Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »s3carbon« (1. März 2010, 11:45)
Ob Du am Ende einen D-Führerschein bekommst oder eine Nutzungserlaubnis für den CZ-Schein dürfte ja so einen großen Unterschied nicht machen.
Aber in solchen Situationen sollte man dann wohl eine Umschreibung beantragen. Das ist natürlich auch etwas anderes als eine Nutzungserlaubnis, weil man am Ende einen D-Führerschein hat.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Die D-WS Scheine sind in der Tat davon ausgegrenzt.
Zitat
(5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 4 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. Absatz 4 Satz 3 sowie § 20 Abs. 1 und 5 gelten entsprechend.

Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (1. März 2010, 15:13)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Hmm, könntest du dann nicht auf den D-FS verzichten?Noch einmal, die FEB läßt mich nur einen Antrag auf Neuerteilung nach Entzug machen!
Heißt: Nach positiver MPU hab ich automatisch wieder den D FS, mit aktuellem Erteilungsdatum von 2010 und zusätzlich 1 1/2 Jahre Probezeit.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (1. März 2010, 15:36)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Das hört sich doch auf Umschreibung nach FeV §30 an! Ach nee, das steht ja aber unter § 21 ..."Mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis verzichte ich auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis aus einem EU- od. EWR-Staat dieser Klasse".

Ich würd die Frau nochmal auf dein Belangen aufmerksam machen und Fragen ob sie dir den CZ-Schein nach der MPU nicht einfach umschreiben kann.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Wenn es doch auch der Antrag hergibt, dann müßtest du doch auch die Umschreibung bekommen können, klar in deinem Fall mit der MPU.der Punkt "Umschreibung einer Ausländischen Fahrerlaubnis" auf dem Antrag ankreuzbar ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (1. März 2010, 17:01)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »charly« (1. März 2010, 16:12)
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Ja und was steht in dem Passus? In den Fällen für 19.01.er und bei in Sperre erteilten Scheinen, kann anerkennung beantragt werden.Ein Antrag nach FEV 28,5 ist weiterhin möglich solange dieser Pasus in der FEV steht.

Ja und was steht in dem Passus? In den Fällen für 19.01.er und bei in Sperre erteilten Scheinen, kann anerkennung beantragt werden.Ein Antrag nach FEV 28,5 ist weiterhin möglich solange dieser Pasus in der FEV steht.![]()
Zitat
5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer der in Absatz 4 Nr. 3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. Absatz 4 Satz 3 sowie § 20 Abs. 1 und 5 gelten entsprechend.
Hits heute: 246 | Hits gestern: 4 664 | Hits Tagesrekord: 20 491 | Hits gesamt: 4 864 806 | Hits pro Tag: 3 587,48
Klicks heute: 470 | Klicks gestern: 8 675 | Klicks Tagesrekord: 25 180 | Klicks gesamt: 8 965 701 | Klicks pro Tag: 6 611,62
Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
Alter (in Tagen): 1 356,05
Forensoftware: Burning Board® 3.0.9, entwickelt von WoltLab® GmbH