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Epox

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1

Sonntag, 3. Juni 2007, 10:07

Rgisterauszug der dt. FEB für PL-FS ?

Brauche einen Registerauszug aus meiner Führerscheinakte von der
deutschen Fahrerlaubnisbehörde.Wie Argumentiere ich bei der FEB
am besten. Über schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.


Gruss Epox :ka:
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Paule

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2

Sonntag, 3. Juni 2007, 10:16

RE: Rgisterauszug der dt. FEB für PL-FS ?

Du meinst einen Abschnitt von deiner Führerschein-Karteikarte ?
Was genau hast du vor ? Gehts um deine Klassen die du mal hattest oder hast ?

Oder meinst du einen Auszug vom KBA ?

Ich verschieb das mal in die Führerscheinstelle !


Edit: :kuck: hier

Epox

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3

Sonntag, 3. Juni 2007, 10:43

Ja das müsste der Auszug aus der Führescheinkartei oder Register sein. Die bekommt man bei der FEB.Meine Frage ist nur ,wie gehe ich da am besten vor?



Gruss Epox :wink:
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Paule

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4

Sonntag, 3. Juni 2007, 10:55

Kein Problem !

Das ist kein Thema, habe ich selbst schon gemacht, du gehst zu deine Feb in deinem Wohnort und sagst du brauchst einen Abschnitt dieser Karteikarte für die Unterlagen deines Anwalts.

So hab ich das gemacht. :soldat:

Epox

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5

Sonntag, 3. Juni 2007, 11:27

@ Paule,

erstmal Danke , die Idee ist super. Das klinkt besser ,wie ich brauche
den Auszug für eine neue KFZ-Versicherrung.Ich hoffe das klappt.


Gruss Epox
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susi

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6

Sonntag, 3. Juni 2007, 12:14

RE: Kein Problem !

Zitat

Original von Paule
Das ist kein Thema, habe ich selbst schon gemacht, du gehst zu deine Feb in deinem Wohnort und sagst du brauchst einen Abschnitt dieser Karteikarte für die Unterlagen deines Anwalts.

So hab ich das gemacht. :soldat:


Ja so kann man das auch machen wie Paule ich habe sie angeschrieben geht auch Gruß susi :wink:

Epox

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7

Sonntag, 3. Juni 2007, 18:08

@ susi
danke auch an dich.Wie lange hat das bei schriftlicher Anfrage bei dir ge-
dauert?Wollte eigentlich persönlich bei der FEB diesen Auszug abholen.
Mein Fahrlehrer sagte mir ,ich könnte auch einfach sagen ich brauche diesen Auszug für meinen PL-Führescheinantrag, das würden auch viele
machen. Doch diese Argumentation, scheint mir etwas dreist.Man will ja nicht gleich, die Pferde scheu machen.

Gruss Epox
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Paule

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8

Sonntag, 3. Juni 2007, 18:11

Du meinst die schlafenden Hunden wecken ?? :lach:

Epox

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9

Sonntag, 3. Juni 2007, 18:17

@ Paule

ja du hast recht, das war auch mein erster Gedankengang :lach:
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susi

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10

Sonntag, 3. Juni 2007, 18:21

Zitat

Original von Epox
@ susi
danke auch an dich.Wie lange hat das bei schriftlicher Anfrage bei dir ge-
dauert?Wollte eigentlich persönlich bei der FEB diesen Auszug abholen.
Mein Fahrlehrer sagte mir ,ich könnte auch einfach sagen ich brauche diesen Auszug für meinen PL-Führescheinantrag, das würden auch viele
machen. Doch diese Argumentation, scheint mir etwas dreist.Man will ja nicht gleich, die Pferde scheu machen.

Gruss Epox


Nun ja ich habe Ca.. 3 Wochen gewartet so Glaube ich ich musste keine unangeneheme Frage beantworten aber ich kann nur von mir schreiben ja ok

Gruß susi :wink:

Epox

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11

Sonntag, 3. Juni 2007, 18:37

Ich meinte in irgend einem Forum gelesen zu haben:, ein User beantragte diesen Auszug bei der FEB, und er bekam zu hören: Wir wissen das sie diesen Auszug für den EU-FS brauchen und das werden wir verhindern.Glaube er hat den Auszug dan doch bekommen.


