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Infernuz

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1

Donnerstag, 4. Februar 2010, 19:49

Umschreibung eines CZ-FS mit bereinigtem WS (ehemals D-WS)

Suche FEB Antrag für Umschreibung eines CZ FS in einen D FS ich habe im ganzen forum schon danach gesucht weil ich von meiner FEB immer Abgewimmelt werde mir wurde am Telefon gesagt das ich in 2 - 3 Wochen ein Schreiben bekomme ob mein WS Bereinigter FS anerkannt wird oder nicht es sind 3 Wochen um nix passiert da ja aus Schwandorf informationen vorliegen aber nicht eindeutig Beweisen das gegen Art. 7 Abs. 1 Bust b verstoßen wurde. Wenn die Beweise eindeutig wären dann würde ich doch schon längst einen Aberkennungsbescheid bzw. Nu bekommen aber es steht laut der FEB Bearbeiterin nur drin das der CZ FS mit CZ-WS auf einen anderen FS aus einer anderen Behörde aus CZ hinweist es steht nix von D-WS drin. Da ich damals auf die D Fahrerlaubnis Verzichtet habe kann die Grundlage von Angaben im Führerschein selbst nicht für eine Ablehnung verwertet werden nach Wierer Urteil Randnr. 51 also kann die FEB mir nur allein mit Unbestreitbaren Informationen vom Austellerstaat meinen CZ FS ablehnen wenn Bewiesen wird das gegen Art. 7 Abs. 1 Bust b verstoßen wurde was nicht der fall ist.


Ich kann nirgends den Antrag auf Umschreibung von CZ FS in D FS finden wenn jemand den link für den Antrag zum Ausdrucken hat würde ich mich freuen. :ka:

Paule

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2

Donnerstag, 4. Februar 2010, 20:13

Siehe Anhang, nix zu Danken, macht 17,50 Euro! :wink:
»Paule« hat folgende Datei angehängt:
  • umschreiben.pdf (68,9 kB - 83 mal heruntergeladen - zuletzt: 26. April 2011, 23:22)

Infernuz

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3

Donnerstag, 4. Februar 2010, 20:27

was soll man da ankreuzen ?

Verzichten Sie mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis
aus einem EU- oder EWR-Staat dieser Klasse (§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV))?


Ist beim Austellungsdatum 4a im FS gemeint oder Punkt 10 im FS ?


muss ich die 17,50 bezahlen oder war das nicht ernst gemeint ^^ :ww:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (4. Februar 2010, 20:42)


Paule

Menschlich

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4

Donnerstag, 4. Februar 2010, 20:40

Wenn ich dir jetzt noch sagen muss was du ankreuzen musst, dann kostet dich das ein Vermögen, also gib dir Mühe und spar dein Geld .. :Keks:

Oberklops

Zauberlehrling

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5

Donnerstag, 4. Februar 2010, 21:10

:knips: :wink: VS=Vorderseite des FS (Führerschein) ist Ausstellungsdatum des Dokumentes
RS = Rückseite des FS unter Spalte 10 ist Erteilungdatum der FE (Fahrerlaubnis) und zwar der jeweiligen Klasse hinter der er steht (Klassen in Spalte 9)
[attach]438[/attach] [attach]439[/attach]
12,50 € + 17,50 € macht 30 € (ohne Mwst - e.V.) Kontodaten über den 69er Biker Joe - danach spar Deine Kohle :knips: :wink:
Ach ja - jetztt noch kostenlos hinterher - verzichte bloß nicht auf eine FE, die Du bereits hast, falls doch und Du kommst hinterher zu mir, um die samt Prüfung und WS (Wohnsitz) neu zu machen, gibts keinen Rabatt, sondern Kloppe :bumm: :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Oberklops« (4. Februar 2010, 21:22)


Infernuz

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6

Donnerstag, 4. Februar 2010, 21:22

Das ist doch nicht dein ernst kohle zu verlangen ohne vorher Bescheid zu geben das die Antworten geld kosten das kann doch nur ein Scherz sein ihr meint das doch nicht wirklich ernst ?

Oberklops

Zauberlehrling

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7

Donnerstag, 4. Februar 2010, 21:24

:jojoj: Na sicher ist das ein Scherz - dafür gibts doch ein Forum - damit man sich austauscht, INfos sammelt - und auch mal einen Scherz machen darf :bäh:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Infernuz

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8

Donnerstag, 4. Februar 2010, 21:36

Ihr habt mir schon angst gemacht puuh dann hab ich ja mal glück gehabt :)

Was soll ich in dem Formular angeben: ( Ich habe 2006 meinen CZ FS mit D-WS in Pilsen erteilt bekommen ; 2008 habe ich in Prestice den FS mit CZ WS Ausgestellt bekommen " Mitteilung aus Schwandorf weist auf die Behörde in Pilsen hin aber steht nix von D-WS nur das Änderungen von Angaben gemacht wurden soll ich dann Pilsen oder Prestice angeben nicht das die dann noch herausfinden das ich nen D-WS damals hatte was soll ich angeben ? )


Bereits erteilte Fahrerlaubnisklassen / Erteilungsbehörde / Austellungsdatum / Listennummer
................."B"....................../ Pilsen oder Prestice? /......xx.11.2008..../ FS Nr ? /

Mir fällt die Entscheidung schwer will ja auch nix falsches angeben was meint ihr wie würdet ihr das ausfüllen ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Infernuz« (4. Februar 2010, 21:40)


Paule

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9

Donnerstag, 4. Februar 2010, 21:40

Na sicher ist das ein Scherz
Nö ist es nicht und jetzt wirds noch teuerer.


