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Alter28

Schüler

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1

Donnerstag, 29. Juli 2010, 09:35

MPU bestanden - trotzdem Prüfungsauflage nach 9,5 Jahren Entzug

Habe heute erfahren das ich meine MPU bestanden habe.
Was soll ich jetzt machen?
FSST sagt ja das ich nach meinen 9 einhalb jahren ohne die Prüfungen neü machen muß.
Was ist jetzt zu tun?
Wolte mir nen Anwalt holen, Lohnt sich das?

charly

Moderator

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2

Donnerstag, 29. Juli 2010, 10:15

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sagt dies die FEB?

Welches Bundesland?

Der § 20 FEV ist doch eindeutig geregelt.

Zitat

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Das heißt aber noch lange nicht, daß die komplette Ausbildung in einer Fahrschule zu durchlaufen wäre.

Im Falle einer Prüfungsanordnung kann die Theorieprüfung ohne Fahrschule abgelegt werden. Bei der praktischen Prüfung muß eine Fahrschule Dich erst mal wieder prüfungsreif machen. Vorher wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Lionel Huds

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3

Donnerstag, 29. Juli 2010, 15:15

wenn man 2 jahre nicht im besitz einer gültigen FE ist muss man die theorie+praktische prüfung machen...wieviel fahrstunden man dann noch brauch entscheidet wohl der fahrlehrer und theorie kann man ja selber lernen(übungsbögen kaufen) , fahrstunden zu nehmen ist aber wichtig denke ich da kein mensch so fährt wie es der prüfer in der prüfung verlangt,war zumindest bei mir so

Bikerjoe1969

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4

Donnerstag, 29. Juli 2010, 15:51

wenn man 2 jahre nicht im besitz einer gültigen FE ist muss man die theorie+praktische prüfung machen
Falsch! Die 2 Jahresfrist ist längst gekippt. Hat aber charly schon gepostet:
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
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Lionel Huds

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5

Donnerstag, 29. Juli 2010, 16:06

uiii,dsas hab ich nich gewusst....2006 musste ich das noch so machen....also sorry für meine falsche info

:nww:

Alter28

Schüler

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6

Donnerstag, 29. Juli 2010, 16:09

Bin aus dem Saarland (Merzig) die FSST sagt in Nerzig das jeder der 5
jahre keinen FS hat die Prüfungen neü machen muß. In anderen Stäten im
Saarland zb Saarbrücken erst nach 10 Jahren da kann doch was in Merzig
net stimmen.

charly

Moderator

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7

Donnerstag, 29. Juli 2010, 19:43

uiii,dsas hab ich nich gewusst....2006 musste ich das noch so machen....also sorry für meine falsche info
Dies wurde ja erst Ende Oktober 2008 geändert.

@ Alter28

Dann würde ich mal von der FEB die Rechtsgrundlage dafür verlangen.

Wie bereits geschrieben, es gibt keine zeitliche Frist mehr, die eine Anordnung von Prüfungen rechtfertigt.
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Pioneer

unregistriert

8

Donnerstag, 29. Juli 2010, 22:14

Eine andere Möglichkeit wäre ein Umzug, bspw. in den Zuständigkeitsbereich der FEB Saarbrücken.
Damit spart man sich viel juristische Probleme und auch Zeit, sowie Geld.

Die FEB Merzig hat einen schlechten Ruf, da sitzt offenbar ein unterbeschäftigter SB, der sich natürlich wieder für Recht und Ordnung im gesamten Landkreis zuständig fühlt. Diese Paragaphenreiter halten sich noch für die Obrigkeit, haben den Begriff "Staatsdiener" noch nie vernommen und boykottieren mit ihrem Starrsinn Alles und Jeden und halten sich dabei auch noch für eine Art verwaltungstechnischen Helden; ich dagegen würde sie eher als "armes Würstchen" sehen.
Wenn man es einrichten kann, geht man dieser Spezies besser aus dem Weg, um voranzukommen, oder man klagt sich mit ungewissem Ausgang endlos durch.

Alter28

Schüler

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9

Freitag, 30. Juli 2010, 08:50

Diese Idee mit umzug nach SB hatte ich auch wäre kein Thema gewessen. Aber Dann müsste ich jetzt die mpu wider neu machen weil die FSST Merzig den vorgang abschlissen tut. Aner ich werde mal den
RA XDiver Anrufen ob er da was machen kann.