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erwin

Schüler

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1

Freitag, 7. Mai 2010, 08:30

Hallo Vorsicht schwerer Fall ;)

Guten Tag,
Problem EU FS.
Kurzfassung:
ich hatte einmal eine Jahr FS- entzug in 1985(!) für 1 Jahr wg Promille.
Dann 2 nichtbestandene MPUs 1986 und 1990 (die wahrscheinlich gar nicht mehr vorhanden sind)
Haette daraufhin die Antraege zurückziehen sollen wie ich viel später erfuhr,
aber ich wollte ja wieder Auto fahren.
Darauf 2 Versagungen der FE 1991 und 1992, was auch in Flensburg noch eingetragen ist.
2 mal Vorstrafen wg fahren ohne, die letzte 99.
Die zur Fristverlängerung beitrugen.
Frist ablauf 09 11 +liegefrist 1 Jahr in Flensburg. Solange will ich nicht warten.
Ist nun ein EU-FS PL (alles geregelt mit wohnsitz etc.) in D "fahrbar?"
Anm.: Ich habe ihn noch nicht, muss demnaechst praktische Prüfung machen.
Oder Greift hier $ 28 abs 4 nr 3 der FeV?
"
denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort
vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die
Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht
entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
"

Obwohl diese Versagungen 18 Jahre her sind? Was heisst bestandskräftig?
Mit einem Gericht hatte ich nie zu tuen nur mit der FEB und Tüv Wob.

Habe einige neuere OVG Urteile gelesen die eher positiv aber indifferent klingen.
Aber nach dem 19.1.2009 wieder nicht. Eher mies ausser in bestimmten Bundeslaendern.
Pl FS In Hessen umschreiben lassen? Denke inzwischen an Auswandernn halbes Jahr Alabama oder so aendert aber nichts an der sachlage, oder.
Oder Chile? Die kann man leicht in spanische eu fs wandeln.
Ändert aber nichts an der sachlage in D.
Bin auch kein millionaer.
Ne FoFe anzeige kann ich bekaempfen mit nerven, rechtsschutz etc.
Aber darf dann nicht fahren die ganze Zeit, oder?
Oder man hat 3 oder 5 oder 20 fofe Anklagen ( Wenn die einen erstmal aufn Kieker haben, die dann irgendwann wenn die unklare
Bundeslaenderabhaengige Rechtssprechung in Luxemburg geklaert wird, null und nichtig sind?
Ich würde auch bis dahin also bis zur eugh durchziehen.
Fahrer rechtsschutz hab ich arag schon mal vorsorglich.
Gibt es im Fall der Faelle nur Wegnahme oder Anklage wg. fofe?

Oder MPU nochmal?
Oder besser nicht mehr drüber nachdenken, n lappen habe ich ja dann.
Prüfung in PL ist Juno wünscht mir Glück. Einmal habe ich schon diese Banane vergeigt, die
eingweihten wisssen was ich meine gg
Gemeldet hier seit Oktober 09.

