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koelndriver

Anfänger

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Beiträge: 6

1

Samstag, 3. Juli 2010, 15:49

Führerschein nach 28 Jahren noch abholbar?

Hallo,

ich habe 1975 den Führerschein, damals glaube ich "Klasse 3", gemacht. Der galt für alle PKW und ging bis 7,49 t.

Während der Karnevalstage 1982 habe ich den Führerschein nach einer Alkoholfahrt (6 grosse Bier) abgeben müssen, Strafe war 9 Monate Führerscheinentzug und 500 DM.

Ich habe den Führerschein nach Ablauf der Sperre nicht mehr abgeholt, auch nicht gebraucht.

Jetzt bin ich 54 und frage mich, ob ich den Führerschein auf der Führerscheinstelle abholen könnte? Ist immerhin 28 Jahre her. Geht das oder müsste ich den Führerschein neu machen? Ich habe den Führerschein damals in Köln abgeben müssen, wohne noch in Köln.

LG
Der koelndriver

think

Fortgeschrittener

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Beiträge: 341

2

Samstag, 3. Juli 2010, 16:36

sollte in nrw problemlos gehen. allerdings ist köln insbesondere auf alkohol sensibilisiert und könnte sich letzten karneval gedanken gemacht haben, ob verordnungen des by-verkehrsministeriums nicht auch irgendwie in nrw anwendbar wären. :wink: versuch's... und halte die community auf dem laufenden, bitte.
Mode d'employ - Cours d'allemand

meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
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koelndriver

Anfänger

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Beiträge: 6

3

Samstag, 3. Juli 2010, 16:46

Hallo think

danke für deine Antwort.

was den Alkohol angeht, so trinke ich seit mehr als 11 Jahren gar keinen Alkohol mehr und bin seitdem auch aktiv in einer Selbsthilfegruppe gegen Alkoholmissbrauch tätig. Das wäre das geringste Problem.

Na gut, ich werde einen Termin mit der Führerscheinstelle machen und einfach sehen, was dabei heraus kommt.

Ich hatte nachgefragt in der Hoffnung, nicht der einzige Depp zu sein, der seinen Führerschein mehr oder weniger dumm nicht wieder abgeholt hat.

Ich schreibe das Ergebnis dann hier rein.

LG
koelndriver

Paule

Menschlich

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4

Sonntag, 4. Juli 2010, 10:56

Wieviel Promille hattest du damals?

Ich denke die werden eine Prüfung (t&p) von dir verlangen. :KlSM:
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charly

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5

Sonntag, 4. Juli 2010, 23:37

In Bezug auf Prüfungen kommt es auf das Bundesland an.

koelndriver

Anfänger

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Beiträge: 6

6

Sonntag, 11. Juli 2010, 10:57

Danke erst einmal.

Ich hatte den Führerschein 1975 in Baden-Württemberg gemacht, wohne seit 1979 in Köln.
Der Führerschein wurde mir 1982 in Köln abgenommen (9 Monate und 500 DM Strafe).
Ich werde nächste Woche erst einmal klären müssen, ob Köln für mein Anliegen überhaupt zuständig ist oder ich mich an die Stelle in Baden-Württemberg wenden muss, die mir 1975 den Führerschein ausgestellt hat.

LG
koelndriver

charly

Meister

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7

Sonntag, 11. Juli 2010, 11:01

Da brauchst Du nix klären gehen!

Es ist immer die Führerscheinstelle für Dich zuständig, die für Deinen Wohnort zuständig ist, an dem Du aktuell gemeldet bist.

In Deinem Fall ist dies Köln.

Die Kölner fordern die Akte aus Baden-Württemberg an und bearbeiten dann anschließend Deinen Antrag auf Neuerteilung nach Entzug.

koelndriver

Anfänger

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Beiträge: 6

8

Sonntag, 11. Juli 2010, 11:11

Hallo charly,

ich habe mir telefonisch für nächste Woche für die Führerscheinstelle in Köln einen Termin geben lassen.
Die "Dame" am Telefon meinte, sie hätte so etwas (nach 28 Jahren den Führerschein zurück wollen...) noch nicht erlebt/bearbeitet und müsse das erst mit Baden-Württemberg klären.
Ausserdem müsse der "alte" (graue) Führerschein sowieso "umgeschrieben" werden, ich nehme an, sie meinte dieses Kartending...

