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Viereth-Trunstadt: Betrunken Unfall verursacht und geflüchtet (SK-FS)

Mittwoch, 8. September 2010, 13:49 - von Bikerjoe1969 - 7 Kommentare

Zitat


Betrunken Unfall verursacht und geflüchtet

Täter drei Stunden später gestellt

Viereth-Trunstadt. Am Samstag, 4. September, um 19.50 Uhr teilten aufmerksame Zeugen mit, dass ein vermutlich betrunkener Autofahrer mit einem A-Klasse-Mercedes mit FRG-Kennzeichen in Richtung Stadtmitte fährt. Der 32-jährige Speditionskaufmann konnte kurze Zeit später bei seiner Wohnadresse in Deggendorf angetroffen werden.


Der Mann war erheblich betrunken, ein Alkotest war nicht mehr möglich. Die Blutentnahme erfolgte im Klinikum Deggendorf. Dem Mann wurde bereits im Jahr 2007 nach einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen. Jetzt war er mit einem slowakischen Führerschein unterwegs, den er in der Slowakei unter Umgehung der in Deutschland nötig gewesenen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ("MPU") erwarb.


Dieser Führerschein wurde sichergestellt. Zusätzlich stellte sich heraus, dass der Mann bereits zweieinhalb Stunden vorher an einem Unfall auf der Autobahn bei Viereth-Trunstadt/ Bamberg beteiligt und geflüchtet war. Er war auf einen vorausfahrenden Pkw aufgefahren und hatte etwa 6.500 Euro Sachschaden verursacht. Die Geschädigten, ein Ehepaar, wurden bei dem Unfall leicht verletzt.

Quelle

Böblingen: Bulgarischer Führerschein war eine Fälschung

Mittwoch, 8. September 2010, 13:45 - von Bikerjoe1969 - 1 Kommentar

Zitat


Beamte der Verkehrspolizei Böblingen haben am Dienstagnachmittag auf der Bundesstraße 464 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurden 14 Autofahrer beanstandet, die die zulässigen 100 Stundenkilometer zum Teil deutlich überschritten. Neben den 32 Sachen zuviel, die der Spitzenreiter markierte, fiel ein Führerscheinverstoß einer 29-jährigen Reutlingerin jedoch wesentlich deutlicher ins Gewicht.

Sie war mit ihrem BMW-Geländewagen 20 Kilometer zu schnell und musste ihren Führerschein bei den kontrollierenden Beamten vorzeigen. Statt einer deutschen Fahrerlaubnis zeigte sie einen bulgarischen Führerschein vor, der von den Beamten aber erst nach genauerer Betrachtung als Fälschung erkannt wurde. Ein paar Überprüfungen der Polizisten brachten auch die Hintergründe zutage: Der Frau war die deutsche Fahrerlaubnis vor Jahren entzogen worden, was sie veranlasste, auf illegale Weise zu einem Führerschein zu kommen. Die bulgarische Fälschung wurde beschlagnahmt und gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Fahrt setzte ihre Beifahrerin fort. Sie war im Besitz eines echten Dokuments.

Was iss´n in Bulgarien los? :VL:
Quelle

Nordenham: Kein Führerschein-Ersatz aus Bulgarien

Mittwoch, 8. September 2010, 13:42 - von Bikerjoe1969 - 2 Kommentare

Zitat


Amtsgericht 49-Jährige wegen Fahrens ohne Erlaubnis verurteilt – Laut Urteil ein fahrlässiges Verhalten

Ob die Aussagen über Erwerb und Echtheit des Scheins glaubwürdig sind, bleibt ungeklärt. Mit der Verurteilung ist die Frau nicht vorbestraft.

von Horst Lohe


Nordenham - Wer in Deutschland den Führerschein abgeben muss, kann sich nicht einfach eine neue Fahrerlaubnis verschaffen, indem er in einem anderen Land der Europäischen Union einen Führerschein erwirbt.

Denn zwar ist ein Führerschein eines Staates der Europäischen Union grundsätzlich auch in Deutschland gültig. In Fällen, in denen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist, muss jedoch die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden.

Das ist am Montag vor dem Amtsgericht Nordenham im Falle einer 49 Jahre alten Frau deutlich geworden, die selbstständig im Tourismus tätig ist.