Was geschieht jedoch im Fall der Fälle Routinekontrolle?
Kann eine deutscher polizist FS einziehen und in D ungültig stempeln? wg der FeV 28,4,3 Sache?
Die können sich ja viel rausnehmen. Oder gilt das schon als Fahren ohne FE?
An sich kann ich ja ueberall in der welt fahren,oder.
Bin aber gern in D. Aber diese Aldi Tüten schlepperei...
Mofa dürfte ich wohl aber ich glaube nur mit stützrädern (sorry joke)
Muss ich dann bei Polizeiwegnahme x Monate ,Jahre warten mit wieder fahren dürfen bis mir ein OVG
oder EUGH Recht gibt, das haben sie fast immer in von mir recherchierten Fällen.
Anscheinend so sagte ein Anwalt (Warnack) wird auf ein bayrisches Urteil gewartet,
nachdem sich dann wohl alle länder ovgs richten werden.
VG Braunschweig hat ja ein fall zurückgewisen, also der darf nicht mehr fahren.
Ist deutschen wohnsitz aufgeben sogar besser?
Auf H4 verzichten? Und als Kellner in Thailand arbeiten? Oder da lappen machen ?
Und Fahrlehrer in Kambodscha für deutsche werden, sorry werde etwas sarkastisch;)
Dann greift 29,4,3 bei rückkunft.
Ist Inanspruchnahme von H4 während Polen Zeit verdaechtig strafbar?
Naja Verstoss gegen ein aamt gesetz vielleicht..
Hab ja auch ein D wohnsitz. Darf ich ja auch.
Warten bis 9/12 mit neuantrag?
dann ist Flensburg leer also das Register, aber wer weiss was die noch alles haben.
Wer immer "die" auch sind.(them)
Anders stadt in D? Zum wohnen oder umschreiben? Vorzugseise Hessen wohl, da kenne ich Leute.
habe auch ne vorstrafe wg. ner ganz anderen sache auf 2 Jahre Bewährung, kann mir kein Strafbefehl
erlauben, also kein Urteil.
Oder frech in D beantragen bei MPU auflage zurückziehen?
Hab ich überhaupt ne MPU Auflage? von der 1985 geschichte?
Dann sind die schlafenden Hunde geweckt, nach 10 Jahren.
Aber was nützt Polnisch Pappe bei der Rechtsunsicherheit? rein psychologisch?
Na besser die als keine. oder.
Vielleicht kann der hier schreibende Anwalt mal was sagen.
Zusatzinfo es gibt keine Meldepflicht mehr in PL seit 1.1.10 aber in Lappen steht dann doch
irgendwas. So wie in USA.
Thx

Juergen, Wob und Podejucky

Bei Fragen geb ich mehr details
-ty-

Bitte die Ausdrucksweise korrigieren hinsichtlich der Titulierung von Polizeibeamten. Pioneer

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. Mai 2010, 18:12)


charly

Moderator

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2

Freitag, 7. Mai 2010, 09:24

Im Moment muß ich von einem ausländischen EU-FS abraten.

Die Rechtslage ist in Deutschland nicht einheitlich bei Führerscheinen, die nach dem 18.01.09 ausgestellt wurden.

Warte lieber bis die Tilgungsfrist rum ist und beantrage dann einen D-FS.

Die Tilgungsfrist ist bei Dir erst im 2014 rum.

Fordere mal einen Auszuge aus dem VZR beim KBA an. Kostet nur ein paar Cent Porto. Dann weist Du das genaue Tilgungsdatum.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


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3

Freitag, 7. Mai 2010, 09:27

Zitat

2 mal Vorstrafen wg fahren ohne, die letzte 99.


Neuantrag ohne MPU erst 2014!

Zitat


Die zur Fristverlängerung beitrugen.
Frist ablauf 09 11 +liegefrist 1 Jahr in Flensburg. Solange will ich nicht warten.


Neuantrag ohne MPU erst 2016!


Wieso letzte Tat '99 ... aber Fristablauf '11 in Flensburg?
normal wäre 2009 gewesen + 5 Jahre bei der FEB!
oder war da noch was nach '99???
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

Weißnichtsogenau

Fortgeschrittener

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4

Freitag, 7. Mai 2010, 10:23

Zitat

Fordere mal einen Auszuge aus dem VZR beim KBA an. Kostet nur ein paar Cent Porto. Dann weist Du das genaue Tilgungsdatum.


Das ist nicht unbedingt der Fall. Mein Auszug zB. ist absolut sauber. Null Eintragungen und keine Tilgung erkennbar. Allerdings will mir die FSST noch
bis Ende diesen Jahres eine MPU aufdrücken. Denn ab da sind erst meine 15 Jahre rum. Aber wie gesagt: Im VZR Auszug ist alles clean.
Nach der Erledigung aller Formalitäten stellt man fest, daß sie das Leben waren.

erwin

Schüler

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5

Freitag, 7. Mai 2010, 12:27

die ganze wahrheit

Zitat

2 mal Vorstrafen wg fahren ohne, die letzte 99.


Neuantrag ohne MPU erst 2014!

Zitat


Die zur Fristverlängerung beitrugen.
Frist ablauf 09 11 +liegefrist 1 Jahr in Flensburg. Solange will ich nicht warten.


Neuantrag ohne MPU erst 2016!


