Donnerstag, 9. September 2010, 07:05 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

erwin

Schüler

Registrierungsdatum: 7. Mai 2010

Beiträge: 120

Geschlecht: Männlich

Wohnort: wolfsburg

Beruf: edv

Führerschein aus: ---

1

Sonntag, 25. Juli 2010, 21:05

nochmal bundesländer

Hi
Ich wurschtelte mich grade durch nationale Urteile durch
und fand
1) Fast AUSSCHLLIESSLICH geht es um CZ oder PL lappen in zusammenhang nach 19.1.2009. Und $28.
2) Ist es nun wirklich so dass mich ein bayrisches Gerict falls ich da wage durchzufahren (nach lichtenstein;)) veruteilen kann?
3) Ich wohne in Niedersachsen, muss ich dann in muenchner Knast (joke mit stekkengebliebenen Lachen)
4) Anwalt warnack sagte es gilt das wohnortprinzip.
5) GIBT es nun eine EUGH Vorlage oder nicht, wann ist endlich Klarheit?


Thx

charly

Meister

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 2 114

2

Sonntag, 25. Juli 2010, 21:12

Strafrechtlich gilt das Tatortsprinzip.

Das heißt:

Bei dem für den Tatort zuständigen Gericht ist das Verfahren anhängig und auch dort erfolgt die Verurteilung oder der Strafbefehl.

Verwaltungsrechtlich ist die Führerscheinstelle am Wohnort zuständig.

Jedoch kann sie ein Urteil aus Bayern nicht ignorieren. Selbst wenn es in diesem Bundesland bei Führerscheinen ausgestellt nach dem 18.01.09 liberaler sieht.

Pioneer

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Januar 2008

Beiträge: 2 993

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: PL - problemlos umgeschrieben in D -

3

Sonntag, 25. Juli 2010, 22:30

Selbst wenn es in diesem Bundesland bei Führerscheinen ausgestellt nach dem 18.01.09 liberaler sieht.
Das ist in Niedersachsen auch nur im südöstlichen Landesteil so. Im Norden und Westen des Landes bedarf es auch dringend wieder einer Entscheidung des OVG Lüneburg, damit die VGs wissen, wo vorn ist. :Ma:
:rolleyes: Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man nicht bekommt, was man wollte. :rolleyes:

--->Abkürzungen im Forum<---