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schlecki

Anfänger

Registrierungsdatum: 19. Juni 2010

Beiträge: 14

1

Montag, 21. Juni 2010, 20:12

Verjährungsfrist bei einer MPU

Brauche hier mal Hilfe.
Ich hab meinen Führerschein im Mai 2000 abgeben müssen.(Unfall mit 1,67 Promille).
18 Monate Sperre und MPU-Auflage.
Mein Nachbar hatte mir ein wenig Mut gemacht,da er seinen Schein nach 11 Jahren einfach so wieder bekommen hat.
Also bin ich mal auf die Führerscheinstelle und hab nachgefragt wie es bei mir so aussieht.
Der Beamte meinte das ich eine MPU abliefern müßte.....
Ich wurde 2005 beim Schwarzfahren erwischt. Hat das etwas damit zu tun?
Warum hat mein Nachbar seinen Schein einfach so und ohne mPU wiederbekommen?
Wann wäre es denn bei mir möglich?

charly

Moderator

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Beiträge: 5 345

2

Montag, 21. Juni 2010, 20:25

In Deinem Fall müsste die MPU-Auflage 2020 verjähren, da Du 2005 eine weitere Straftat begangen hast und somit auch die Trunkenheitsfahrt weiterhin im VZR stehen bleibt.

Wäre nichts neues hinzu gekommen, dann wäre die MPU-Auflage 2015 verjährt gewesen.

Hol Dir mal einen Auszug aus dem VZR. Dann weist Du wann die Tilgung abläuft.

In Bezug auf Deinen Nachbar kann ich nur vermuten, warum er ihn nach 11 Jahren bekommen hat.

a) unter 1,6 o/oo
b) einfach nur Glück gehbat, weil der SB auf der FEB die Anlaufhemmung nicht kannte
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Beiträge: 893

3

Montag, 21. Juni 2010, 20:46

Ob die Tilgungsfrist 2020 oder 2015 endet, hängt davon ab, ob 2005 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Sperrfrist verhängt wurde: mit Sperrfrist hättest Du eine neue 15 jährige Frist ab der Verurteilung im Jahr 2005, ohne Sperrfrist hätte das FoFE nur eine 5 jährige Tilgungsfrist, die in diesem Fall aber bis zur Tilgung der Alkoholfahrt im Jahr 2015 hinausgeschoben wird.

schlecki

Anfänger

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Beiträge: 14

4

Montag, 21. Juni 2010, 20:51

Das hört sich ja nicht gerade gut an... -rr-
Ich leb schon einige Zeit von Hartz4 und ohne Lappen hab ich null Chancen einen Job zu bekommen.

Wie stehen denn die Chancen eine MPU beim erstenmal zu bestehen?

charly

Moderator

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5

Montag, 21. Juni 2010, 20:54

Wie stehen denn die Chancen eine MPU beim erstenmal zu bestehen?
Hängt von Deiner Vorbereitung ab.

Keine Vorbereitung = schlechte Chancen
mittelmäßige Vorbereitung = mittelmäßige Chancen
gute Vorbereitung = gute Chancen
sehr guten (intensive) Vorbereitung = sehr gute Chancen
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schlecki

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6

Montag, 21. Juni 2010, 21:16

Was verstehst du unter gut vorbereitet sein?

Ist bei mir halt stark eine Frage des Geldes.....

schlecki

Anfänger

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7

Montag, 21. Juni 2010, 21:20

Ob die Tilgungsfrist 2020 oder 2015 endet, hängt davon ab, ob 2005 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Sperrfrist verhängt wurde: mit Sperrfrist hättest Du eine neue 15 jährige Frist ab der Verurteilung im Jahr 2005, ohne Sperrfrist hätte das FoFE nur eine 5 jährige Tilgungsfrist, die in diesem Fall aber bis zur Tilgung der Alkoholfahrt im Jahr 2015 hinausgeschoben wird.

Nein,es wurde keine neue Sperrfrist verhängt.

RA XDiver

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8

Montag, 21. Juni 2010, 21:26

Ok, dann 2015.

Optimalerweise besucht man Vorbereitungskurse. Allerdings können bisweilen auch gute Bücher auch ausreichen. Es geht halt darum, sich mit der Alkoholfahrt (und wahrscheinlich in Deinem Fall auch noch mit der Schwarzfahrt) auseinanderzusetzen und Vermeidungsstrategien zu entwickeln.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
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schlecki

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Beiträge: 14

9

Montag, 21. Juni 2010, 21:38

Vorbereitungskurs...,ist ja gut und schön,ich muß mir aber zur Zeit echt "jeden Cent vom Mund absparen".
Nachdem ich gerade so nem EU-Schein-Abzocker auf den Leim gegangen bin ist eigentlich nur die eine MPU schon zuviel für mein Konto.
Auseinandergesetzt mit der Scheiße die ich da gebaut hab,hab ich mich mittlerweile zu genüge,ich trinke auc nachweisbar seit 2 Jahren keinen Tropfen alkohol mehr.
Aber ob ich das alles dem Psychologen so rüberbringen kann,ist die andere Geschichte
Ich leide nämlich an einer Panikstörung.....
In der MPU-Situation bin ich bestimmt ein anderer Mensch,als der,der gerade hier sitzt und schreibt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (22. Juni 2010, 14:26)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


charly

Moderator

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10

Montag, 21. Juni 2010, 22:08

Es kommt ja auch darauf mit welcher Strategie Du die MPU angehen möchtest:

a) kontrolliertes Trinken
b) Abstinenz

Bei Abstinenz sind ETG-Screenings Plicht und diese kosten natürlich Geld.

