Registrierungsdatum: 1. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Deutschland (BaWü)
Beruf: ( Selbstständig) Vertrieb
Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
mhn24_com schrieb am 26.09.2006 16:08
hi leute,
ist es wahr, dass eine pflicht zur mpu nach 10 jahren verjährt und man die dann nicht mehr machen muss? ...also sich ganz normal wieder zum führerschein anmelden kann/muss?
wäre nett, wenn das einer weiss.![]()

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (26. September 2006, 21:50)
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Belastende Eintragungen in der Führerscheinakte sind von der Registerbehörde von Amts wegen nach Ablauf von 10 Jahren nach der Eintragung aus der Führerscheinakte zu entfernen und zu vernichten.
Die genannten Entziehungen der Fahrerlaubnis sind aus dem Verkehrszentralregister erst nach Ablauf von 5 Jahren zu tilgen, so dass die Frist für die Löschung aus der Führerscheinakte erst danach zu laufen beginnt. So ist es zu erklären, dass die Löschung tatsächlich erst nach insgesamt spätestens 15 Jahren erfolgen muss.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (26. September 2006, 22:03)
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