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plotteka

Schüler

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1

Sonntag, 31. Januar 2010, 14:51

Probezeit und Erteilungsdatum bei Umschreibung CZ Fe in DE Fe

Tach, schönen Sonntag zusammen...

manche kennen den plotteka ja noch.... also für die rauchenden Köpfe unter uns nochmal kurze Geschichte....

Noch nie eine Fe in Deutschland gehabt, dann wollte ich meinen Führerschein machen, dann hieß es MPU... hab ich nicht gemacht, also Versagung der Fe. Dann 2008 Fe in CZ gemacht, und 185 Tage eingehalten... Dann Anfang 2009 hatte ich die CZ Fe mit Erteilung vom 20.01.2009... also blieb mir nichts anderes übrog als zum MPU. Die hab ich dann gemacht um am 24.12.09 bestanden....

Jetzt wurde meine CZ Fe anerkannt, den Vollzug habe ich per Post bekommen. Dann war ich letzte Woche dort umd en Antrag zur Umschreibung zu holen. Dann hat die eine die andere Kollegin gefragt, die sagte dann gleich "Wir brauchen die Meldebestätigung und und und" wegen den 185 Tagen. Dann aber war meine Fe schon anerkannt, also hatte sich das auch erledigt. Den Antrag gebe ich morgen ab und dann wird der Fs bestellt, dauert dann 2 Wochen bis er fertig ist.

So, also die CZ Fe ist anerkannt und wird Umgeschrieben. Nun die Frage...

Was ist mit der Probezeit? Wird die angerechnet oder fängt die neu von vorne an, denn ich denke halt, wie soll man jemanden die Probezeit anrechnen,w enn er eh nicht fahren durft ind er Zeit...

und

Was ist mit dem Datum der Erteilung... ich hab 20.01.09, wird das übernommen? Eigentlich nein, aber anderes gedacht auch ja, denn angenommen ein 30 Jähriger kommt aus Polen hier nach Deutschland, schreibt dann um und hat dann praktisch einen "Frischen" Führerschein. Das heißt, bei sixt und Co. kann der dann nicht mehr die S-Klasse buchen, denn die wollten paar Jahre Führerscheinbesitz. Desweiteren, bei der Kfz Versicherung ist es auch ein Unterschied, ob man die Fe schon Jahrelang hat oder erst seit 2 Tagen... wie sieht es da aus bei mir?

Jetzt noch ne Frage. Da ich niewieder MPU machen will, folgende Frage...

Im Gutachten steht drin, dass ich kein Kfz unter Einfluss von so und so Fahren werde. Das heißt doch, dass ich angenommen trotzdem Kiffen darf, solange ich nicht aktive Fahre... oder? Denn wenn ich lese, was zur MPU führt, dann heißt es ja, dass es schon reicht, wenn man auf der Straße mit nem Gramm erwischt wird. Oder wenn man eine Wasserpfeife oder Bong hat, reicht das schon um Zweifel zu haben, ohne überhaupt mit Drogen erwischt worden sein. Dann heißt es, MPU um zweifel auszuräumen? Ohne Drogen? Mal in Bezug auf Cannabis, was muss denn ungefähr passieren, dass ich wieder eine MPU machen muss... ?

Letzte Frage: Angehalten, von der Polizei kontrolliert.... nun wissen die Beamten das ich mit Gras zu tun hatte und MPU gemacht hab. Werden die Leute dann pauschal zum Bluttest mitgenommen, oder wirklich nur wenn anzeichen dafür vorhanden sind? Also WANN wird eine Blutprobe angeordnet?


Danke euch....
MPU positiv 24.12.09 Tschechische Fe---------> Deutsche Fe ^^

Paule

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2

Sonntag, 31. Januar 2010, 14:54

Was ist mit der Probezeit? Wird die angerechnet oder fängt die neu von vorne an, denn ich denke halt, wie soll man jemanden die Probezeit anrechnen,w enn er eh nicht fahren durft ind er Zeit...
Das spielt keine Rolle, die 2 Jahre zählen ab Erteilung, ausser deine Probe wird verlängert, so ist das auch bei einem Fahrverbot.

Zitat

Letzte Frage: Angehalten, von der Polizei kontrolliert.... nun wissen die Beamten das ich mit Gras zu tun hatte und MPU gemacht hab. Werden die Leute dann pauschal zum Bluttest mitgenommen, oder wirklich nur wenn Anzeichen dafür vorhanden sind? Also WANN wird eine Blutprobe angeordnet?
Wenn die Polzei meint, sie hätte anzeichen von Drogeneinfluss, dann wird sie eine Kontrolle anordnen, Urin, oder bei verweigern Blut. Finden sie Abbauwerte, bist du Reif!
Übrigens gibt es im Moment wohl Entscheidungen vom BGH? das eine Blutprobe richterlich angeordnet werden muss!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (31. Januar 2010, 15:00)


plotteka

Schüler

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3

Sonntag, 31. Januar 2010, 17:37

Das spielt keine Rolle, die 2 Jahre zählen ab Erteilung, ausser deine Probe wird verlängert, so ist das auch bei einem Fahrverbot.
was heißt das nun? ab erstellung der deutschen fe 2 jahre probezeit oder abzüglich von 20.01.2009, also noch ein jahr? anrechnung oder nicht?

abbauwerte reichen da schon ja?
MPU positiv 24.12.09 Tschechische Fe---------> Deutsche Fe ^^

Paule

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4

Sonntag, 31. Januar 2010, 17:41

Die Frage ist ja, ob sie dir eine echte Umschreibung auf den CZ Schein geben, oder wie so oft eine Neuerteilung daraus machen!


Zur 2. Frage: Ja! Also Finger weg von Cannabis!

plotteka

Schüler

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5

Sonntag, 31. Januar 2010, 17:48

ahaaaaa verstehe. wie kann ich heraus finden ob es eine neuerteilung ist? ich glaube der erste antrag ging um eine neuerteilung... und der antrag jetzt. da steht ganz oben...

Antrag auf Fe

dann Umschreibung einer ausländischen Fe. mehr steht da nicht. das feld das von der fahrschule ausgefüllt wird ist auch durchgestrichen. und es steht darauf, dass man den antrag beim bürgermeisteramt abgeben muss. aber sie sagte zu mir, ich muss ihn einfach nur in der fsst abgeben und der antrag hier ist praktisch nur der bestellschein für den deutschen führerschein.
MPU positiv 24.12.09 Tschechische Fe---------> Deutsche Fe ^^

zwilling79

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6

Sonntag, 31. Januar 2010, 20:41

Servus,

ich hatte auch eine Umschreibung,war aber dann auch eine Neuerteilung.Vorne stand das Ausstelldatum und hinten stand das Erteildatum des CZ- FS.Dann denke ich mal das wird bei dir auch nicht anders sein,dann würde dir die Probezeit angerechnet werden wie bei mir.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (1. Februar 2010, 07:29)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht


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