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Paule

Menschlich

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1

Mittwoch, 26. November 2008, 23:59

Antrag auf Wiedererteilung/Neuerteilung Jahre später zurück ziehen? Auf entzogene FE Verzichten?

Hallo,

hab hier mal eine ungewöhnliche Fragestellung. Auf die Antworten bin ich jetzt schon gespannt.

Kann man einen Antrag auf Wiedererteilung aus dem Jahre 2002, jetzt noch zurück ziehen?

Könnte man auf einen Führerschein der 2000 versagt wurde, jetzt noch verzichten?

Wenn ja , würde das evtl. Einträge in der F-Akte in ihrer Verjährungsfrist beeinflussen?

:greubel:

Oberklops

Zauberlehrling

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2

Donnerstag, 27. November 2008, 00:24

Verzichten kann man immer. Auch den Verzicht widerrufen.
Die Verjährungsfrist beeinflußt das nicht, die 5 Jahre, die vor den 10 Verjährung liegen, ja.
Auch auf den FS, der 2000 versagt wurde. Wird aus Erfahrung schwer, Epox hat einen Standardbrief eines meiner Anwälte veröffentlicht (zumindest bekommen von mir).
Die FEB sträubt sich erfahrungsgemäß beim Kunden:

Das geht jetzt nicht mehr...



Kein Dank - war mir ein Fest, Chef. :wink: Nette Grüße
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

Paule

Menschlich

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3

Donnerstag, 27. November 2008, 00:29

Ich Frag mich dann nur, wie kann man denn auf etwas Verzichten was man nicht mehr hat?? :sd21:

Oberklops

Zauberlehrling

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4

Donnerstag, 27. November 2008, 00:44

Formsache.
Du hast beantragt - Du ziehst den Antrag zurück. Wird schwer, wenn viel Zeit vergangen, Antrag schon abgelehnt oder FE versagt wurde.
Antrag war aber zum Zweck der Wieder-/Neuerteilung der FE gestellt worden. (Auflagen demenstsprechend auch erteilt)
Jetzt VERZICHTet man auf die Wieder-/Neuerteilung der FE (in D. bei einer dt. FEB). Dementsprechend hat man auch keine Auflagen mehr. Wozu auch.
Wir brauchen hier nur mal das Forum durchkämmen, wo Leuten sowas vón der FEB selbst angboten wird und wurde, sind reichlich da.
@Biker - @mogwai usw usw - muss mich aber wieder erstmal ausklinken bis ?? übermorgen ??- war nett mit Euch - nette Grüsse :wink:
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Pat27cgn

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5

Freitag, 28. November 2008, 12:09

Da habe ich auch mal ne Frage zu,

Ich hatte noch nie einen Führerschein. Nur immer FOF, hatte 1 jahre sperre vom Gericht und im August 2002 wollte ich meinen FS beantragen, dann musste ich zur MPU, die habe ich nicht bestanden, und seitdem hatte ich nie wieder was mit der FSST zu tun. Jetzt mache ich meinen FS in CZ. Nur ich habe mit ein KBA Auszug letztes Jahr zukommen lassen und da steht keine Eintragungen. Müsste da nicht was drin stehen, da ich eine Sperre hatte ? Oder steht da nichts drin weil ich noch nie einen FS hatte????



Danke im Voraus.

Patrick

mogwai

Fortgeschrittener

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Beiträge: 417

6

Freitag, 28. November 2008, 12:47

Pat27cgn bei mir steht unter FE-Merkmal im KBA Auszug, Entzug (ENTG) drin. Wenn bei Dir garnix drin steht, solltest Du am besten das machen, was Oberklobs empfiehlt.

Man sollte auch das negative MPU Gutachten nicht bei der FeB einreichen und den Antrag auf Wiedererteilung widerrufen.
Das hatte ich damals schirftlich, innerhalb der 3 Monate gemacht. Ich hatte noch drum gebeteten mir eine Bestätigung zuzuschicken, die ich allerdings nicht erhalten habe.