Danke@ susi


Gruss Epox :wink:
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susi

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12

Sonntag, 3. Juni 2007, 19:31

Zitat

Original von Epox
Ich meinte in irgend einem Forum gelesen zu haben:, ein User beantragte diesen Auszug bei der FEB, und er bekam zu hören: Wir wissen das sie diesen Auszug für den EU-FS brauchen und das werden wir verhindern.Glaube er hat den Auszug dan doch bekommen.


Danke@ susi


Gruss Epox :wink:


Du das mag gut sein bei denen kann ich mir das vorstelen Gruß susi :wink:

Paule

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13

Sonntag, 3. Juni 2007, 20:33

Ja das kann passieren das sie sich Quer stellen, aber du hast ein Recht darauf ! :knips:

Alex aus Bremen

unregistriert

14

Montag, 11. Juni 2007, 21:22

Ich habe da auch mal eine Frage? Habe vom KBA meinen Auszug bekommen. Oben rechts steht das Datum der Tilgung 1.10.06 erste Tat und beim 2 Eintrag Tilgungs-Datum 1.6.07 warum stehen die beiden einträge noch drinnen? Sind beides Ordnungswidrigkeiten und es steht klar und deutlich Tilgungs-Datum, warum wurden sie bis jetzt nicht getilgt?Oder muß ich die Tilgung selbst beantragen?
LG Alex

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Alex aus Bremen« (11. Juni 2007, 21:25)


Epox

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15

Montag, 11. Juni 2007, 21:29

@ Alex,

na das geht ja noch , bei mir war ein Auszug dran von irgend einem Italiener.
Ich frage mich was die da im KBA machen?
Die USA haben Barack Obama,
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Alex aus Bremen

unregistriert

16

Montag, 11. Juni 2007, 21:31

Aber warum werden die Einträge nicht getilgt wenn dort Tilgungs-Datum steht, ich werde nicht schlau daruß?
lg aLEX

So habe es gefunden

www.kba.de

Ordnungswidrigkeiten werden nach Ablauf des Tilgungs-Datums, nach einer Frist von 1 Jahr entfernt.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Alex aus Bremen« (11. Juni 2007, 21:44)


Epox

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17

Montag, 11. Juni 2007, 21:35

Das kann ich dir auch nicht sagen. Vielleicht haben die Auszüge noch so eine Art Liegefrist, bis sie Endgültig rausfallen.
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
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Timothy

Schüler

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18

Donnerstag, 14. Juni 2007, 22:34

Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen

* 2 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

* 5 Jahre

bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

* 10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.

Quelle : http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsyste…ange_punkte.htm

Hmm, bei mir ist die Tilgungsfrist aber 15 Jahre !? Straftat im Zusammenhang mit Drogen.

Im Fachchinesisch :" Strassenverkehrsgefährdung infolge Körperlicher Mängel " :bumm:

Timothy

Schüler

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19

Donnerstag, 14. Juni 2007, 22:35

Zitat

Original von Epox
Das kann ich dir auch nicht sagen. Vielleicht haben die Auszüge noch so eine Art Liegefrist, bis sie Endgültig rausfallen.



Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).

Asrael

unregistriert

20

Donnerstag, 14. Juni 2007, 22:43

Zitat

Original von Timothy

Hmm, bei mir ist die Tilgungsfrist aber 15 Jahre !? Straftat im Zusammenhang mit Drogen.

Im Fachchinesisch :" Strassenverkehrsgefährdung infolge Körperlicher Mängel " :bumm:


Das ist so nicht richtig denn die ersten 5 Jahre ist die Anlaufzeit ehe die 10Jahre Tilgungsfrist beginnt deswegen insgesammt 15Jahre-es gibt aber möglichkeiten auf Antrag seine Einträge nach 10Jahren löschen zu lassen-dieses sollte aber auch nur mit Anwalt geschehen