LG
koelndriver

charly

Meister

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Beiträge: 2 114

9

Sonntag, 11. Juli 2010, 11:23

Fakt ist sie fordert die Akte aus BW an.

Durch den Antrag auf Neuerteilung nach Entzug bekommst Du automatisch den neuen Karten-Führerschein.

Für die Dame ändert sich vom Ablauf her nichts.

Rein theoritisch hättest Du ja Deinen grauen Lappen vor einem 1 Jahre wegen einer TF verlieren können und willst heute den FS neu beantragen.

Die einzige Frage die bei Dir zu klären ist, ob von Dir nach so langer Zeit noch die Prüfungen abverlangt werden können/sollten/müssen. Diese Entscheidung kann der Dame aber nicht die FEB in Baden-Württemberg abnehmen, weil Köln nun mal in einem anderen Bundesland liegt und das Führerscheinrecht nun mal Länderrecht ist. Die FEB in Baden-Württemberg kann der Dame in Köln nur sagen wie es in BW gehandhabt wird. Ob sie es dann bei Dir auch so handhaben kann/darf/sollte/muss ist innerhalb der Kölner FEb zu klären bzw. gegebenfalls bei einer anderern FEB im gleichen Bundesland oder gar beim zuständigen Landesverkehrsministerium nachfragen.

koelndriver

Anfänger

Registrierungsdatum: 3. Juli 2010

Beiträge: 6

10

Montag, 19. Juli 2010, 16:47

Hallo,

heute habe ich vom Amt für öffentliche Ordnung/Straßenverkehrsamt/ Führerscheinstelle die Informationen darüber erhalten, was ich benötige, um den Führerschein wieder zu bekommen:

- Sehtest
- Sofortmaßnahmen am Unfallort
- 2 Lichtbilder biometrisch
- Gebühren 104,40Euro

...ca. Mitte August dürfte alles über die Bühne gegangen sein.
Hätte ich nicht gedacht, daß es so relativ einfach ist, freut mich natürlich.

Danke für eure Hilfe.
Ich schreibe wieder, wenn ich den Führerschein definitiv in Händen halte.

LG
koelndriver

think

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 27. Juni 2010

Beiträge: 341

11

Montag, 19. Juli 2010, 16:56

Hätte ich nicht gedacht, daß es so relativ einfach ist


schon komisch, diese kölner feb. :wink:
hätte wenigstens versuchen können, auf ein paar fahrstunden zu bestehen...
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charly

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12

Montag, 19. Juli 2010, 17:55

Die Fahrstunden lässt aber die FEV nicht so einfach zu.

think

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 27. Juni 2010

Beiträge: 341

13

Samstag, 24. Juli 2010, 12:27

Ich schreibe wieder, wenn ich den Führerschein definitiv in Händen halte.


mach das - was in deinen führerschein unter punkt 10 und punkt 4a eingetragen wird, würde mich mal brennend interessieren.
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koelndriver

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Beiträge: 6

14

Sonntag, 25. Juli 2010, 17:14

Hallo think,

ich nehme an, da wird stehen:

4.a | xx.08.2010
10. | xx.07.1975

... spielt für mich aber eh keine Rolle.
Wie es dann wirklich ist, schreibe ich, wie oben geschrieben, Mitte/Ende August, wenn ich "IHN" wieder habe.

LG
koelndriver

charly

Meister

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 2 114

15

Sonntag, 25. Juli 2010, 17:22

Das von Dir für Feld 10 genannte Datum wird dort mit aller Sicherheit nicht stehen.

Du hattest damals einen Entzug per Gerichtsbeschluß und somit ist dadurch die Fahrerlaubnis aus 1975 erloschen.

Wenn dann steht jetzt im Feld 10 ein Datum im Bereich der Monate August/September 2010. Also ein Datum das frühestens dem Tag der positiven Entscheidung durch die FEB entspricht.