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Anfänger

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1

Mittwoch, 13. Juli 2011, 20:12

Tilgungsfrist

Kann eine Alkehol Ordnungswiedrigkeit die Tilgung einer Alkeholstraftat hemmen

charly

Moderator

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2

Mittwoch, 13. Juli 2011, 20:15

nein.

Aber ne Straftat hemmt die OWIs.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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but

Anfänger

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3

Mittwoch, 13. Juli 2011, 20:22

das heisst wenn man erst die straftat begangen hatt das diese dan automatisch aus führerschein akte gestrichen wird?

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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4

Mittwoch, 13. Juli 2011, 20:57

aus der akte, die bei der FEB liegt - freiwillig oder gar automatisiert - nie und nimmer.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

charly

Moderator

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5

Mittwoch, 13. Juli 2011, 22:27

aus der akte, die bei der FEB liegt - freiwillig oder gar automatisiert - nie und nimmer.
falsch!

Für die FEB gilt in punkto Verwertbarkeit für OWIs bzw. Straftaten in der Führerscheinakte die gleiche Verwertungsfrist wie beim VZR.
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InfinitiX

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6

Donnerstag, 14. Juli 2011, 02:40

Also meine TF vom letzten Jahr wird die nächsten 15 Jahre gespeichert; sollte ich eine Alkohol-OWI begehen bin ich wieder dran mit MPU, auch wenn es o,51 Promille sind, selbst bei 0,4 und ohne Auffälligkeit könnte es zu einer erneuten MPU kommen, wenn die Police Beamten dies der FSST melden.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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7

Donnerstag, 14. Juli 2011, 10:13

aus der akte, die bei der FEB liegt - freiwillig oder gar automatisiert - nie und nimmer.
falsch!

Für die FEB gilt in punkto Verwertbarkeit für OWIs bzw. Straftaten in der Führerscheinakte die gleiche Verwertungsfrist wie beim VZR.


ändert nichts daran, dass das alles in der akte erhalten bleibt.
da werden keine seiten rausgerissen oder irgendwelche einträge unkenntlich gemacht.
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charly

Moderator

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8

Donnerstag, 14. Juli 2011, 10:29

ändert nichts daran, dass das alles in der akte erhalten bleibt.
da werden keine seiten rausgerissen oder irgendwelche einträge unkenntlich gemacht.
Dann müsste z. B. meine EH-Kurs-Bescheinigung von der Ersterteilung noch in der Akte liegen. Diese wurde nach Rückfrage aber inzwischen vernichtet.
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GhettoStarlight

Philosoph ;-)

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9

Donnerstag, 14. Juli 2011, 10:33

hätte sowieso zu keinem zeitpunkt gegen dich verwendet werden können - von daher.
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charly

Moderator

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10

Donnerstag, 14. Juli 2011, 10:59

Das spielt keine Rolle, die FEB hat sich an die vorgegebenen Tilgungs- und Verwertungsfristen zu halten. Egal ob die Unterlagen gegen oder für den Betroffenen verwertet werden können/dürfen.
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attila

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11

Donnerstag, 14. Juli 2011, 19:26

ja bedeuted das jetzt dass ein eintrag grundsätzlich nach 15 jahren zu löschen ist oder bei einer weiteren auffälligkeit um 15 jahre verlängert wird?

z.b. mpu eintrag würde 2012 erlöschen, da 15 jahre um sind. zwischenzeitlich aberkennung einer ausländischen fahrerlaubnis wg wohnsitzproblem. wird nun alles um 15 jahre verlängert?
wenn es blutet kann man es auch töten

but

Anfänger

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12

Donnerstag, 14. Juli 2011, 19:37

was ist eigendlich wenn eine Mpu angeordnet wurde und vor den abgabe Termin des Gutachten eine Straftat getilgt ist ist diese Mpu dann noch rechtens?

crnxhh

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13

Freitag, 15. Juli 2011, 09:23

Ja, weil du den Antrag vorher gestellt hast.
Wenn die Tilgungsfrist "in Reichweite" oder sogar schon abgelaufen ist sollte der Antrag zurückgezogen und nach Ablauf der Tilgungsfrist neu gestellt werden bevor die Versagung kommt.

crnxhh

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14

Freitag, 15. Juli 2011, 09:32

z.b. mpu eintrag würde 2012 erlöschen, da 15 jahre um sind. zwischenzeitlich aberkennung einer ausländischen fahrerlaubnis wg wohnsitzproblem. wird nun alles um 15 jahre verlängert?


Da die Aberkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis wg. Wohnsitzproblem nur ein Verwaltungsrechtlicher Akt und keine Straftat ist sollte das die Verwertbarkeit nicht beeinflussen. Bei z.B. einer Verurteilung wegen FoFE in diesem Zusammenhang sieht das schon wieder anders aus. Dann fängt die Frist für das alte und das neue Delikt wieder von vorne an.

Paule

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15

Freitag, 15. Juli 2011, 12:04

Ich bin mir zwar nicht sicher in wie fern das folgende Tilgungen hemmd aber im VZR wird es jedenfalls eingetragen und müsste demnach spätestens nach 10 oder 15 Jahre auch wieder entfernt werden:

Zitat

(3) Im Verkehrszentralregister werden Daten gespeichert über

6.unanfechtbare oder sofort vollziehbare Entziehungen, Widerrufe, Aberkennungen oder Rücknahmen einer Fahrerlaubnis oder die Feststellung über die fehlende Berechtigung, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen,

charly

Moderator

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16

Freitag, 15. Juli 2011, 13:10

Da dies alles einem Entzug gleich kommt, gehe ich von der 15jährigen Tilgungsfrist aus.

Schön wäre es wenn wir hier im Forum einen solchen Fall hätten und dieser würde mal Auskunft aus dem VZR anfordern.
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but

Anfänger

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17

Freitag, 15. Juli 2011, 18:26

Meine frage war:
was
ist eigendlich wenn eine Mpu angeordnet wurde und vor den abgabe Termin
des Gutachten eine Straftat getilgt ist ist diese Mpu dann noch
rechtens?







Die Antwort war:

Ja, weil du den Antrag vorher gestellt hast.


Wenn
die Tilgungsfrist "in Reichweite" oder sogar schon abgelaufen ist
sollte der Antrag zurückgezogen und nach Ablauf der Tilgungsfrist neu
gestellt werden bevor die Versagung kommt.
und das bedeutet jetzt ?


Noch ein Paar daten Führerschein freiwillig abgegeben nach dem Mpu abgabe termin.
Tilgungsfrist war erreicht.
Trotzdem Mpu anordnung auch nachdem der Führerschein neu beantragt wurde aber wie gesagt die erste straftat getilgt war.
1 straftat das 2 war ne owi beides wegen alk

charly

Moderator

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18

Freitag, 15. Juli 2011, 18:40

Die ganz einfach Lösung des Problems ist in dem man sich einen Auszug aus dem VZR anfordert, dort dann oben rechts schaut wann die Tilgung erreicht ist und nach Ablauf dessen erst den Antrag stellt.

So kann keine MPU mehr angeordnet werden.
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but

Anfänger

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19

Sonntag, 14. August 2011, 11:31

auszug von der vzr ist gekommen 1. alkfahrt liegt in der überliegefrist
dann noch 3 owis rotlichtverstoss ,zu schnelles fahren und eine alk owi und trotzdem Mpu anordnung was nun?

charly

Moderator

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Beiträge: 5 345

20

Sonntag, 14. August 2011, 11:34

Somit ist keine MPU mehr zulässig.
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