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Epox

Pressestelle (Moderation)

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Samstag, 17. Januar 2009, 18:58

Köln im Abseits oder ein Punktgewinn für den “Führerscheintourismus”?

Zitat

In der Filmkomödie “Und täglich grüßt das Murmeltier” aus dem Jahre 1993 verkörpert Bill Murray den zynischen Wetterbericht-Moderator Phil Connors, der in eine Zeitschleife gerät, in der er immer und immer wieder albtraumhaft den selben Tag durchleben muss. In dem Bemühen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen, entwickelt Connors die unterschiedlichsten Strategien, bis er erkennt, dass die Veränderung von ihm selbst ausgehen muss.

Vielleicht war es die Hoffnung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, der nun seit Jahren mit den selben Argumenten geführten Diskussion um die strafrechtliche Behandlung des sogenannten “Führerscheintourismus” zu einer Wendung zu verhelfen, indem es eine ganz neue Frage aufwarf: “Will der deutsche Fahrerlaubnisinhaber mit Wohnsitz in Deutschland seinen in einem Mitgliedsstaat der EU erworbenen Führerschein denn überhaupt in Deutschland nutzen?”

Zu dieser Fragestellung sahen sich die Rheinländer im Fall eines Angeklagten veranlasst, dem das Amtsgericht seinen irischen Führerschein wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat durch Strafurteil entzogen hatte. Den hatte er zuvor gegen seinen von einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellten Führerschein eingetauscht, weil er sich in Ausübung seiner Beruftätigkeit zeitweise in Irland aufhält. Das Landgericht hatte die Entziehung der in Irland erworbenen Fahrerlaubnis bestätigt. Nun hatte das OLG Köln über die dagegen vom Angeklagten eingelegte Revision zu entscheiden. Und hob die Urteile auf.

Nach Ansicht des OLG Köln kam es darauf an, ob der Angeklagte die irische Fahrerlaubnis nur in Irland oder doch zumindest nicht in Deutschland nutzen wollte. Dazu konnten keine für den Angeklagten nachteiligen Feststellungen getroffen werden. Deshalb entschieden die Richter, den Führerschein wieder herauszugeben. Ob sich jedoch andere Oberlandesgerichte dieser Betrachtungsweise anschließen werden, ist äußerst fraglich. Eher ist wohl weiterhin mit einer uneinheitlichen Rechtsprechung landauf landab zu rechnen. Und täglich grüßt das Murmeltier …
Quelle:http://rarudnicki.de/blog/recht-gesproch…ntourismus.html
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

schnellmpu

unregistriert

2

Samstag, 17. Januar 2009, 19:19

dem das Amtsgericht seinen irischen Führerschein wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen Straftat durch Strafurteil entzogen hatte. Den hatte er zuvor gegen seinen von einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellten Führerschein eingetauscht

`

er hat sich die in D entzogene fahrerlaubnis auf irischem papier bescheinigen lassen. steht doch hier so :?: genau mit DIESEM "führerscheintourismus" ist ab 19.01.2009 schluss... er wird aber evtl. noch durchkommen, da artikel 11 zum zeitpunkt des entzugs noch nicht in kraft war. :spitze:

Pat27cgn

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3

Samstag, 17. Januar 2009, 19:47

:supi: GUT DAS ICH AUS KÖLN KOMME :supi: