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gibson

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. Januar 2012

Beiträge: 5

1

Dienstag, 31. Januar 2012, 04:39

Ist eine MPU (Straftaten) bei einer Ersterteilung bei mir wahrscheinlich?

Hallo, erstmal möchte ich mich vorstellen. Ich bin Gibson(19) aus Oberbayern.
Ich bin geplagt von einigen Vorstrafen, und frage mich, ob ich in hier zu Lande den Lappen machen soll, oder besser in Polen (aus finanzieller Sicht, da ich mir die FE+MPU nicht leisten kann).
Bereits vor 3 Jahren hab ich schon einmal den Führerschein angefangen, Antrag war positiv, aber ich konnte aus Geldmangel nicht weiter machen :sw27:
Danach kam ich in "falsche Kreise", und hab ziemlich viel Scheiße gebaut in den letzten Jahren.
Nun mal zu den Vorstrafen:
Gemeinschädliche Sachbeschädigung -> Sozis
Sachbeschädigung bei 1,4 Promille ->Sozis, Auflagen
Fahren ohne FE bei 0,4 Promille -> Sozis (durch die Straftat hab ich die o.g. Auflagen verletzt, daher zusätzlich 1 Woche Jugendarrest)
(Beamten-)Beleidigung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Fahren ohne FE -> Geldstrafe, vom Fahren ohne FE wurde ich (in dubio pro reo) frei gesprochen
Körperverletzung -> Freispruch

Dazwischen gab es noch einige andere Anzeigen (Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung etc.) welche wegen mangelndem öffentlichen Interesse oder geringer Beweislage fallen gelassen wurden.

Nun möchte ich wissen, in wie weit mir die deutschen Behörden einen Strich durch die Rechnung machen könnten, wenn ich hier einen Führerschein machen möchte.
Bisher wird noch keine MPU von mir verlangt, ich mach mir nur (berechtigte) Sorgen, dass sich das ändert, wenn ich den Lappen beginnen möchte.

Mit dem BtMG bin ich noch nicht in Konflikt geraten.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Falls ihr noch Infos benötigt, beantworte ich diese gerne.


Gruß, Gibson

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (31. Januar 2012, 06:04)
Grund: Keine Klarnamen bitte.


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

2

Dienstag, 31. Januar 2012, 09:46

Das ist schwer einzuschätzen.

Hatte die Sachbeschädigung mit 1,4 %o auch in irgendeiner Weise mit dem Straßenverkehr zu tun?
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Paule

Menschlich

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Führerschein aus: mit und ohne -:)

3

Dienstag, 31. Januar 2012, 10:43

Das einfachste um eine Antwort auf deine Frage zu bekommen wäre, wenn du einen Antrag zum Ersterwerb stellen würdest, den du nach negativen Ergebnis immer noch zurück ziehen könntest. Dann wäre dir die andere Möglichkeit zum FS erwerb nicht verbaut.

knacker

Fortgeschrittener

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Beiträge: 239

4

Dienstag, 31. Januar 2012, 12:35

"eigentlich" alles Kinderkram!

Oberbayern!-München zuständig Oder?

Was war der verstoss "Sprengstoffgesetz"?

Die freisprüche zählen normal nichts! Oder waren es Einstellungen

gibson

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. Januar 2012

Beiträge: 5

5

Dienstag, 31. Januar 2012, 13:26

Hmm, bei der Sachbeschädigung wurden einige Fahrzeuge beschädigt, und Diebstahl war auch noch mit in begriffen, ein Kickboard mit dem ich vor dem Gesetz fliehen wollte :lach:
Ansonsten hatte ich nichts mit dem Straßenverkehr zu tun.
Beim verstoß gegen das SprengG wurden einige Chemikalien und homemade Böller sicher gestellt. Nichts weltbewegendes.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »gibson« (31. Januar 2012, 13:33)


knacker

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 12. Mai 2009

Beiträge: 239

6

Dienstag, 31. Januar 2012, 14:19

Sicher mit Drogen nichts am Hut? Ne Quatsch;-))

Denke einfach mal bei deiner Führerscheinstelle nachfragen.

ABER, warte mal was hier die Profis dir raten!

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

7

Dienstag, 31. Januar 2012, 14:34

Wenn man mal die Straftat mit 1,4 %o außen vor lässt, dann ist keine MPU gerechtfertigt.

Letztendlich entscheidet der FEB-MA aufgrund der aktuellen Gesetzes- und Aktenlage. Und dabei kommt es darauf an wie er die Straftat mit 1,4 %o wertet.
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gibson

Anfänger

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Beiträge: 5

8

Dienstag, 31. Januar 2012, 20:48

Also soll ich einen Antrag stellen, und falls eine MPU gefordert wird, den Antrag wieder zurück ziehn, und ab ins EU-Ausland?

gibson

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. Januar 2012

Beiträge: 5

9

Mittwoch, 1. Februar 2012, 15:47

Also, was meint ihr?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

10

Mittwoch, 1. Februar 2012, 16:14

Du hast Dir doch in Betrag 8 schon die richtige Vorgehensweise genannt.

Einen anderen Weg kann man nicht empfehlen.

Oder natürlich gleich ins Ausland. Wobei ich persönlich erst mal das EUGH-Urteil abwarten würde.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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gibson

Anfänger

Registrierungsdatum: 31. Januar 2012

Beiträge: 5

11

Mittwoch, 1. Februar 2012, 20:38

Naja, ich habs nicht direkt genannt, sondern danach gefragt^^
Aber danke an euch alle für die Antworten.
Was hat's aber mit dem EUGH-Urteil auf sich/wann kann man damit rechnen? Ich les mich zwar schon ein wenig in das Thema EU-FS ein, aber ich blick da nicht wirklich durch.
Außerdem bin ich in Ausbildung, da lässt sich bei mir sicher schnell nachweisen, dass ich die 185 Tage nicht im Ausland verbracht haben kann...

MfG