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IngoXXde

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1

Montag, 21. November 2011, 18:56

Meine Sache ist nun beim Gericht, habe da mal eine Frage...

Hallo

Mein Anwalt hat nun ein schreiben zu der staatsanwalt geschrieben mit der bitte es einzustellen, habe einen führerschein vom 05/2009
hatte noch nie einen führerschein bessessen, aber in der jugend mehrmals wegen fahren ohne aufgefallen, wie ich den führerschein machen wollte wurde ich zur mpu geschickt, natürlich durchgefallen, wie man mir sagte welche kurse ich alle besuchen sollte und was dies kosten würde habe ich mir den weg nach pl gesucht. Jetzt zu meiner Frage, ich hatte damals bewährung natürlich auch einen bewährungshelfer der immer von mir begeistert war, außer nette gespräche haben wir sonst nicht viel getan, jetzt frage ich mich mit meinen 24 jahren ob ich ihn davon erzähle das ich meinen lappen in pl gemacht habe und er sich nun für mich einsetzt bei gericht??
Möchte ja auch nur das dass verfahren eingestellt wird.
Also Bewährungshelfer zur hilfe nehmen? bewährung ist übrigens anfang des jahres schon rum... Das verfahren läuft in Niedersachsen nähe Nordsee...

poppi

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2

Montag, 21. November 2011, 19:56

Hallo Ingo XXde !!!
Wenn du mit deinem Bewährungshelfer nie Probleme hattest wird er dir zu Seite stehen, auf jeden Fall .
Meiner hat immer ein jutes Wort für mich bei Gericht eingelegt.
Güssel :wink:
strength and honor!

CJim

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3

Montag, 21. November 2011, 19:57

Warum nicht. Wenn du es mit deinem Anwalt absprichst und der Bewährungshelfer da helfen möchte.

Allerdings bleibt die Frage, ob es überhaupt zur Verhandlung kommt, nachdem sich dein Anwalt um Einstellung bemüht.

IngoXXde

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4

Montag, 21. November 2011, 20:52

Die sache ist nur da ich in der zeit von bewährung den führerschein gemacht habe und in D abgemeldet habe und keine arbeit oder leistungen in D bezogen habe, also war ich garnicht hier:-)
Auf einer seite in D bewährung und ebenfalls in pl wohnen ???!

alexd

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5

Dienstag, 22. November 2011, 15:29

@ingo

1. Hattest Du denn die Bewährungsauflage, in D wohnen zu bleiben??

2. Es kommt nicht drauf an, ob Du den FS in PL in der Bewährungszeit gemacht hast, sondern ob das vermeintliche FoFE in der Bewährungszeit war. Aber auch das ist nur interessant, wenn es zur Verurteilung kommt (vgl. unten 4.).

3. Wenn es hier auf die Frage ankommt, die beim EuGH zur Vorabentscheidung liegt, wird Dein Anwalt wenigstens darauf hinwirken, daß das Strafgericht die EuGH-Entscheidung abwartet.

4. Wenn der EuGH pro Europa und Anerkennungspflicht entscheidet, passiert Dir nichts. Sollte es beim EuGH doof ausgehen, kannst Du im Strafverfahren immer noch auf § 17 StGB hoffen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 22.09.2011 ziemlich klar seine Auffassung kundgetan, daß die EU-FS auch bei Erteilung nach 19.01.2009 anerkannt werden müssen. Sollte das der EuGH dennoch anders sehen, könnte Dir wenigstens eine Bestrafung erspart bleiben, wenn Du einen Rechtsirrtum geltend machst.

5. Wenn die EuGH-Entscheidung tatsächlich negativ ausgehen sollte, ist Dein FS hier nichts wert. Wie Du dann an eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis kommen kannst, läßt sich dann möglicherweise aus dem EuGH-Urteil ablesen.

6. Ob Du bis zur EuGH-Entscheidung weiter fahren solltest, mußt Du selbst wissen. Manch einer sieht das unbekümmert. Ich persönlich rate zur Vorsicht. Hierzu verweise ich auf die Diskussion in Brauche Rat und Hilfe(Eu-FS nach 19.01)

IngoXXde

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6

Dienstag, 22. November 2011, 19:59

hatte keine auflage in D wohnen zu bleiben und das Fahren ohne (mit PL Führerschein) :-) war nach der Probezeit gewesen.

alexd

Schüler

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7

Dienstag, 22. November 2011, 22:41

Dann sollten spätestens nach dem Beschluß des BVerfG vom 22.09.2011 alle Beteiligten (Gericht, Staatsanwaltschaft) der Meinung sein, man warte besser den EuGH-Entscheid ab. Hierauf sollte Dein Anwalt hinwirken.
Wenn der EuGH gegen Dich entscheidet, gibt es (insbesondere im Hinblick auf die uneinheitliche Rechtsprechung und den BVerfG-Beschluß) noch halbwegs gute Möglichkeiten, wenigstens das Strafverfahren zu Einstellung oder gar Freispruch zu bekommen. Auch wenn dann der EU-FE wertlos ist.
Rede mit Deinem Anwalt. Kannst ja hier nochmal schreiben, was der meint.

IngoXXde

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8

Montag, 28. November 2011, 22:55

Mein anwalt fordert die einstellung des verfahren, ebebfalls wurden in den schreiben viele aktenzeichen beigefügt, wenn was neues gibt halte ich euch auf den laufenden...