Sie gab an, während eines sechsmonatigen Aufenthalts in Bulgarien habe sie Urlaub gemacht, nach Personal für ihren Gastronomiebetrieb gesucht und eine Fahrschule besucht. An der Echtheit und Gültigkeit ihres dort erworbenen Führerscheines habe sie keinen Zweifel gehabt. Sie habe für die Fahrschule 600 Euro bezahlt, sechs Fahrstunden absolviert und anschließend den in der gesamten Europäischen Union gültigen bulgarischen Führerschein überreicht bekommen.

Der Staatsanwalt hielt diese Darstellung für nicht glaubhaft. Die Angeklagte könne weder eine Quittung über die 600 Euro noch sonstige Unterlagen vorlegen. Auch seien ihr die Namen des Fahrlehrers und des Fahrprüfers nicht geläufig. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Frau tatsächlich in Bulgarien aufgehalten hat. Ihr sei bewusst gewesen, dass der Führerschein gefälscht sei, meinte der Staatsanwalt.

Der Anwalt der Frau widersprach. Sie sei in Bulgarien offenbar einem Betrüger aufgesessen. Richter Jörg Sprenger verurteilte die Angeklagte wegen Fahrens ohne Führerschein in zwei Fällen zu einer Geldstraße von 50 Tagessätzen in Höhe von je 20 Euro. Damit ist die Frau aber nicht vorbestraft. Sie war auch bisher nicht vorbestraft.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Polizei sie in Burhave erwischt. Den vorgelegten bulgarischen Schein erkannten die Beamten nach einer Untersuchung als gefälscht.


Für Richter Jörg Sprenger bleibt ungeklärt, ob die Aussagen der 49-Jährigen über den Erwerb und die Echtheit des bulgarischen Führerscheins glaubwürdig sind. Entscheidend sei: Sie habe fahrlässig rechtswidrig gehandelt, weil sie zwar ihren Anwalt nach der Gültigkeit eines bulgarischen Führerschein gefragt habe, aber eben nicht die Straßenverkehrsbehörde (in diesem Fall der Landkreis Wesermarsch), die ihre deutsche Fahrerlaubnis eingezogen hatte.

Das Verhalten der Frau wirkt nach Einschätzung des Richters so, als habe sie sich nach dem Verlust ihres Führerscheins nur gefragt, wie sie einen neuen bekommen kann – mit der Einstellung „Augen zu und durch“. Von ihr hätte jedoch zumindest die Sorgfalt verlangt werden können, in Abstimmung mit ihrem Anwalt den Landkreis zu fragen.

Wegen der schwierigen Rechtslage müsse allerdings ein vorsätzliches Fahren ohne Erlaubnis ausgeschlossen werden, so der Richter.

Quelle

Mittwoch, 8. September 2010, 11:52 - von Neptun - 0 Kommentare

Heute gab es eine Entscheidung des EuGH, wo wieder ein deutscher Sonderweg kassiert wurde.

Hat zwar nichts mit Führerscheinen zu tun, aber im Urteil wird hier wieder besonders die Niederlassungsfreiheit betont:



Zitat


Es ist eine Lizenz zum Zocken: Bislang durfte in Deutschland nur der Staat Glücksspiele anbieten. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg diese Regel kassiert.




Das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung begrenze die Glücksspiele, auch Sportwetten, nicht „in kohärenter und systematischer Weise“. Sie verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Grundsätzlich seien Wettmonopole zwar zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen, entschieden die Richter. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt. So betrieben die Lotto-Monopolgesellschaften der Länder umfangreiche Werbekampagnen, zudem würden reichlich private Geldspielautomaten genehmigt. Das verbot für private Wettveranstalter, etwa im Internet, sei daher ab sofort nicht mehr anwendbar (Az: C-316/07 und weitere).

Hintergrund: Am 1. Januar 2008 trat in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Seitdem dürfen private Unternehmen in Deutschland keine Sportwetten mehr anbieten. Die staatlichen Anbieter Toto und Oddset wurden Monopolisten. Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Wettmonopol im 2006 für zulässig erklärt.


