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Basti86XY

Anfänger

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1

Dienstag, 27. Dezember 2011, 01:11

Was erwartet mich?

Halo Zusammen
Ich hatte 2007 einen Verkehrsunfdall mit Drogen+Alkohol und war für 11 Monate in der Klinik.
Bis ich zu mir kam war es 2010 und da habe ich mir einen EU Führerschein besorgt und dann bin ich dieses Jahr bei der MPU durchgefallen und mein Führerschein sieht jetzt so aus: Bild anhang:
Nun meine frage wenn ich die Deutsche MPU bestehe wird dann mei Führerschein in den Deutschen umgeschrieben...?!
Bin neu hier und hoffe mir wird weitergeholfen...
»Basti86XY« hat folgende Datei angehängt:
  • EU.jpg (77 kB - 69 mal heruntergeladen - zuletzt: 5. Februar 2012, 12:31)

charly

Moderator

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2

Dienstag, 27. Dezember 2011, 01:49

RE: Was erwartet mich?

Nun meine frage wenn ich die Deutsche MPU bestehe wird dann mei Führerschein in den Deutschen umgeschrieben...?!
Bin neu hier und hoffe mir wird weitergeholfen...
Was in D ungültig ist, kann nicht umgeschrieben werden.

Andere Frage:
Warum hast Du überhaupt die MPU in D gemacht, obwohl Du einen ausländischen EU-FS hattest?
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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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3

Dienstag, 27. Dezember 2011, 03:35

laut der eugh-entscheidung in sachen Scheffler ist eine nach der fahrerlaubniserteilung durchgeführte mpu bedeutungslos, die NU wird dennoch in verbindung mit dem "19.01.09" -bis zu einer positiven 11/4-entscheidung fortbestehen bleiben. den TE erwartet eine wiederaufhebung der NU danach. zielführendes vorgehen und kompetenter rechtsbeistand vorausgesetzt.
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Basti86XY

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4

Mittwoch, 28. Dezember 2011, 00:30

Na das ist Kacke Aey dass das nicht umgeschrieben werden kann, die Deutsche MPU habe ich gemacht weil ich einen Deutschen FS haben wollte.....
Was bleibt Mir nun noch übrig ausser die Deutsche MPU zu bestehen ?
Wenn ich diese bestehe dann wird doch mein UK FS umgeschrieben oder ???

charly

Moderator

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5

Mittwoch, 28. Dezember 2011, 01:39


Wenn ich diese bestehe dann wird doch mein UK FS umgeschrieben oder ???


Wenn der richtlinienkonform erteilt wurde.

Was sich aber nur sehr schwer nachweisen lässt, da es in UK keine Meldepflicht gibt und somit nicht geprüft werden kann ob die Wohnsitzerfordernis von 185 Tagen eingehalten wurde.
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Tom

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6

Mittwoch, 28. Dezember 2011, 16:36

Ich vermute mal,dass der UK FS eine neu Erteilung deines D FS ist. Und da der D FS entzogen wurde ist auch der UK FS in D ungültig.Wenn du die MPU bestehst kannst du dir deinen D FS wieder erteilen lassen.Da brauchst keinen auländischen.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Basti86XY

Anfänger

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7

Mittwoch, 28. Dezember 2011, 23:21

Ja aber ich habe den Deutschen FS abgeben mussen, eher gesagt hat den meine Familie zur Polizei bringen müssen weil ich damals auf der Intensivstation lag... Jetzt beste ich die Deutsche MPU unnd bekomme meinen UK auf Deutsch umgeschrieben ja ?
Danke für Eure Antworten ;-)

charly

Moderator

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8

Mittwoch, 28. Dezember 2011, 23:57

Jetzt beste ich die Deutsche MPU unnd bekomme meinen UK auf Deutsch umgeschrieben ja ?
Wenn der UK-FS nicht auf Basis des D-FS erteilt wurde, JA.

Wenn der UK-FS auf Basis des D-FS erteilt wurde, NEIN.

Ergo: Du solltest uns noch ein bißchen über den UK-FS erzählen.

Wie kam er zustande?

Was für ein Erteilungsdatum steht bei den Klassen auf der Rückseite?

Wann wurden die Klassen in D zuletzt vor dem Verzicht erteilt?

usw. usw.
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Basti86XY

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9

Mittwoch, 18. Januar 2012, 11:26

ohje, dass weiß ich alles nicht. Erreiche den Kollegen nicht der mir den besorgt hat ;-(
Ich gehe mal davon aus das ich wenn ich die Deutsche MPU bestehe dann wird der UK FS umgeschrieben auf DE
Hoffe ich zumindest ganz stark dass das so ist ;-)
Wisst Ihr noch etwas ?