Die Theorieprüfung darf frühstens 3 Monate vor dem entsprechenden Mindestalter gemacht werden.
Dir praktische Prüfung frühstens 1 Monat vor dem Mindestalter.
Bestehst Du nun vor Deinem Mindestalter den Führerschein, dann bekommst Du ne SBescheinigung, daß Du die Prüfung bestanden hast. Mit dieser Bescheinigung tigerst Du an Deinem Geburtstag auf die Führerscheinstelle und tauschst das Stück Papier gegen das Plastikkärtchen.
Diese Vorgehensweise gilt für alle Führerscheinklassen gleichermaßen. Mit Ausahme der Klasse B, da es dort noch die Möglichkeit gibt mittels BF17 (begleitendem Fahren) den FS ein Jahr früher zu erlangen. Aber auch beim BF17 gibt es die offizielle Erlaubnis zum Fahren erst ab dem 17. Geburtstag.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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