Wieso letzte Tat '99 ... aber Fristablauf '11 in Flensburg?
normal wäre 2009 gewesen + 5 Jahre bei der FEB!
oder war da noch was nach '99???
also stimmt teils.
1. mal fofe 96 datum der entscheidung 18.6.96 das expire datum oben ist nicht zu entziffern. sperre 9 monate
2. mal datum der entscheidung 16.09.96 expire 16.9.11 das sind wohl die 15 Jahre tilgung oder
3. mal datum der entscheidung 15.12.99 Tilgung 16.9.11 (inkl urkundenfälschung)
letzten beiden Male freiheiststrafen auf Bewährung, in denen dann nichts passierte.
alles ohne alk.
also Frage: auch wenn Flensburg leer doch noch mpu auflage???
Wie und wer nach deiner meinung merkt sich das wenn alles weg aus Flensburg? Ausser die lokale Behörde.
also ende Gelände 16/9/12.
vleicht hamse irgenwas übersehen, is mir auch recht.
Wonach richtet sich denn die Länge der MPU auflage, du sagts ja 17 jahre nach letztem Fall?
Wichtig, Danke
Eher wird sich wohl die rechtslage verbessern vor 16/9/12 und in Fev 28,3,3 steht ja kein wort von MPU auflagen!
ich könnt natürlich frech anrufen und fragen hab ich eine wenn ja wie lange.
Wer viel fragt kriegt viel antworten.
Aber dann haben wir wieder die schlafenden Hunde...
:sleeping:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erwin« (7. Mai 2010, 12:41)


Oberklops

Zauberlehrling

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6

Freitag, 7. Mai 2010, 23:59

Tilgugsdatum im KBA-Auszug aus Flensburg

Nochmal für alle langsam zum Mitschreiben- die das Tilgungsdatum im KBA Auszug nicht finden.
Letzte Seite rechts oben - das ist es. :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

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7

Samstag, 8. Mai 2010, 00:44

Zitat

Nochmal für alle langsam zum Mitschreiben- die das Tilgungsdatum im KBA Auszug nicht finden.
Letzte Seite rechts oben - das ist es.



:bäh:


bei mir stehts auf der "ersten" Seite!!! :Respekt:
„Ich finde schon Gehen eine unnatürliche Bewegungsart, Tiere laufen, aber der Mensch sollte reiten oder fahren.“ Gottfried Benn, Schriftsteller

erwin

Schüler

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8

Samstag, 8. Mai 2010, 08:03

Tilgung

Bei mit steht es auf allen Seiten handschriftlich rechts oben.
Die wissen ja nicht ob es die letzte ist :bw:
Ich glaube die Liste wird Routinemäßig ab und zu überarbeitet und computerzeitaltermäßig handschriftlich korrigiert.

Ich wiederhole nochmal die Fragen:
1. Dauert Ende der MPU-Auflage länger als ende Tilgung VZR?
2. Ist es momentan real einem PL-FS in Hessen umgeschrieben zu bekommen im Falle des $28 ,4,3?
3 Kann ein Umschreibungsversuch auch nach hinten losgehen? (Lassen se mal hier zur Überprüfung, und weg isser forever)
Thx
EE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erwin« (8. Mai 2010, 08:08)


charly

Moderator

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9

Samstag, 8. Mai 2010, 08:12

Wenn der PL-FS richtlinienkonform und vor dem 19.01.09 erteilt wurde, steht trotz MPU-Auflage einer Umschreibung nichts im Wege.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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erwin

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10

Samstag, 8. Mai 2010, 11:05

.

1 richtlinienkonform ja 185 Tage abgelaufen, wenn Du das meinst. orntlich mit Prüfung und allem.
2 nach dem 19.1. 09 erst im Mai 2010
3 deswegen die Frage nach Hessen bzw RheinlandPfalz wo die OVG s ja weiterhin kulant sind.

