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tina

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. November 2011

Beiträge: 7

1

Mittwoch, 9. November 2011, 14:32

brauche hilfe

habe an die profis hier im board folgende frage:

Führerscheinentzug war 1994 wegen alkohol 1,9 promilie dann ein Mpu versuch 2001 natürlich durch gefallen . jetzt hat ein bekannter gesagt das irgendwelche fristen verstrichen wären und man müßte mir ohne mpu nach antrag bei der führerscheinstelle mein führerschein ohne erneute fahrschule wieder erteilen .

bin echt ratlos vielleicht weiß hier jemand bescheid komme aus hessen.

möchte mich im vorraus bedanken!!!!!!!!!! :DK:

mpolenu

Schüler

Registrierungsdatum: 16. Juni 2009

Beiträge: 67

2

Mittwoch, 9. November 2011, 14:37

Das sieht sehr gut für dich aus! Solange nach 1994 nichts an Verkehrsstrafttaten dazu gekommen ist, ist deine Tilgungsfrist von 15 Jahren vorrüber und du kekommst deine FS ohne MPU und Prüfung wiedererteilt. Sicherheitshalber bei der FSSt in deine Akte sehen und Erteilung mit Abgabe von Sehtest und Lichtbild beantragen... Fahrt frei.... :wink:

andreas7z

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 9. Juli 2009

Beiträge: 200

Geschlecht: Männlich

Beruf: Ing. Elektrotechnik

Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main

3

Mittwoch, 9. November 2011, 14:42

Hallo tina,

hoffentlich hast Du das negative MPU Gutachten 2001 nicht bei der Führerscheinstelle abgegeben und den Antrag danach zurückgezogen.
Bei einer formellen Versagung des Antrag auf Wiedererteilung eine Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle wird die Frist von 15 Jahren neu ausgelöst.

tina

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. November 2011

Beiträge: 7

4

Mittwoch, 9. November 2011, 14:48

soweit ich es noch weiß bin ich auf eigene regie zur mpu gegangen mit der führerscheinstelle hatte ich nichts zu tun und ein antrag habe ich auch nicht gestellt ob die mpu stelle das gutachten zur zur führerscheinstelle geschickt hat weiß ich nicht

tina

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. November 2011

Beiträge: 7

5

Mittwoch, 9. November 2011, 15:05

hätte noch eine frage, will ja nicht nerven , ist es sinnvoll einen anwalt zu nehmen? :DK:

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

6

Mittwoch, 9. November 2011, 15:19

Ich empfehle erst mal eine kostenlose Akteneinsicht bei der FEB nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vorzunehmen.

Dannach bist Du informationstechnisch auf dem gleichen Stand wie die FEB.

Des weiteren würde ich mir mal kostenlos einen Auszug aus dem VZR kommen lassen.

So jetzt zu dem Thema MPU:
Eine MPU kannst gar nicht in Eigenregie machen. Denn die FEB gibt die Fragestellung dem MPI vor.

Solltest Du in 2001 tatsächlich eine MPU negativ abgelegt haben und dieses Gutachten ging an die FEB, dann beginnen die 15 Jahre wieder von vorne. Das heißt eine mpu-freie Erteilung wäre dann erst 2016 möglich.

Daher meine eindingliche Bitte: Schau in die Akte auf der FEB. Liegt kein Gutachten drin, dann ist die Tat seit 2009 nicht mehr verwertbar und der FS ist MPU-frei zu erteilen.

Aus welchem Bundesland kommst Du?

Je nach Bundesland wirst Du aber nicht um eine prüfungsfrei Erteilung herumkommen. Es gibt Bundesländer, die davon ausgehen, daß bereits nach 10 Jahren Entzug die Kenntnisse nicht mehr vorhanden sind und somit erneute Prüfungen gerechtfertigt sind. Eine komplette Fahrschulausbildung mußt Du in keinem Fall machen. Du müsstest dann nur ne kurze Vorbereitung in der Fahrschule machen, daß der Fahrlehrer sieht, daß Du prüfungsfit bist. Die Theorie kannst Du zuhause lernen. Kauf Dir das aktuelle Chip-Heft Ausgabe 12/11. Dort ist kostenlose Software mit den aktuellen Theoriefragebögen drauf um Dich auf die Theorieprüfung vorzubereiten. Und selbst wenn die FE prüfungsfrei erteilt werden würde, schadet die Investition von 5 Euro nichts, denn mit dem Programm kann man seine Kenntnisse trotzdem zuhause mal auffrischen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 542

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

7

Mittwoch, 9. November 2011, 15:31

Aus welchem Bundesland kommst Du?
komme aus hessen
:wink:
Signaturen sind doof!

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

8

Mittwoch, 9. November 2011, 15:38

Ok, überlesen.

Aus Hessen sind drei prüfungsfreie Erteilungen aus dem Vekehrsportal bekannt.

Siehe hier
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tina

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. November 2011

Beiträge: 7

9

Mittwoch, 9. November 2011, 16:03

hi charly

erstmal vielen dank für deine ausführliche auskunft .

ich hatte eine mpu aufforderung ,soweit ich das noch in erinnerung ,kurz nach der sperrfrist das war so um 1995 . ich hatte 2001 keinen antrag auf wieder erteilung gestellt ich hatte mich damals mit der TÜV hessen stelle in verbindung gesetzt daraufhin haben sie mir einen termin gegeben vielleicht hat die tüv stelle sich mit der führerscheinstelle in verbindung gesetzt war das weiß ich nicht ganz genau.

ich werde erstmal ein termin bei der führerscheinstelle oder werde doch lieber einen anwalt einschalten

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 345

10

Mittwoch, 9. November 2011, 16:08

Derzeit brauchst Du noch keinen Anwalt.

Nimm erst mal Akteneinsicht auf der FEB. Die muß Dir gewährt werden. Sollte diese verweigert werden, kann immer noch ein Anwalt für die Akteneinsicht eingeschaltet werden.
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0178flo69

Anfänger

Registrierungsdatum: 28. August 2010

Beiträge: 29

11

Mittwoch, 9. November 2011, 21:35

Mit diesem Formular kannst du den Auszug kostenlos beantragen.Wenn nichts drin steht kannst du dir den Anwalt sparen.
»0178flo69« hat folgende Datei angehängt:
  • formular_pdf.pdf (219,9 kB - 14 mal heruntergeladen - zuletzt: 21. Januar 2012, 12:14)

Paule

Menschlich

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12

Donnerstag, 10. November 2011, 06:55

Aber auch eine Kopie des Perso mit bei legen. :momo:

tina

Anfänger

Registrierungsdatum: 9. November 2011

Beiträge: 7

13

Donnerstag, 10. November 2011, 13:52

hi , gute nachrichten komme gerade von der führerscheistelle bekomme meinen führerschein wieder . der sachbearbeiter war sehr nett hat mir gleich einen antrag mitgeben , morgen fahre ich gleich hin und gebe ihn ab und er meinte nach ca. 2wochen kann ich meinen führerschein abholen man bin ich glücklich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ich möchte allen einen herzlichsten dank aussprechen ihr habt mir super geholfen überhaupt charly mit seinem ausführlichen beitra :DK: g ihr seit echt klasse !!!!!!!!!!!!!!!!!!!l :DK: :ja: :DK: :DK: :DK: :DK: :DK: :DK: :DK: :DK: :DK: :DK: :DK: -ty- -ty- -ty- -ty- -ty- -ty-