Registrierungsdatum: 23. September 2007
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Harz
Beruf: Selbständig "Betreiber"
Führerschein aus: PL
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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Original von marco069
Der Ausländische-FS ist absolut legal und wird auch in den meisten Bundesländern mittlerweile anerkannt ausser in " BW und HS ".
![]()
Registrierungsdatum: 1. Mai 2006
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Wohnort: Deutschland (BaWü)
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Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005
Zitat
Der Ausländische-FS ist absolut legal und wird auch in den meisten Bundesländern mittlerweile anerkannt ausser in " BW und HS ".
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Zitat
Original von marco069
Das mit BW sagte ich deshalb, weil sich im moment nur noch BW, Hessen und Brandenburg sich quer stellen. Natürlich kommt es auch immer auf den Sachbearbeiter an.
LG![]()
Zitat
das sehe ich natürlich auch so, das wenn das 4. Urteil gegen D ausfällt, das dann auch die letzten Bundesländer umkippen.
Ja wieviele Urteile brauchen wir den noch ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (15. Januar 2008, 13:35)
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Zitat
Original von marco069
@LV
Das ist mir auch klar, nur leider ist es so in Deutschland. Recht haben und auch Recht bekommen, sind leider hier zu lande zweierlei.
LG![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (15. Januar 2008, 18:56)
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Zitat
Original von Lord Vader
Ja wieviele Urteile brauchen wir den noch ?
Sogar der "Verbraucherschutz" sagt eindeutig : EU-FE muss anerkannt werden, wenn die FE "anständig" erworben wurde.
Müssten wir sogar hier im Forum stehen haben, soviel ich weiss![]()
Zitat
]„Die deutschen Behörden dürfen die Rechtmäßigkeit ausländischer Dokumente nicht in Frage stellen“, erklärt Dr. Trietz mit Verweis auf mehrere höchstrichterliche Urteile (EuGH-Urteil v. 29.04.2004 „RS Kapper“, C-476/01; EuGH-Beschluss v. 06.04.2006 „RS Halbritter“, C-227/05). Sie gibt aber zu bedenken: „Wenn polnische Behörden bemerken, dass der Erwerber die 185 Tage Mindestaufenthalt wahrheitswidrig und nur zum Schein angegeben hat, könnten diese den Führerschein auf dem Verwaltungswege wieder einziehen!“

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (15. Januar 2008, 23:13)
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Zitat
Original von Asrael
Also ich würde umziehen,denn einfach auf einen EU FS verzichten kann schon probleme bei der Arbeitsplatzsuche geben.
Darauf würde ich es nicht ankommen lassen ich lasse mir doch nicht von so einen gutgeglaubten Nachbarn (FSST Mitarbeiter) mein Leben ruinieren.![]()

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Wohnort: Deutschland, Rumänien, Österreich, Ungarn, immer gerade da wo man mich in Ruhe lässt
Beruf: Reaktortechnikhalbkreisingenieur
Ne im ernst die hat mich knallhart mal nach Eier gefragt. Beamte sind auch nur Menschen. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MAN-O-FRED« (15. Januar 2008, 22:01)
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Zitat
Original von MAN-O-FRED
Ne im ernst die hat mich knallhart mal nach Eier gefragt. Beamte sind auch nur Menschen.
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Registrierungsdatum: 18. September 2006
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Wohnort: Deutschland, Rumänien, Österreich, Ungarn, immer gerade da wo man mich in Ruhe lässt
Beruf: Reaktortechnikhalbkreisingenieur

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Beruf: ( Selbstständig) Vertrieb
Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005
Zitat
Original von MAN-O-FRED
@ LV
Pfui, was du immer denkst.![]()

Zitat
Original von ersguterjunge
Ich rede nicht von mir, bei mir wohnt nur ein Schließer der JVA und sonst nur Radkappengesichter von VW.
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