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s.fenja

Anfänger

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1

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 10:00

Fahrerlaubnisentzug bei Unfall infolge Unterzuckerung

Nach einer Entscheidung des VG Mainz kann ein Unfall infolge Unterzuckerung den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen.

Zur Pressemitteilung von gestern: http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/…aa-000000000042 .

charly

Meister

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2

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 10:37

Das ist nichts neues.

Pioneer

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3

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 11:38

Rechtsgrundlage hierzu FEV, Anlage 4

Zitat

Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14)
Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Vorbemerkung:

2.
Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Abs. 4).
Aus der darauf folgenden Listung sind unter der Pos. 5 die Art der Erkrankung und deren Folgen für den FS-Inhaber erkennbar.
:rolleyes: Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man nicht bekommt, was man wollte. :rolleyes:

--->Abkürzungen im Forum<---

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. Dezember 2009, 11:41)


s.fenja

Anfänger

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4

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 16:53

danke Leute - ich kenne die Vorschriften und wollte ja eigentlich nur auf die neue Entscheidung aufmerksam machen :bw:

Paule

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5

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 17:07

Zitat

Nach den Angaben des Gutachters sei es denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder zu gestatten.
Das sollte doch zu schaffen sein!
--------K@i-----------
Ich bin total digital! :saar:
Der letzte räumt die Erde auf! :gcool:
--->Abkürzungen im Forum<--- :stt:
Verwaltungsrechtsprechung zu Artikel 11 und der geänderten FeV zum 19.01.2009

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Beiträge: 640

6

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 17:57

Hier noch mal für alle anderen Mitleser die Vorschriften der FeV Anlage 4 für Diabetiker (nein= keine Kraftfahreignung für die Klassen A,B,BE, ja= Kraftfahreignung gegeben)

5. Zuckerkrankheit
5.1 Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen: nein
5.2 Bei erstmaliger Stoffwechselentgleisung oder neuer Einstellung: ja
5.3 Bei ausgeglichener Stoffwechsellage unter Therapie mit Diät oder oralen Antidiabetika: ja
5.4 Mit Insulin behandelte Diabetike: ja

Bei den C,CE Klassen ist es etwas strenger, da muss man in den Fällen 5.3. und 5.4. schon mal zur Nachuntersuchung (ergibt sich aus der Tabelle, von der ich hier nur die ersten beiden Spalten wiedergebe).