Und letztendlich hängt die Vorbereitung von der Strategie ab.
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schlecki

Anfänger

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11

Montag, 21. Juni 2010, 22:34

Wenn ich das alles so lese und das noch dazu nehme was ich so von Kumpels über die MPU gehört habe,
muß ich mir schon wieder überlegen ob es nicht doch besser wäre nen ausländischen Führerschein zu machen.....

RA XDiver

[VERBORGEN]

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12

Montag, 21. Juni 2010, 22:38

Dann solltest Du aber auch schonmal ein paar EUR für nen Anwalt zurücklegen. :wink:
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Oberklops

Zauberlehrling

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Beiträge: 1 589

13

Montag, 21. Juni 2010, 23:37

@schlecki - hartzies haben es hier besonders schwer einerseits, andereseits etwas einfacher, da relativ viel Zeit für eine gute Vorbereitung der MPU da ist.
FS - im Ausland - ich gebe natürlich Forumkids und Hartzies relativ dicke Rabatte (zusammen bis zu 300 €) - aber es bleiben immer noch mit Anreise Aufenthalt usw knapp 2 Mille zu stemmen. Hinzu kommt hinterher wenigstens ein ADAC PLus Paket wegen der RSV - und je nach Bundesland sogar noch momentan eine eventulee Ummeldung in ein anderes (BY und NRW ist momentan echt gefährdet) - was mit einem Hartz-Einkommen und dem Lebensmittelpunkt usw echte Umstände mit sich zieht.
MPU - ist nicht so schwer, wie es aussieht. @holger mal raussuchen aus der Mitgliederliste, anschreiben, der Mann macht das profimäßig, leicht verständlich für jedermann, und Geld ist da nicht Thema Nr. 1.
Keine Reaktion wegen Zeitmangel bei Holger? - Paule anschreiben, oder den Bikerjoe - die leiten Dich ins Hausforum vom Holger.
Und - immer gut - Abstinenznachweise sammeln (mögl. von akkredierten Laboren), an Suchtberatungen, wöchentl. Versammlungen der Suchthilfevereine teinehmen, und das auch bescheinigen lassen - wenn Du aus meiner Gegend kommst, gern mal den Kopf reinstecken in mein Büro, auch da finden Seminare zur Vorbereitung auf die MPU statt und es gibt reichlich Begleit- und Informationsmaterial - kostenlos natürlich. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

schlecki

Anfänger

Registrierungsdatum: 19. Juni 2010

Beiträge: 14

14

Dienstag, 22. Juni 2010, 13:59

Dank Dir mal !!
Ich schreib den Holger mal an.-

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (22. Juni 2010, 14:26)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


erdbeer

Anfänger

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15

Sonntag, 29. August 2010, 23:15

Guten Abend allerseits,


ich wollte nicht erst einen neuen Thread aufmachen und hoffe dass ich hier eine Antwort bekomme:


Die Tilgungsfrist (also Verjährung - stimmt doch?) für die MPU steht im VZR richtig? Wenn ich nun einen Auszug aus dem VZR beantrage in dem dann steht "keine Eintragung" gibt es doch keinen MPU Anspruch oder?


Mein D FE war mir nämlich wegen zu vieler Punkte entzogen worden, aber ohne irgendwelche Straftaten im Verkehr oder auch kein Alkohol oder Drogendelikte.

Kann es sein dass da noch irgendwo anders was steht oder muss es im VZR Auszug stehen?

Grüße, erdbeer...

Gallier

Profi

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16

Sonntag, 29. August 2010, 23:30

Wann war die Entziehung?
Lieber stehend sterben als knieend leben

erdbeer

Anfänger

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Beiträge: 24

17

Sonntag, 29. August 2010, 23:33

Anfang 2003

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

18

Sonntag, 29. August 2010, 23:34

Dann sollte es im VZR drin stehen und auf der letzten Seite irgendwas mit Anfang 2018 stehen...
Heisst: Erst nach Ablauf diesen Datums kannst du die FE ohne MPU erteilt bekommen (in Deutschland).
Vorrausgesetzt es ist zwischendurch nichts mehr dazu gekommen....
Lieber stehend sterben als knieend leben

erdbeer

Anfänger

Registrierungsdatum: 7. August 2010

Beiträge: 24

19

Sonntag, 29. August 2010, 23:44

Naja, ich hatte mir 2008 einen Auszug bestellt gehabt, eine Seite und das steht drin:



Unter den folgenden Angaben zur Person:

"erdbeer" Nachname blabla

ist im VZR zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Eintragung erfasst.

Mit freundlichen Grüßen

"Stempel KBA"

Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.



Keine Eintragung kein MPU Anspruch?!




edit: Wo kann ich erfahren ob überhaupt noch ein derartiger Anspruch vorliegt, wenn es ihn nicht gibt hätte ich ja auch ganz normal und doch deutlich billiger meine D FE machen können oder?


erdbeer...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erdbeer« (29. August 2010, 23:59)


Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

20

Montag, 30. August 2010, 00:31

Da Du scheinbar nicht richtig liest.
Auf der letzten (einen) Seite oben rechts - was steht da für ein Datum? Eigentl im Feld Tilgungsdatum.
Wenns da nichts gibt - solltest Du ohne Probleme Deinen FS bekommen. :momo: 2008 ist ne Weile her - hol Dir notfalls einen aktuellen Auszug :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.