Gegen den Staatsvertrag und seine Auswirkungen laufen zahlreiche Gerichtsverfahren. Vor dem Europäischen Greichtshof hatte Winner Wetten GmbH geklagt, ein privater Wettanbieter – mit Erfolg. Wie sich das Urteil nun auf deutsches Recht auswirkt, ist noch unklar. Die aktuelle Regelung wird aber keinen Bestand haben dürfen. Eventuell dürfen bald auch private Unternehmen Sportwetten und andere Glücksspiele in Deutschland anbieten.
http://www.focus.de/finanzen/recht/lotte…aid_549702.html

Frankfurt: In seinem Auto ertranken 2 Mädchen (CZ-FS)

Dienstag, 7. September 2010, 12:35 - von Bikerjoe1969 - 12 Kommentare

Zitat


Zwei junge Mädchen starben, als Okan Y. (23) mit seinem dicken BMW in den Main fuhr. Jetzt steht der Frankfurter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Mitleid hat er dort vor allem für sich selbst.


8. Dezember 2008: Okan Y. ist die ganze Nacht mit seinem Cousin Ugur B. (damals 21) und seinen Bekannten Leandra B. und Amra H. (beide 17) in BMW X5 auf Spazierfahrt. Der 80 000 Euro-Geländewagen ist auf seine Mutter zugelassen. Aber das Kennzeichen „F-OY 1987“ besteht aus seinen Initialen und seinem Geburtsjahr. Um 4.15 Uhr landet das Quartett auf dem Offenbacher Mainparkplatz an der Carl-Ulrich-Brücke.

Mit gut 50 Sachen donnert Okan Y. über das Gelände. Er rammt einen Bauzaun, verliert die Kontrolle über den über 2 Tonnen schweren Wagen, schleudert in den Main. Okan und Ugur können sich an Land retten. Die beiden Mädchen auf der Rückbank ertrinken. Erst nach 11 Stunden kann das Wrack mit ihren Leichen aus dem Main geborgen werden.

Im Prozess beteuert der Hartz-IV-Empfänger, der seinen Führerschein für 400 Euro in Tschechien erwarb: „Es tut mir wirklich leid.“ Doch viel mehr betont er, wie er seit dem Unglück leide. Ein Attest bescheinigt einen Abszess am After, er streckt Richterin Christine Zoschke die Zunge raus um zu demonstrieren, dass die Haut dort gereizt ist – alles psychosomatisch: „Bei mir ist alles kaputt.“

Quelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 B 10.1030, Beschluss vom 16.08.2010(DIE VORLAGEFRAGE: Zur Anerkennungspflicht von nach dem 19.01.09 erteilten EU-FEen)

Samstag, 4. September 2010, 17:53 - von RA XDiver - 0 Kommentare

Der VGH Bayern hat es endlich geschafft und die Frage der Fragen dem EuGH mit o.g. Beschluss zur Entscheidung vorgelegt.


Zitat

Beschluss:
I. Dem Europäischen Gerichtshof wird gemäß Art. 267 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union folgende
Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie
2006/126/EG dahingehend auszulegen, dass ein Mitgliedstaat
die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen
muss, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person außerhalb
einer für sie geltenden Sperrzeit ausgestellt wurde,
wenn deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten
Mitgliedstaats entzogen worden ist, und diese Person zum
Zeitpunkt der Führerscheinausstellung ihren ordentlichen
Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte?


II. Das Berufungsverfahren wird bis zur Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs über die Vorlagefrage ausgesetzt.

<<<Volltext des Beschlusses>>>

19.01.2009 - Vorlagefrage beim EuGH ist gestellt

Samstag, 4. September 2010, 15:17 - von Neptun - 38 Kommentare

http://www.juris.de/jportal/nav/nachrich…r-JUNA100902461

Zitat


EuGH-Vorlage zum "Führerscheintourismus"


Der BayVGH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine im EU-Ausland ab dem 19.01.2009 ausgestellte Fahrerlaubnis in Deutschland gilt, wenn dem Betroffenen früher in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist?