Ansonsten ham wir ja wieder die Situation Fs Tourismus bei MPU anschliessender Versagung und nicht Rückzug des D antrages is bä bä
Wie vor dem EU Beitritt von PL, CZ usw.
Oder wie von 1986. weiss nicht genau wie es da war.
Der $28,4,3 FeV macht letztlich ein Grossteile des $11 (gegenseitige Anerkennung) völlig wertlos.
An sich könnte ich ja auch noch jetzt den Antrag von 1991 bei der FEB hier zurückziehen?
Das empfahl mir ernstlich ein Vermittler für GB FSe
Thx
EE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bikerjoe1969« (8. Mai 2010, 16:29)
Grund: Unnötiges Zitat gelöscht.


andreas34

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11

Samstag, 8. Mai 2010, 12:20

2 nach dem 19.1. 09 erst im Mai 2010
wenn Ausstellungsdatum(3a) 5.2010 dann ist es egal, wenn Erteilungsdatum Rückseite Punkt 10 =5.2010 dann Pappe wertlos.
An sich könnte ich ja auch noch jetzt den Antrag von 1991 bei der FEB hier zurückziehen?
Das empfahl mir ernstlich ein Vermittler für GB FSe
unter den Vermittlern gibt es talentfreie, das ist einer. Informier dich lieber hier. Der Antrag kann nicht mehr gegen dich verwendet werden und ist wahrscheinlich schon lange wellpappe.
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (8. Mai 2010, 12:31)


erwin

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12

Samstag, 8. Mai 2010, 16:24

Thx

Was ist denn Unterschied zwischen Erteilungs und Ausstellungsdatum?
Ist nicht auch entscheidend was in der Bürgerkarte steht?
Kann Hier mal ne gute Kopie eine PL FS uploaden?

Thx
EE

RA XDiver

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13

Samstag, 8. Mai 2010, 16:29

Die Bürgerkarte interessiert nen Toten.

Maßgeblich ist, was auf der Rückseite des FS steht.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
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erwin

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14

Sonntag, 9. Mai 2010, 01:53

wat

Auf diese wohnsitz 185 Tage regelung wird doch sehr viel wert gelegt.
Wenn ich nun seit 1.10 orntlich in Pl gemeldet bin, was ich hoffe wo steht das denn?
Nicht in der BK?
Sollte das Austtelungsssdatum vor dem 1.4 liegen bin ich gearscht? mal als Beispiel .
Oder das Erteilungsdatum , heisst das wann habe ich die Prüfung bestanden?
Habe immer noch nicht den Unterschied verstanden
De PL behörde kann ja angenommen ich melde mich am 1.1. an bestehen die pruefung am 1.2 und kriegen den von den Polen Lapppen am 1.3 nach Hause oder hole ihn leber ab mich damit quasi erschiessen.
Oder warten die von sich aus sie 185 Tage?
Entscheidend ist doch ab wann bin ich in PL ordentlicher Gast oder was auch immer.
Wer weiss das ausser die polen selber.
Habe deutschen Wohnsitz in Ndrsachsen, wann wie oft ich da "bin "weiss doch keiner, oder werden die Nachbarn von Der Kripo befragt?
Man muss doch mit ermittlungen der dt. Polizei rechnen. natuerlich war ich mal hier wie genau wird da ermittelt?
N Arbeitsplatz hab ich hier nicht Gott sei Dank. Aber H4 empfänger , ok verstos vielleicht gegen ein SGB X.
Die Bullen sind zwar dumm aber nich blöd.

2.
Kann ein Dt. Einzel Bulle ein NU erteilen dh eine Art stempel in Lappen?
Oder das Ding ersmal bis zur weiteren Überprüfung (3 Jahre) einbehalten?
Deutsch einzel Polizisten (DEB, IQ 50) koennen alles.
Sogar ein Wagen stilllegen alles schon vorgekommen.
Wenn Ovg das zurücknimmt kratzen die dass den wieder raus?
Oder ich fahr wieder nach PL und lass mir n neuen geben ist mir Kaffe drübergelaufen?
Mit gerichten kann man fertig werden aber DEB s sind einfach nicht kommunikations geeignet.
Thx
Und sorry an alle DEBs

Lieber erwin. Bitte zitiere nicht immer den gesamten Beitrag des Vorposters. Danke. Biker

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. Mai 2010, 18:16)


charly

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15

Sonntag, 9. Mai 2010, 09:54

Ein deutshcer Polizist darf Dir den FS vorläufig entziehen. Du kannst aber Widerspruch einlegen. Dann muss ein Richter darüber entscheiden.

