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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. Mai 2010, 18:12)
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Zitat
2 mal Vorstrafen wg fahren ohne, die letzte 99.
Zitat
Die zur Fristverlängerung beitrugen.
Frist ablauf 09 11 +liegefrist 1 Jahr in Flensburg. Solange will ich nicht warten.
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Zitat
Fordere mal einen Auszuge aus dem VZR beim KBA an. Kostet nur ein paar Cent Porto. Dann weist Du das genaue Tilgungsdatum.
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also stimmt teils.
Zitat
2 mal Vorstrafen wg fahren ohne, die letzte 99.
Neuantrag ohne MPU erst 2014!
Zitat
Die zur Fristverlängerung beitrugen.
Frist ablauf 09 11 +liegefrist 1 Jahr in Flensburg. Solange will ich nicht warten.
Neuantrag ohne MPU erst 2016!
Wieso letzte Tat '99 ... aber Fristablauf '11 in Flensburg?
normal wäre 2009 gewesen + 5 Jahre bei der FEB!
oder war da noch was nach '99???
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erwin« (7. Mai 2010, 12:41)
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Führerschein aus: D - erfolgreich umgeschrieben!
Zitat
Nochmal für alle langsam zum Mitschreiben- die das Tilgungsdatum im KBA Auszug nicht finden.
Letzte Seite rechts oben - das ist es.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erwin« (8. Mai 2010, 08:08)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (8. Mai 2010, 16:29)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.
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wenn Ausstellungsdatum(3a) 5.2010 dann ist es egal, wenn Erteilungsdatum Rückseite Punkt 10 =5.2010 dann Pappe wertlos.2 nach dem 19.1. 09 erst im Mai 2010
unter den Vermittlern gibt es talentfreie, das ist einer. Informier dich lieber hier. Der Antrag kann nicht mehr gegen dich verwendet werden und ist wahrscheinlich schon lange wellpappe.An sich könnte ich ja auch noch jetzt den Antrag von 1991 bei der FEB hier zurückziehen?
Das empfahl mir ernstlich ein Vermittler für GB FSe
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (8. Mai 2010, 12:31)
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Lieber erwin. Bitte zitiere nicht immer den gesamten Beitrag des Vorposters. Danke. Biker
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. Mai 2010, 18:16)
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Das kann die FEB aber ohne gerichtlichen Bescheid sofort?Ein deutshcer Polizist darf Dir den FS vorläufig entziehen. Du kannst aber Widerspruch einlegen. Dann muss ein Richter darüber entscheiden.
Der deutsche Polizist darf auch gegen Dich eine Anzeige wegen FoFE schreiben und aufgrund dessen den FS einbehalten.
Die NU (mit dem Aufkleber auf dem FS) spricht einzig allein die FEB aus.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (9. Mai 2010, 15:25)
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Ausstellungsdatum(3a) 5.2010 heisst praktisch machinell in Pl oder wo geschrieben in 5 2010,wenn Ausstellungsdatum(3a) 5.2010 dann ist es egal, wenn Erteilungsdatum Rückseite Punkt 10 =5.2010 dann Pappe wertlos.
Pioneer
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Nein, das heißt es nicht. Das Datum der bestandenen Prüfung und was sonst auch immer, ist in diesem Zusammenhang völlig gleichgültig. Das Prüfungsdatum ergibt sich übrigens aus dem weißen DIN A 5 Blatt "Arkusz przebiegu egzaminu" und hat nichts mit den FS-Einträgen zu tun.Erteilungsdatum Rückseite Punkt 10 = 5.2010 heisst Prüfung bestanden in 5 2010?
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