Die Entscheidung des EuGH ist für einen beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fall von Bedeutung. Einem Autofahrer aus dem Allgäu war 2007 die deutsche PKW-Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden. Am 19.01.2009 erwarb er eine tschechische Fahrerlaubnis. In einem im Juli 2009 erlassenen Bescheid stellte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde fest, dass diese tschechische Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtige. Die hiergegen vom Autofahrer erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg abgewiesen. Im Grunde geht es um das Spannungsverhältnis zwischen zwei Rechtsvorschriften der sog. "Dritten Führerscheinrichtlinie" der EU (RL 2006/126/EG vom 20.12.2006). In Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie heißt es, dass die von den Mitgliedsländern ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Andererseits gilt nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie: Ist in einem Mitgliedsstaat einem Betroffenen vorher die Fahrerlaubnis entzogen worden, so lehnt dieser Mitgliedsstaat die Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnis ab. Diese Bestimmung ist am 19.01.2009 in Kraft getreten. Also genau an dem Tag an dem der Allgäuer Autofahrer seine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat.

Der EuGH wird also zu entscheiden haben, welcher Grundsatz der Richtlinie sich durchsetzt. Der BayVGH hat in seinem Beschluss klargemacht, dass er die tschechische Fahrerlaubnis als im Bundesgebiet unwirksam ansieht. Unter rein formalen Gesichtspunkten war die tschechische Fahrerlaubnis für die deutsche Fahrerlaubnisbehörde übrigens unangreifbar. Im tschechischen Führerschein des Allgäuers ist nämlich ein Wohnsitz in Tschechien eingetragen.

Quelle: Landesanwaltschaft Bayern vom 03.09.2010

Burscheid: Drogen und PL-FS

Freitag, 3. September 2010, 20:26 - von Bikerjoe1969 - 7 Kommentare

Zitat


Burscheid/Wermelskirchen (ots) - Heute Nacht (02.09.2010) fiel einer Streifenwagenbesatzung gegen 00.05 Uhr in Burscheid auf der Friedrich-Goetze-Straße ein BMW mit einem Überführungskennzeichen auf.

Als die Polizeibeamten den Leverkusener zwecks Überprüfung anhielten enstand aufgrund verschiedener Anhaltspunkte der Verdacht, dass der 27-Jährige Drogen konsumiert haben könnte. Als der Mann sich schließlich zu einem freiwilligen Drogenvortest bereit erklärte, bestätigte das Ergebnis den Verdacht der Beamten. Dem 27-Jährigen musste daraufhin im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen werden.

Außerdem konnte der Fahrer nur eine polnische Fahrerlaubnis vorweisen, da ihm bisher durch die Straßenverkehrsbehörde die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis verweigert wurde.

Quelle

OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.08.2010, Az. 12 ME 130/10, FS nach 19.01. nicht anzuerkennen - Vorinstanz VG Hannover, Beschl. vom 30.4.2010, AZ 9 B 618/10

Mittwoch, 1. September 2010, 18:51 - von RA XDiver - 0 Kommentare

Leitsatz/Leitsätze

Nach dem 19. Januar 2009 im Ausland ausgestellte EU-Fahrerlaubnisse berechtigen nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet, wenn zuvor die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden ist (wie Bay. VGH, OVG NRW, VGH Bad.-Württ; a. A.: Hess. VGH, OVG Rh.-Pf., OVG Saarl.).


<<<Volltext der Entscheidung>>>

Bulgarischer Führerschein war eine Fälschung

Mittwoch, 1. September 2010, 17:27 - von Neptun - 3 Kommentare

http://www.szbz.de/no_cache/nachrichten-…Hash=45c71e5028

Zitat

Beamte der Verkehrspolizei Böblingen haben am Dienstagnachmittag auf der Bundesstraße 464 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Dabei wurden 14 Autofahrer beanstandet, die die zulässigen 100 Stundenkilometer zum Teil deutlich überschritten. Neben den 32 Sachen zuviel, die der Spitzenreiter markierte, fiel ein Führerscheinverstoß einer 29-jährigen Reutlingerin jedoch wesentlich deutlicher ins Gewicht.

Sie war mit ihrem BMW-Geländewagen 20 Kilometer zu schnell und musste ihren Führerschein bei den kontrollierenden Beamten vorzeigen. Statt einer deutschen Fahrerlaubnis zeigte sie einen bulgarischen Führerschein vor, der von den Beamten aber erst nach genauerer Betrachtung als Fälschung erkannt wurde. Ein paar Überprüfungen der Polizisten brachten auch die Hintergründe zutage: Der Frau war die deutsche Fahrerlaubnis vor Jahren entzogen worden, was sie veranlasste, auf illegale Weise zu einem Führerschein zu kommen. Die bulgarische Fälschung wurde beschlagnahmt und gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Fahrt setzte ihre Beifahrerin fort. Sie war im Besitz eines echten Dokuments.

