Hallo,
ich bin neu hier und wende mich an Euch, da ich eine Frage zur Probezeit habe.
Also ich habe am 20.11.2009 meine B Fahrprüfung gehabt und den B Führerschein an diesem Tag auch bestanden. Da ich damals aber noch 17 war und beim Programm "Begleitetes fahren" teilgenommen habe, wurde mir nur eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Mit 18 habe ich mir dann meinen Kartenführerschein abgeholt, bei den Klassen B, M, L und S ist als Datum der 20.11.2009 eingetragen.
Am 17.06.2010 habe ich dann noch den BE Führerschein gemacht, bei BE habe ich ein Sternchen und das Erteilungsdatum (17.06.2010) wurde auf einem "Aufkleber" handschriftlich nachgetragen.
Als Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite der 14.06.2010 eingetragen.
Liege ich richtig damit, dass heute am 21.11.2011, also zwei Jahre nach bestehen der B-Prüfung meine Probezeit abgelaufen ist?
Oder muss ich das Datum der BE Prüfung bzw. das Ausstellungsdatum beachten?
Oder haben die zwei Jahre Probezeit erst mit meinem 18. Geburtstag begonnen?
Achja ich wohne in Hessen, falls das wichtig sein sollte?
Bin etwas verwirrt weil ich bei Google verschiedene Varianten gelesen habe und wollte daher einen Rat aus sicherer Quelle einholen
Vielen Dank
Gruß vom Passifahrer