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Tius

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. Oktober 2011

Beiträge: 2

1

Dienstag, 4. Oktober 2011, 17:38

praktische prüfung durchgefallen danach 1 jahr vergangen. was tun?

hallo zusammen.

ich am 09. august meinen führerschein klasse b angefangen und die theoretische prüfung am 03. september auch gleich bestanden. danach die üblichen fahrstunden gehabt und im november 2010 meine erste praktische prüfung gehabt. leider hatte ich einen fahrlehrer mit den ich nicht ganz grün geworden bin und habe die prüfung dann in den sand gesetzt. danach kamen noch 2 weitere wo ich durch aufregung leider auch gepatzt habe. danach habe ich das ganze ruhe lassen aber bin mittlerweile der meinung das ich den schein doch schon zuende machen möchte.

nun die frage:
- muss ich den führerschein komplett neu anfangen nach einen jahr?
- ich möchte gerne die fahrschule wechseln. was muss ich da beachten?

vielen dank im vorraus :)

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

2

Dienstag, 4. Oktober 2011, 17:54

Ja, Du musst nochmal die komplette Ausbildung durchlaufen, sofern es sich um einen deutschen EU-FS handelt.

Grund ist der, daß die bestandene Theorieprüfung nur 1 Jahr Gültigkeit hat. Innerhalb dieser Zeit muß die praktische Prüfung bestanden werden.

Darauf hätte Dich aber Deine bisherige Fahrschule hinweisen müssen.

Somit steht einem Fahrschulwechsel nichts im Weg.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Tius

Anfänger

Registrierungsdatum: 4. Oktober 2011

Beiträge: 2

3

Dienstag, 4. Oktober 2011, 18:11

das habe ich befürchtet...

ich habe zu der fahrschule keinen kontakt mehr deshalb habe ich jetzt erstmal hier angefragt.

ich habe mich eben gerade mal etwas in die materie eingelesen und etwas von einer ausbildungsbescheinigung erfahren die man bekommen kann wenn man die fahrschule wechselt.

besteht da die chance das man dadurch zumindest fahrstunden nicht wieder fahren muss?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

4

Dienstag, 4. Oktober 2011, 18:28

Was nutzt Dir ein Ausbildungsnachweis über Fahrstunden, wenn Du jetzt ganz von vorne anfangen musst weil die bestandene Theorieprüfung nicht mehr gültig ist?

Um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten, muß ich Dich leider an die für Deinen Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle verweisen.
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Neptun

Schüler

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5

Dienstag, 4. Oktober 2011, 19:40

Die Pflichttheoriestunden sind zwei Jahre ab Ende der theoretischen Ausbildung gültig, die Sonderfahrten ebenfalls zwei Jahre ab Ende der praktischen Ausbildung. Die alte Fahrschule muss auf Verlangen eine Bescheinigung über die Theoriestunden und die Sonderfahrten ausstellen.

RawSide

Schüler

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6

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 18:05

Also bevor ich die Fahrschule wechseln würde würde ich erstmal mit der alten Fahrschule reden ob er nicht was am Preis machen kann wenn du wieder dort anfängst. Bei mir war das damals so, ich hatte Klasse B und Klasse A zusammen gemacht, theorie für beide Klassen zusammen bestanden aber da ich den Lappen im Winter gemacht hab hatte ich keine Fahrstunden mit dem Motorrad gemacht.
Nachdem ich dann den Autolappen hatte und ein Auto, hatte ich dann nicht mehr die Kohle um den Klasse A weiter zu machen da ich in ner Ausbildung war.

War dann bei mir auch verjährt die Theorie usw aber die Fahrschule hatte mir später ein ganzes Stück von den Kosten erlassen als ich irgendwann wieder angefangen hatte. Glaub da waren gut über 2 Jahre dazwischen damals. Einfach mal nachfragen.