OVG Lüneburg: Beschluss vom 23.08.2010 12 ME 138/10 Aufforderung zur Vorlage des tschechischen EU-Führerscheins zur Eintragung eines Sperrvermerks.

Dienstag, 31. August 2010, 07:34 - von Bikerjoe1969 - 0 Kommentare

Zitat

Die unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ergangene Aufforderung, den tschechischen Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen, setzt keine Vollziehbarkeit der auf § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV gestützten Feststellung voraus, die tschechische Fahrerlaubnis berechtige nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland.

(Vorinstanz 1 B 80/10 VG Göttingen Beschluss vom 12.05.2010)

Vollständiger Beschlusstext

Notorischer Falschparker muss Führerschein abgeben

Montag, 30. August 2010, 16:50 - von Gallier - 0 Kommentare

Für viele Autofahrer nur eine Bagatelle - aber auch Falschparken kann den Führerschein kosten. Das teilte der "Deutsche Anwaltverein" mit.

Führerschein wegen Falschparkens verloren
Diese Erfahrung musste ein Autofahrer machen, der seinen Wagen zu oft im Halteverbot parkte. 18 Punkte hatte der Mann schließlich auf dem Konto - Resultat: Führerschein weg.

Klage des Autofahrers vom Verwaltungsgericht Neustadt abgelehnt
Seine Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis hat das Verwaltungsgericht Neustadt abgelehnt. Durch das Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Dabei spielt es keine Rolle, welche Verstöße begangen wurden. Für den Eintrag in Flensburg ist eine Geldbuße von jeweils mindestens 40 Euro maßgeblich - und das war bei dem Falschparker der Fall (Az.: 3 L 664/10.NW).

So bekommt man fürs Falschparken Punkte
Für jedes Bußgeld ab 40 Euro gibt es einen Punkt in Flensburg. Ein Knöllchen in Höhe von 40 Euro wird beim Parken fällig, wenn das Auto an einer unübersichtlichen Stelle oder in einer Kurve steht und damit Rettungsfahrzeuge behindert. Das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt kostet 50 Euro.


Quelle

Betrunkener GEZ-Kontrolleur machte Dorf unsicher

Sonntag, 29. August 2010, 16:41 - von Neptun - 3 Kommentare

http://www.gulli.com/news/betrunkener-ge…cher-2010-08-28

Zitat

28.08.2010 01:44 Uhr


Im kleinen Ort Schellerhau bei Dresden machte ein betrunkener Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale die Gegend unsicher und verursachte sogar eine regelrechte Verfolgungsjagd. Der 1,3-Promille-Kontrolleur muss nun mit einigen rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wenn ein Kontrolleur der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) vor der Tür steht, trägt das nicht selten zu einer Verminderung der guten Laune beim Hausbewohner bei. So auch im kleinen Dorf Schellerhau bei Dresden, das am Donnerstagnachmittag von einem betrunkenen GEZ-Mitarbeiter unsicher gemacht wurde.

Der Gastwirt Marko Pilz berichtet, er habe die Tür geöffnet und gefragt, was der offensichtlich alkoholisierte Mann, der vor ihm stand, von ihm wolle. Dieser habe sich als GEZ-Mitarbeiter zu erkennen gegeben und ihm ein Dokument mit dem MDR-Logo vor die Nase gehalten, dass er aber schnell wieder wegsteckte, da er kaum noch stehen konnte. Auf die Aufforderung Pilz', sein Grundstück unverzüglich zu verlassen, stellte der Mann erst seinen Fuß in die Tür und setzte sich daraufhin auf eine Bank vor dem Haus. Da sich der Wirt nicht mehr anders zu helfen wusste, rief er die Polizei woraufhin der unzurechnungsfähige Störenfried das Weite suchte und zu seinem Auto flüchtete.