Und in meinen KBA Auzug habe ich trozdem die 15 Jahre Verjährungsfrist... Dann kann man doch davon ausgehen, das die meinen damaligen widerruf nicht angenommen haben?

Linus28

unregistriert

7

Freitag, 28. November 2008, 13:11

@mogwai

genau das Problem sehe ich auch darin, dass die sich einen Sch... um die Verzichtserklärung kümmern und gar nichts machen.

Somit bleibt dann alles beim Alten, nur hast Du durch die Verzichtserklärung m. E. erstmal wieder ein wenig Öl ins Feuer gegossen.

Mir geht es nämlich wie Dir, allerdings habe ich noch nicht verzichtet - genau wegen meiner Bedenken-.

Lass mich jedoch gern von den Spezialisten von was Anderem überzeugen.

schnellmpu

unregistriert

8

Freitag, 28. November 2008, 18:54

@oberklops:

angenommen jemandem wurde der d-fs im jahr 2000 entzogen - spätestens 2016 wäre die mpu-auflage verjährt.
nun stellt dieser jemand sagen wir mal 2005 einen antrag auf neuerteilung, reicht aber keine positive mpu ein, verzichtet auch nicht und bekommt eine versagung - verjährung 5 jahre später, also 2021. wenn er nun seinen antrag -nachdem die versagung schon da ist- 2010 zurückzieht...verhährt das ganze dann doch wieder 2016 :?:

mogwai

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Beiträge: 417

9

Freitag, 28. November 2008, 21:07

@schnellmpu Ich würde ja eher tippen: Ohne verzicht des MPU Antrages, hast Du eine Verjährungsfrist bis 2016.
Und mit durchgeführten verzicht bis 2011.

So stelle ich mir das vor, muss aber nicht richtig sein...

schnellmpu

unregistriert

10

Freitag, 28. November 2008, 21:21

@mogwai: stümmt... kommen aber jeweils noch 5 jahre überlagerungszeit (oder wie das heisst) dazu.

der Sachse

unregistriert

11

Freitag, 28. November 2008, 21:35

siehe §29 STVG

mogwai

Fortgeschrittener

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12

Freitag, 28. November 2008, 22:00

§29 STVG
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_29.php

Ich steig da aber trozdem nicht durch, wenn ich mir das so durchlese... liegt wohl am fehlenden Jura Studium. :idee:

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13

Samstag, 29. November 2008, 19:39

die Rot markierten Stellen in den § sind sehr interressant!

Zitat

10.11.2008 Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (Inkrafttreten am 19.01.2009)
(BGBl.I Nr. vom )
(BR-Drucksache 851/08 vom 06.11.2008)
geändert wurden die §§ 20 / 21 / 22 / 28 / 29 der Fahrerlaubnisverordnung

quelle: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Oberklops

Zauberlehrling

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14

Sonntag, 30. November 2008, 00:26

Nabend - nachmal kurz zu Patrick:
Du hast DIr von Flensburg den KBA-Auszug zukommen lassen. Das ist nicht das Gleiche wie die Karteikartenabschrift Deiner FEB.
Die Frage mit der Verjährung auch noch mal von vorne:
5 Jahre Abwartezeit (siehe Patrick - macht er nun MPU oder nicht). Danach kommen: +
10 Jahre Verjährung +
1 Jahr Überliegefrist = zusammen 16 Jahre, mind. 11 (bei sofortigen Verzicht nach der Auffälligkeit)
Durch den Verzicht werden jeweils immer nur die ersten 5 Jahre beeinflusst.
Er ist aber dennoch wichtig um freie Fahrt mit denm EU-FS zu haben.
Ich ersetz das Beispiel von Schnellmpu mal durch den Schwaben im Verkehrsportal.
Auffälligkeit 1994 - Neuantrag mit anschl. Versagung 2004 - Löschung der Auffälligkeit nun 2020 !
EIn Hoch auf die dt. FEV :klatsch: - Nette Grüsse
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dimmu666

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15

Sonntag, 30. November 2008, 08:39

meine letzte eintragung war 98.d.h. ich könnte 2014 einen antrag auf neuerteilung stellen,wenn ich keinen verzicht mache? :ka:

Pioneer

unregistriert

16

Sonntag, 30. November 2008, 10:40

In deinem Fall hilft ein Verzicht nur noch im Hinblick auf die Löschung der Versagung. :momo:

Auf die Tilgungsfristen wird dadurch kein Einfluß mehr genommen, da du über die 5-Jahresfrist der Ablaufhemmung bereits hinaus bist, und nur diese ist durch Verzicht zu beeinflussen.
Du befindest dich zeitlich gesehen bereits in der 10-jährigen Tilgungsfrist.