Ich würde mal bei der 21er Frage frech Nein Ankreuzen, wenn du die alten Erteilungsdaten nach FeV § 30 Abs. 4 behalten willst.

Wenn du auf die CZ-FE verzichtest, wird wahrscheinlich neu erteilt, dann hast du unter Feld 10 ein neues Datum!

Weil ich glaub nämlich als teurer Laie zu vermuten, das da der Hund begraben liegt, weshalb der eine neue Erteildaten hat und der andere die alten und dann noch mit oder ohne Schlüßelnummer.


So und nun kommen nochmal 56,75 Euro dazu!


Wie Klops schon geschrieben wende dich dazu an den Bikerjoe .... :lach:

Infernuz

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10

Donnerstag, 4. Februar 2010, 22:00

Was ist die listennummer ist das die FS nummer oder was ist das ?

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11

Donnerstag, 4. Februar 2010, 22:04

Zitat

Verzichten Sie mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis
aus einem EU- oder EWR-Staat dieser Klasse


dort steht ja "mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis"...
du musst ja auf die vorhandene FE verzichten...DANN...weil sonst hättest ja 2! das geht widerrum nicht!

wenn Neu Erteilt,brauchst die andere ja nicht mehr.
und das Datum der Erteilung der schon vorhandenen FE Klasse ändert sich nicht.
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Infernuz

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12

Donnerstag, 4. Februar 2010, 22:08

danke aber was ist die listennummer woher nehm ich die her ??

Paule

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13

Donnerstag, 4. Februar 2010, 22:21

du musst ja auf die vorhandene FE verzichten...DANN...weil sonst hättest ja 2! das geht widerrum nicht!
Wieso die FE bleibt doch dann CZ, nur der FS ist DE ! :denk:

Paule

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14

Donnerstag, 4. Februar 2010, 22:25

listennummer
Müsste die Führerscheinnummer sein!

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15

Donnerstag, 4. Februar 2010, 22:42

normal erteilt D dir eine FE aufgrund einer CZ FE.

heisst ja auch nicht Antrag auf neuerteilung eines FS....sondern einer FE.
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Infernuz

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16

Donnerstag, 4. Februar 2010, 22:44

Soweit ok jetzt hab ich noch ein problem was soll ich bei Erteilungsbehörde eintragen das ist das schwierige an der Sache Pilsen war 2006 Erteilungsbehörde und Prestice 2008 Austellungsbehörde wenn ich da jetzt Pilsen als Erteilungsbehörde angebe könnte es dann sein das die dann herausfinden das ich einen D-WS bei Erteilung hatte weil durch Schwandorf wurde das nicht Bewiesen.

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17

Donnerstag, 4. Februar 2010, 23:46

schreibst nur in den Antrag rein,was auf deinem FS jetzt steht! fertig!
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18

Freitag, 5. Februar 2010, 01:00

Im jetztigen FS steht ja die Austellungsbehörde nicht die Erteilungsbehörde nicht das mir die FEB da nen strick draus dreht wenn ich die Austellungsbehörde eintrage weil eigentlich ist die Erteilungsbehörde die wo der Führerschein erteilt hat weil laut meiner FEB soll in der Mitteilung aus Schwandorf drin stehen das es auf den ersten FS hinweist bzw auf die Erteilungsbehörde aber von dem damaligen D-WS steht nix drin.

Also kann mir da nix passieren wenn ich da die Jetzige behörde eintrage nicht das ich wegen falschen angaben Probleme bekomme sonst schreib ich einfach als Erteilungsbehörde: Tschechische Republik dann können die sich den kopf zerbrechen.

Infernuz

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19

Freitag, 5. Februar 2010, 03:52

So weit so gut wie ist das mit dem Führungszeugnis muss ich das Vorlegen oder kann ich das Verweigern vorzulegen weil ich bin Vorbestraft wegen Btmg kann das zu einer Ablehnung der Umschreibung des Führerscheins kommen ?

Wenn ein Seh test verlangt wird das wäre ja kein Problem.

charly

Moderator

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20

Freitag, 5. Februar 2010, 09:07

Siehe Anhang, nix zu Danken, macht 17,50 Euro! :wink:
Dies bringt nix.

Er muß das Antragsformular seiner zuständigen FEB verwenden.

Bei jeder FEB sieht das Formular etwas anders aus und jede FEB besteht auf die Verwendung der eigenen Vordrucke.

So weit so gut wie ist das mit dem Führungszeugnis muss ich das Vorlegen oder kann ich das Verweigern vorzulegen weil ich bin Vorbestraft wegen Btmg kann das zu einer Ablehnung der Umschreibung des Führerscheins kommen ?

Wenn ein Seh test verlangt wird das wäre ja kein Problem.
Das Führungszeugnis muß mittels Belegart 0 vorgelegt werden.

Belegart 0 heißt, daß das Führungszeugnis direkt an die FEB geschickt wird.

Solange die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig auf der FEB liegen, braucht die FEB den Antrag nicht bearbeiten.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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