sicher, wieso eigentlich 202.3 greifen soll und nicht 202.2.

Die ganzen "Altlasten" haben mit dem derzeitigen EU-FS nichts zu tun, außer das die Sperrfrist abgelaufen sein mußte zum Erteilungszeitpunkt. Wieso das nun eine derartige Differenz in der Gebührenhöhe erzeugen soll, ist mir nicht klar. :ka:
Meine Umschreibung hat im Dezember 2008 genau 24,-- € gekostet. :momo:
Nun frage ich mich natürlich, ob da nicht noch etwas Anderes hintersteckt. :greubel:

Evtl. äußert sich dazu mal ein User, der bereits in Berlin umgeschrieben hat. Mit der "Putti" habe ich in dieser Hinsicht keine Erfahrung, sie gehört nicht zu den von mir favorisierten FEBen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (14. August 2010, 18:19)


Mario563

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19

Samstag, 14. August 2010, 18:18

Na vielleicht schaut ja unser RA heute noch hier rein und kann mir nen rat geben was ich machen soll.

Danke dir Pioneer
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Driver

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Wohnort: Hinterm Lenkrad oder Lenker

Beruf: Überlebenskünstler

Führerschein aus: PL > D Problemlos umgeschrieben u. anschl. alte Klassen wiedererteilt

20

Samstag, 14. August 2010, 21:51


Meine Umschreibung hat im Dezember 2008 genau 24,-- € gekostet. :momo:

hattest du denn eine versagung oder nicht?
mfg
Erst muss es schlimmer werden, bevor es besser wird.