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Macshu

Anfänger

Registrierungsdatum: 20. Januar 2012

Beiträge: 2

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Freitag, 20. Januar 2012, 14:12

Prüfungsbestätigung - Umzug

Hallo zusammen,

habe mich mal hier angemeldet, weil ich dringend eine Antwort brauche.
Ich habe heute die Motorradprüfung erfolgreich absolviert, und habe eine sog.Prüfungsbescheinigung zur Vorlage bei der Strassenverkehrsbehörde erhalten.

Nun möchte ich morgen umziehen, habe dies auch meinem Fahrlehrer erklärt. Ich ziehe in einen anderen Landkreis.

Auf der Prüfungsbestätigung steht die jetzige alte Adresse.
Wenn ich nun, morgen umziehe, wie komme ich an den richtigen Führerschein-Karte-?
Langt es wenn ich mich Montag im neuen landkreis anmelde, und die zust.Sachbearbeiter davon in Kenntnis setze, und die diesen sich zuschicken lassen?
Oder...
Muß ich persönlich auf der jetzigen Strassenverkehrsbehörde vorsprechen....
Habe schon alles geplant...und eine zusätzliche Rückreise von ca. 600km wäre sehr umständlich.

Hoffe jemand kann mir Rat geben, wie ich dies am besten manage.

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

2

Freitag, 20. Januar 2012, 14:58

Ehrlich gesagt, weis man das mit dem Umzug nicht erst einen Tag vorher.

Das hätte man schon alles im Vorfeld klären können.

Du musst jetzt das ganze zusammen mit der neuen wie auch alten zuständigen FEB klären welche Möglichkeiten in dem Fall jetzt bestehen.

Wenn es dumm läuft mußt Du die 600 km noch mal runter reißen und die Fleppe am alten Wohnsitz abholen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Macshu

Anfänger

Registrierungsdatum: 20. Januar 2012

Beiträge: 2

3

Freitag, 20. Januar 2012, 15:05

Hmmm, ich hatte dies von anfang an klar gestellt, was können mein fahrlehrer und ich dafür das der Prüfer nur die Bestätigung dabei hat?

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

4

Freitag, 20. Januar 2012, 15:15

Ähm, ich vermute mal wenn die FEB vom Umzug rechtzeitig gewusst hätte, daß dann die FEB dafür gesorgt hätte, daß Dir der Prüfer das Plastikkärtchen aushändigen hätte können.

Da ich nicht einschätzen wer von den Beteiligen (FEB, Fahrlehrer, Du) wem wie viel gesagt hatte und welche Vereinbarungen wer mit wem getroffen hatte, kann man aus meiner Sicht letztendlich dem Prüfer selbst keine Vorwürfe machen. Der hatte seinen Prüfauftrag und dem ist er nachgekommen.
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