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Ceddy

Anfänger

Registrierungsdatum: 8. September 2010

Beiträge: 2

1

Mittwoch, 8. September 2010, 21:10

Eine Frage zum Führerschein BF17 - kann man damit auch 125 ccm Roller fahren?

Hi,
Ich bin jetzt seit neustem berufttätig und würde gerne den Führerschein für auto's eben.
Ich bin zwar noch 16 aber man kann doch mit 16,5 jahren anfangen oder so ähnlich. oder war das mit 16 3/4? Aufjdenfall wollte ich den Autofürhrerschein mit 17 jahren haben.
Na ja, aber ich kann ja nicht die ganze zeit das auto von mein eltern zum hinfahren nehemen, also hab ich mich gefragt ob ich nicht mit dem autoführerscheinobwohl ich dann noch 17 bin schon ein 125 ccm roller fahren darf also einer der 45 km/h fährt. Denn jeden tag 30 KM mit dem fahrrad zu fahren is doof.
Ich hoffe ihr habt das verstanden
LG Ceddy :stt:

Oberklops

Zauberlehrling

Registrierungsdatum: 8. Dezember 2007

Beiträge: 1 589

2

Mittwoch, 8. September 2010, 23:05

Schwieriges Alter - und schöne Zeit :)
:Hallo3: im Forum. Schau mal in die Tabelle bitte http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrer…d_Fahrerlaubnis
Du darfst ja jetzt bereits Mofa machen (den Roller, sofern vorhanden, einfach drosseln) Und mit 16 eh schon die S M und A1.
Mit der B kannst Du anfangen - auch Prüfung kurz vorher ablegen - begleitetes Fahren ist dann ab Geburtstag drin.
Und - wenn Du nicht A1 machst, sondern nur M - nimms ernst mit der "Drossel" - schnell gehts heutzutage mit Strafen - der Weg ist kurz zur MPU!
Ansonsten - mein 15 Jähriger ist zwar relativ faul in der Schule - aber Fahrschule (theorie) fleißig am Büffeln :supi:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

charly

Erleuchteter

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 4 429

3

Mittwoch, 8. September 2010, 23:47

Du kannst folgendes vom Alter her machen:

Mofa
Klasse M
Klasse A1 begrenzt auf 80 km/h
Klasse B als begleitendes Fahren ab 17. Das heißt es muß immer wenn Du hinter dem Lenkrad sitzt Mama oder Papa bzw. einer der 3 bei der FEB eingetragenen Personen im Auto sitzen. Alleine fahren ist also nicht
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

Ceddy

Anfänger

Registrierungsdatum: 8. September 2010

Beiträge: 2

4

Donnerstag, 9. September 2010, 07:25

Ich Glaube ihr habt mich falsch verstanden ich wollt nur den autoführerschein machen, und sonst keinen, Motoroller usw werde ich mir besogen
Ich will ja wissen ob ich den Mtoroller schon fahren darf mit dem autoführerschein auch wenn noch begleitetes fahren angesagt ist?
LG Ceddy

andreas7z

Schüler

Registrierungsdatum: 9. Juli 2009

Beiträge: 173

Geschlecht: Männlich

Beruf: Ing. Elektrotechnik

Führerschein aus: Deutschland; Frankfurt/Main

5

Donnerstag, 9. September 2010, 09:05

Hallo Ceddy,

einen Motoroller mit 50ccm dürfte man mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (mit begleitetem Autofahren) bereits mit 17 Jahren fahren.
Dabei sind maximal Tempo 45km/h aktuell möglich. Mit alten DDR-Rollern (Schwalbe etc.) sind auch maximal 60km/h möglich.

charly

Erleuchteter

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 4 429

6

Donnerstag, 9. September 2010, 09:16

Ich Glaube ihr habt mich falsch verstanden ich wollt nur den autoführerschein machen, und sonst keinen, Motoroller usw werde ich mir besogen
Ich will ja wissen ob ich den Mtoroller schon fahren darf mit dem autoführerschein auch wenn noch begleitetes fahren angesagt ist?
LG Ceddy
Die Klasse M ist in der Klasse B enthalten und Fahrzeuge der Klasse M darfst im Rahmen von BF17 auch alleine fahren.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Seit 21.01.12 wieder weiße Weste im VZR und bei der FEB
Ab Fasnet hoffentlich wieder selbst hintern Steuer!!!!

chinamimi

Anfänger

Registrierungsdatum: 19. September 2010

Beiträge: 1

7

Sonntag, 19. September 2010, 10:01

Die MPU sollte weiterhin gültig sein.

Das kannst Du aber sicherheitshalber noch mal mit Stuttgart abklären.





:bh: