eigentlich sollte ich darauf nicht mehr eingehen - zumal sogar Charly und ich mehr oder weniger einen konsens gefunden zu haben scheinen. aber @VanButen - du hattest einen d-fs-führerschein und eine d-ws-fahrerlaubnis. bei Fauchette liegt ein d-ws-führerschein vor... aber die meldebescheinigung berechtigt zur annahme, dass es keine d-ws-fahrerlaubnis ist. es gibt nunmal "solche" "redaktionell verunglückten" führerscheine. aber wird eine fahrerlaubnis ungültig, wenn der vorname des fe-besitzers - bspw. Ulrich - versehentlich mit doppel-L eingetragen wird? wenn die anfrage positiv verläuft, ist der d-ws-eintrag genau das selbe... nur halt in pink.
du sagst, du hättest nach strohhalmen gesucht. du hast keinen gefunden und deswegen die mpu gemacht. soll das jetzt, weil DU keinen finden konntest, jeder machen? das soll jetzt keine unterstellung/wertung oder sonst was werden aber anders als durch missgunst kann ich mir deine aussage nicht erklären.
na, und was strohhalme betrifft - ein "strohhalm" wäre, wenn ich davon anfangen würde, dass man trotz der negativen schwandorf-beantwortung es versuchen könnte, das gericht zu überzeugen, in etwa so wie der hessener student:
...ist es unschädlich, dass in dem tschechischen Führerschein des Antragstellers "D-WS" als ordentlicher Wohnsitz eingetragen ist, da der Antragsteller GLAUBHAFT DARGELEGT HAT, dass er sich zum während der Zeit des Erwerbs seiner CZ-Fahrerlaubnis als Student in CZ aufgehalten hat.
gerade das was du mir unterstellst mache ich nicht! obwohl es - siehe zitat - auch zum erfolg führen könnte.
Da steht nix drin wo die Kontrolle war.
Es ist der Tatort für die Ahndung maßgebend.
Da bringt es nix wenn die Kontrolle in BW war und die Dame in Koblenz wohnt.
Und solange der Tatort nicht bekannt ist, muß man vom schlimmsten ausgehen.
der weisswurstäquator ist - wie du zutreffend feststellst - eine ganz üble sache. von daher denke ich, dass man - verläuft die anfrage positiv - über eine umschreibung in D nicht nur nachdenken könnte, sondern sie auch durchsetzen sollte.
bei einer (auch einfachen "nur") umschreibung in pl oder cz, wird aber keinesfalls ein d-ws eingetragen werden. bei einer kontrolle in bw/by würde man also nur vermuten können. aber dahingehende nachforschungen anstellen liegt ausserhalb der kompetenz des schnittlauchs. der würde nämlich eine dienstaufsichtsbeschwerde riskieren. dafür wäre (ausschliesslich) die feb am wohnort (in rlp) zuständig.
@Fauchette: nimm dir bitte einen anwalt. und zwar nicht den nächstbesten, sondern einen, der die tatsachen, die zur entstehung der fahrerlaubnis beigetragen haben für wichtiger als die (blossen) eintragungen im führerschein erachtet.
und sonst - keine bange, jungs - bin bis auf weiteres wieder weg.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »think« (30. Juli 2010, 22:58)