Der deutsche Polizist darf auch gegen Dich eine Anzeige wegen FoFE schreiben und aufgrund dessen den FS einbehalten.

Die NU (mit dem Aufkleber auf dem FS) spricht einzig allein die FEB aus.

Und um es klar und deutlich zu sagen:
Die deutschen Polizisten machen nur ihre Arbeit gemäß Gesetz. Führerscheinrechtliche Entscheidungen dürfen nur Gerichte und Führerscheinstellen fällen.Daher bring Dich eine BEleidigung eines Polizisten nicht weiter.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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erwin

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16

Sonntag, 9. Mai 2010, 13:46

NU

Ein deutshcer Polizist darf Dir den FS vorläufig entziehen. Du kannst aber Widerspruch einlegen. Dann muss ein Richter darüber entscheiden.

Der deutsche Polizist darf auch gegen Dich eine Anzeige wegen FoFE schreiben und aufgrund dessen den FS einbehalten.

Die NU (mit dem Aufkleber auf dem FS) spricht einzig allein die FEB aus.
Das kann die FEB aber ohne gerichtlichen Bescheid sofort?
Das steht dann in Flensburg?
Kriegt man deb EU-FS mit ner Art stempel wieder man möcht ja vielleicht in Polen fahren , oder sonstwo?

Wie lange kann eine NU verhaengt werden? Bis vorlage einer MPU? auf Lebenszeit?

Thx
Sry
Ein hoch auf die Pflichterfüllende Deutsche Polizei, Jungs wir lieben euch. :Ma:
EE

charly

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17

Sonntag, 9. Mai 2010, 15:21

Die NU bleibt solange bestehen bis Du Deine Eignungszweifel in D ausgeräumt hat.

Dies kann durch eine MPU geschehen oder wenn die Tilgungsfrist (bis zu 15 Jahre) erreicht ist.

Ja, eine FEB kann die NU jederzeit aussprechen, sofern es die Aktenlage
und das VZR zulassen. Aber auch dagegen kannst Du Dich dann anschließend
wehren. Nur wie die Erfolgsaussichten sein werden, kann Dir meine
Glaskugel nicht verraten.
Die Eignungszweifel können durch eine MPU
ausgeräumt werden oder Du wartest bis die Tilgungsreife
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (9. Mai 2010, 15:25)


erwin

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18

Sonntag, 9. Mai 2010, 15:43

immer noch dieselbe;)

Laut mehrerer OVG oder einem Eugh Urteil(e) darf die FahrEignung nicht mehr angezweifelt oder neu überprüft werden , da sie ja vom Austtellerstaat anerkannt wurde. Auch da wird ärtzlich untersucht.
Wenn nicht grade eine neue Trunkenheitsfahrt vorliegt NACH erhalt des EU FS
Finde das AZ eben nicht.

erwin

Schüler

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19

Montag, 10. Mai 2010, 00:02

nochmal zum verstaendnis

wenn Ausstellungsdatum(3a) 5.2010 dann ist es egal, wenn Erteilungsdatum Rückseite Punkt 10 =5.2010 dann Pappe wertlos.

Ausstellungsdatum(3a) 5.2010 heisst praktisch machinell in Pl oder wo geschrieben in 5 2010,
Erteilungsdatum Rückseite Punkt 10 = 5.2010 heisst Prüfung bestanden in 5 2010? :ka:
Also was muss Erteilumg vor 13.1.2009 sein oder was bitte mal um genaue erklärung thx

Pioneer

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20

Montag, 10. Mai 2010, 20:58

Erteilungsdatum Rückseite Punkt 10 = 5.2010 heisst Prüfung bestanden in 5 2010?
Nein, das heißt es nicht. Das Datum der bestandenen Prüfung und was sonst auch immer, ist in diesem Zusammenhang völlig gleichgültig. Das Prüfungsdatum ergibt sich übrigens aus dem weißen DIN A 5 Blatt "Arkusz przebiegu egzaminu" und hat nichts mit den FS-Einträgen zu tun.
Das Datum in Spalte 10 ist das Erteilungsdatum und nur auf diesen Eintrag kommt es an, wenn mit dem 19.1.09 argumentiert wird.