Da Marko Pilz fürchtete, dass der Betrunkene in seinem Zustand Menschen gefährden könnte, reagierte er schnell und setzt sich in sein Fahrzeug und verfolgte den GEZ-Kontrolleur. Über sein Mobiltelefon hielt der den Kontakt mit der zuständigen Polizei, die ihm darum bat, weiterhin zu versuchen, den Betrunkenen zu folgen. Die Verfolgungsjagd ging quer durch den Ort, bis sie an einem Waldstück endete, wo der betrunkene Smartfahrer ausstieg.

Der Mann konnte kurz darauf 300 Meter weiter von einem Polizeihund aufgespürt und daraufhin verhaftet werden. Nachdem er sich anfänglich weigerte, den Beamten seine Papiere auszuhändigen, und auch sich auch einem Alkoholtest verweigerte, ergab ein Schnelltest einen Alkoholgehalt im Blut von 1,3 Promille.

Der kleine Ausflug während dem Dienst wird für den Mitarbeiter der GEZ nun wohl ernste Konsequenzen haben. Der Gastwirt erstatte Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung und auch die Polizei wird gegen ihn vorgehen. Der Führerschein wurde ihm bereits entzogen. Des Weiteren muss er sich auch dafür verantworten, dass er auf seiner Fahrt fast ein anderes Auto gerammt hätte, nach dessen Fahrer die Polizei nun sucht.

Beim MDR verschweigt man sich vorerst zu dem Thema. MDR-Sprecher Dirk Thärichen kommentierte: „Wir können diesen Vorfall derzeit weder bestätigen noch dementieren und bitten um Verständnis, dass wir uns erst nach Abschluss des Prüfverfahrens äußern werden. Unabhängig davon können wir Fahren unter Alkoholeinfluss selbstverständlich nicht gutheißen.

Führerschein mit Verfallsdatum (Kommentar eines wohl offensichtlichen EU Gegners?) Meinungen erwünscht!

Freitag, 27. August 2010, 20:21 - von Bikerjoe1969 - 5 Kommentare

Zitat

Nein, keine Sorge, auch wenn der Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre lang gültig ist, muss niemand eine neue Fahrprüfung machen. Es reicht einfach einen neuen Führerschein zu beantragen und natürlich zu bezahlen. Diese tolle Regelung verdanken wir wieder einmal der EU, die damit sicher stellen will, dass alle Europäer den gleichen Führerschein haben. Das ist wirklich nett.


Tatsächlich, haben die EU-Bürokraten innerhalb 15 Jahren mindestens drei mal den Führerschein so verändert, dass er mit dem alten nichts mehr zu tun hat. Die Frist, ginge es um gleiches Aussehen müsste viel kürzer sein. Tatsächlich geht es um etwas anderes. Es geht um die Gängelung und Überwachung der Bürger.

Bisher gab es Verfallsdaten nur für Personalausweise und Reisepässe. Bei beiden wurde mit den Bildern argumentiert, die dem Alterungsprozess angepasst werden müssten. Beide haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei den meisten Menschen liegen die Ablaufdaten weit auseinander, da der Reisepass erst lange nach dem dem Personalausweis beantragt wird. Im Mittelwert ist der Bürger alle fünf Jahre gezwungen, sich einen neuen Ausweis zu besorgen. Mit dem Führerschein, verkürzt sich diese Zeit rein statistisch auf etwas mehr als drei Jahre.

Gleichzeitig drängen Privatfirmen wie die Bertelsmann-Tochter Arvato in den Markt und wollen zur "Entlastung" der Kommunen aber vor allem zur Maximierung der eigenen Gewinne, derartige Papiere selbst ausstellen. Mohn/Bertelsmann geht es aber immer auch um Macht und es gibt kaum eine größere Macht, als den Menschen den Pass oder Führerschein zu verwehren.

Selbstverständlich gibt es in Deutschland Gerichte, die ein solches Unrecht bekämpfen würden. Vermutlich könnte nach ca. 10 Jahren sogar Gerechtigkeit geschaffen werden, wenn die Bürger das Geld hätten, um Prozesse gegen solch einen Moloch zu führen. Es steht zu befürchten, dass außerdem zur Gewinnmaximierung die Zeiten auch schnell halbiert werden könnten.

Niemand braucht einen Führerschein mit einem Verfallsdatum. Vielleicht sollte man besser die Mitgliedschaft Deutschland in der EU mit einen sehr nahen Verfallsdatum versehen, wobei offen gesagt werden muss, dass es nicht die EU ist, die solche Gesetze produziert. Es sind verkommene Regierungen wie die von Frau Merkel, die ihre Überwachungsträume nicht in Deutschland durchzusetzen wagen und sie Deutschland deshalb über die EU verordnen.

