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kmp

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 14. November 2011

Beiträge: 186

61

Montag, 26. März 2012, 17:20

enn im Jahr 2000 kein FS erteilt worden wäre. Da dies aber der Fall war enfällt die 5jährige Anlaufhemmung

ah ok, danke dir.
das wusste ich nicht, das da 5 jahre wegfallen. darum hab ich eben auch echt gerätselt und musste nochmal nachfragen.
:DK:
:sw68: Das Grauen hat einen Namen "BRD" :sw68:

but

Anfänger

Registrierungsdatum: 13. Juli 2011

Beiträge: 24

62

Montag, 26. März 2012, 18:07

Tilgungsfrist

Zitat



Erst mal neuer Auszug aus dem VZR anfordern und dann hier einstellen, damit die Sache neu bewertet werden kann.
Habe schon vor längerer zeit mir einen Auszug aus Flensburg schicken lassen .Und nach diesem Auszug habe ich mich dann entschieden meinen Führerschein neu zu beantragen weil ich mir zu 100 % sicher war keine Mpu Anordnung mehr zu bekommen aber Pustekuchen kam wieder eine Mpu Anordnung.


In dem Auszug steht drin
1.zu schnelles fahren 10.09.07 Datum der Rechtskraft 25.12.07
2. rotlicht verstoss 2.8.09 Datum der Rechtskraft 29.10.09
3.Alk owi 7.2.10 Datum der Rechtskraft 17.9.10
Die ganzen sachen sind Getilgt am21.02.26

und natürlich der freiwillige verzicht
Das heisst ich habe 11 Punkte in Flensburg und wenn ich die Gesetzeslage richtig lese
gibt es keine Grundlage für eine Mpu

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

63

Montag, 26. März 2012, 18:45

RE: Tilgungsfrist

In dem Auszug steht drin
1.zu schnelles fahren 10.09.07 Datum der Rechtskraft 25.12.07 = Tilgung 25.12.2012
2. rotlicht verstoss 2.8.09 Datum der Rechtskraft 29.10.09 = Tilgung 29.10.2014
3.Alk owi 7.2.10 Datum der Rechtskraft 17.9.10 = Tilgung 21.02.26
Die ganzen sachen sind Getilgt am21.02.26

und natürlich der freiwillige verzicht
Das heisst ich habe 11 Punkte in Flensburg und wenn ich die Gesetzeslage richtig lese
gibt es keine Grundlage für eine Mpu

Zitat

aa) Ausnahme: Absolute Tilgungsfrist, § 29 Abs. 6 Nr. 4 StVG
Abweichend hiervon werden Eintragungen über
Verkehrsordnungswidrigkeiten spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der
Entscheidung getilgt. Dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 24a StVG
(Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluß von Alkohol/Drogen). Für
diese Eintragungen besteht keine absolute Tilgungsfrist, d.h. diese
Eintragungen werden erst getilgt, wenn alle anderen Eintragungen
ebenfalls tilgungsreif sind.

Nach § 29 Abs. 6 StVG werden in der Probezeit auch Eintragungen wegen
Ordnungswidrigkeiten nicht getilgt. Dies ist insbesondere dann
bedeutsam, wenn die Probezeit wegen eines Verkehrsverstoßes von zwei auf
vier Jahre verlängert wird.
Das heißt, die ALK-Owi bleibt bis zur Tilgung des Verzichts drin stehen. Alle anderen Owis werden wie von mir in rot geschrieben getilgt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


but

Anfänger

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Beiträge: 24

64

Mittwoch, 28. März 2012, 08:36

Tilgungsfrist

Gibt es eigendlich auch Fälle die meinen ähneln und wo sogar der Kläger gewonnen hatt?Wenn ja welche?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

65

Mittwoch, 28. März 2012, 09:29

Wenn ich es richtig im Kopf habe gibt es im Verkehrsportal einen ähnlichen Fall.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Tom

Fortgeschrittener

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Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

66

Mittwoch, 28. März 2012, 18:04

Weiß jemand,ob man nach abgelaufener Sperrfrist eine Mofa-Prüfbescheinigung machen kann?
Wir sind immer da Ultras aus KA

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

67

Mittwoch, 28. März 2012, 18:19

Die darfst Du sogar während der Sperrfrist machen. Ist ja kein Führerschein.

Nur beim Fahrverbot ist das Mofa fahren und natürlich die Ausbildung hierfür verboten.
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but

Anfänger

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Beiträge: 24

68

Donnerstag, 5. April 2012, 18:50

tilgungsfrist

Steht den in meiner Führerscheinakte bei der Führerscheinstelle das gleiche drin wie im Auszug aus Flensburg ?
Und haben die bei der Fsst andere Verwertungsfristen von Straftaten bzw Owi,s