Der Antrag auf Neuerteilung wäre aber ab 2013 möglich, da dann die Überliegefrist beginnt, mit der Wirkung, das die Eintragungen noch vorhanden sind, aber nicht mehr verwertet werden, es sei denn, in dieser Zeit kommen neue Taten bzw. Eintragungen hinzu, dann leben die vorhandenen Eintragungen vollständig wieder auf, was in deinem Fall bedeuten würde, die FE würde sofort wieder entzogen, dafür dürfte der Eintrag einer OWi schon ausreichen. :VL:
Wirklich sicher ist die FE tatsächlich erst ab 2014. :wink:

Das ist im Grunde jetzt nur anders formuliert, eigentlich hat Oberklops diesen Vorgang aber auch schon so dargestellt. :bild:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (30. November 2008, 10:45)


Paule

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17

Samstag, 6. Dezember 2008, 11:00

Könnte man auf einen Führerschein der 2000 versagt wurde, jetzt noch verzichten?


Wie ich ja schon immer vermutet hab kann man nur auf eine bestehende Fahrerlaubnis verzichten. Somit kann man zb. einer Strafverfahren entgehen.

Sie auch hier:
Da Ihr Mandant derzeit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann er auf diese nicht verzichten.


Willenserkärung "Verzicht" Die FEB schreibt....

Anträge zurück ziehen, ja ok.

Fall Beispiel:

Herr A fährt mit 0,9 Promille in eine Kontrolle. Führerschein wird beschlagnahmt.
Der Anwalt rät Herrn A auf seine Fahrerlaubnis zu verzichten, da er aus seiner Vorgeschichte sowieso so schnell keine Wiedererteilung erlangen kann. (Mehrere TF, MPU, etc)
Hintergrund:
Herr A kann somit die Kosten für das Verfahren sparen.
Die STA willigt im günstigen Fall ein und schickt ein Strafbescheid raus. (Steht natürlich auch in der FE-Akte)

Vorteile: Kosten für das Verfahren gespart und könnte Theoretisch gleich wieder zur MPU.

Also ist das ganze Verzicht Gerede hier für die meiste uninteressant. Da der Führerschein ja schon entzogen ist. War auch immer mein Gedanken. :wink:

Driver

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18

Samstag, 6. Dezember 2008, 17:16

@ paule, da stimme ich dir zu.
mir ist es auch so ergangen. als ich bei der feb war, wurde mir mitgeteilt,
dass ich nicht auf meinen fs verzichten kann. :lw: der feb
ich war völlig vergebens bei der behörde.
mfg
Erst muss es schlimmer werden, bevor es besser wird.

schnellmpu

unregistriert

19

Samstag, 6. Dezember 2008, 19:49

nun ja, diese erfahrung teile ich mit euch, aber ihr dürft nicht vergessen, dass wir als privatpersonen gehandelt haben. mit nem anwalt, gegen gebühr bekommt man die versagung aber bestimmt raus.
edit: wobei,
@oberklops: bei freiwilligem verzicht bleiben -soweit ich weiss- die punkte in flensburg erhalten. werden nach entzug und versagung bei verzicht die punkte nun wiederhergestellt?

Driver

Schüler

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20

Samstag, 6. Dezember 2008, 21:08

...bei freiwilligem verzicht bleiben -soweit ich weiss- die punkte in flensburg erhalten. werden nach entzug und versagung bei verzicht die punkte nun wiederhergestellt?
vielleicht kann man deshalb nicht darauf verzichten :bäh:
mfg
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