Wäre es nicht schön, wenn man als Deutscher einfach mal zehn Jahre lang leben könnte, ohne eine Behörde aufsuchen zu müssen? Aber nein. Für die Grünen ist der zusätzliche Überwachungstermin sogleich ein Grund noch weitergehende Forderungen zu stellen. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Winfried Hermann, ist "sehr dafür, dass endlich einmal diskutiert wird, warum eine einmal erteilte Fahrerlaubnis bis ins Grab gültig sein soll".

Natürlich will der liebe Winfried Herrmann nicht überwachen. Nein. Um Himmels willen er ist doch ein Grüner, also quasi von Natur aus gegen Überwachung. Er will nur "Eine Art gesundheitliche Befähigungsprüfung". Er möchte also die nicht mehr Befähigten aussortieren. Erst mal nur die Alten. Weshalb sollten die auch Auto fahren. Die sollen sterben um die Rentenkassen zu entlassen.

Dann natürlich auch all die anderen. Jeder der nicht mit dem Auto mobil ist, kann ja einen Großteil seiner beruflichen Chancen vergessen, und muss ich schlecht bezahlte Arbeit in der Nähe seiner Wohnung suchen. Eben da wo der ÖPNV ihm erlaubt hinzufahren. Natürlich will dieser Grüne das alles nicht. Er macht nur Türen auf. Aber so sind die Grünen halt. Sie sind die neue FDP.


Quelle

Markus Kratzer zum Führerschein auf Zeit (Kommentar)

Donnerstag, 26. August 2010, 07:14 - von Bikerjoe1969 - 7 Kommentare

Zitat


Der Führerschein bekommt ein Verfallsdatum. Auf formaler Ebene kommt die Bundesregierung den europäischen Vorgaben nun nach. Wer ab 2013 seine Prüfung besteht, muss die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre verlängern lassen. Ein EU-weit einheitliches Dokument, mit dem man Missbrauch eindämmt und Fälscher ausbremst - das alles mag ja noch einleuchten. Aber warum ignoriert Berlin die Richtlinie in der Gegenrichtung? Kein Gesundheitscheck, kein Sehtest, keine Probefahrt. Spätestens mit dem Aufbau dieses neuen Verwaltungsinstruments wäre es doch an der Zeit gewesen, auch die Fahrtauglichkeit des Einzelnen auf den Prüfstand zu stellen.

Nein, hierbei geht es jetzt nicht darum, irgendjemanden zu diskriminieren. Ja, natürlich fährt so mancher 70-Jährige besonnener und souveräner als ein 40-Jähriger. Aber genau das macht ja den Sinn eines solchen Tests aus. Damit würde die individuelle Fahrtauglichkeit auf den Prüfstand kommen. Jeder müsste im Laufe seines Autofahrerlebens bis zu vier Mal zusätzlich einen Nachweis erbringen, dass er den Straßenverkehr noch nach allen Regeln der StVO beherrscht - zum eigenen Schutz, aber nicht minder zur Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Denn wir kennen doch alle die (Un-)Fälle, bei denen sich herausstellt, dass es mit der Fahrtüchtigkeit des Verursachers nicht zum Besten bestellt ist - unabhängig von seinem Alter oder seinem Geschlecht. Durch einen verpflichtenden Test die Gruppe der Problemfahrer zu verringern - das heißt auch, ein Stück mehr Sicherheit auf unsere Straßen zu bringen.

Auch wenn Autos immer verlässlicher und technisch ausgereifter werden: Das Hauptrisiko ist der Mensch hinter dem Steuer. Mit dem Verzicht auf einen Fahrtauglichkeits-TÜV vergibt die Regierung leider eine große Chance. Der reine bürokratische Akt, alle 15 Jahre eine neue Lizenz zu verlangen, ist wie eine Fahrt mit angezogener Handbremse. Und der Autofahrer, der dann wieder und wieder 20 bis 30 Euro hinblättern muss, wird in dem Verdacht bestärkt, dass der Staat nur mal wieder eine neue Einnahmequelle aufgetan hat.

Quelle