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mhn24_com

[VERBORGEN]

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1

Dienstag, 26. September 2006, 17:08

Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren???

hi leute,

ist es wahr, dass eine pflicht zur mpu nach 10 jahren verjährt und man die dann nicht mehr machen muss? ...also sich ganz normal wieder zum führerschein anmelden kann/muss?

wäre nett, wenn das einer weiss.
[VERBORGEN]

Asrael

unregistriert

2

Dienstag, 26. September 2006, 17:29

Re: Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren???

Mahlzeit also das ist ganz unterschiedlich bei einigen klappt es nach 10 Jahren und bei manch anderen kmmen dann noch 5 Jahre Anlaufzeit obendrauf d.h.die Mpu ist 15 Jahre bestandskräftig

Lord Vader

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3

Dienstag, 26. September 2006, 19:29

Re: Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren???

Aber nur, wenn in der "Verjährungszeit" keine neuen Straftaten dazu kommen, sonst geht das ganze "Spiel" wieder von vorne los
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Asrael

unregistriert

4

Dienstag, 26. September 2006, 21:24

Re: Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren???

genau so sieht es aus

der Sachse

unregistriert

5

Dienstag, 26. September 2006, 21:31

Re: Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren???

ich glaube das sind jetzt generell 15 jahre, 10 jahre wars mal bis vor ein paar jahren, weiss aber nicht genau bis wann
der sachse

Paule

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6

Dienstag, 26. September 2006, 21:49

Re: Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren???

Zitat

mhn24_com schrieb am 26.09.2006 16:08
hi leute,

ist es wahr, dass eine pflicht zur mpu nach 10 jahren verjährt und man die dann nicht mehr machen muss? ...also sich ganz normal wieder zum führerschein anmelden kann/muss?

wäre nett, wenn das einer weiss.


einfach mal hier lesen.

oder da.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (26. September 2006, 21:50)


Paule

Menschlich

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7

Dienstag, 26. September 2006, 21:54

Re: Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren???

http://49088.rapidforum.com/topic=100474226778

Hier ist es auch !

Zitat

Belastende Eintragungen in der Führerscheinakte sind von der Registerbehörde von Amts wegen nach Ablauf von 10 Jahren nach der Eintragung aus der Führerscheinakte zu entfernen und zu vernichten.

Die genannten Entziehungen der Fahrerlaubnis sind aus dem Verkehrszentralregister erst nach Ablauf von 5 Jahren zu tilgen, so dass die Frist für die Löschung aus der Führerscheinakte erst danach zu laufen beginnt. So ist es zu erklären, dass die Löschung tatsächlich erst nach insgesamt spätestens 15 Jahren erfolgen muss.



Einfach mal die Suchfunktion benutzen= Tilgungsfrist

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (26. September 2006, 22:03)