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Du Clown, haste nicht gelesen das der Typ sein WS in France hat?
S'il vous plaît Selbst wenn was kommt, man hat das OVG ja im Rücken und die Zeche zahlt dann erst mal die FeB.
Hier ist der Beschluss im Volltext zu finden: 2010 VGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 B 10.1030, Beschluss vom 16.08.2010(DIE VORLAGEFRAGE: Zur Anerkennungspflicht von nach dem 19.01.09 erteilten EU-FEen)
Jede, in dem Fall halt die wo der Unfall war und die Polzei ihren Standort hat.
Mit dem WS hat das nichts am Hut, in dem Falle würde der 29er greifen, aber das OVG SLS hat ja im Sinne solcher Führerscheine beschlossen, das sie halt weiter anzuerkennen sind.
Hey die haben hier das Saarland vergessen ... Zitat Demgegenüber vertreten das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17.2.2010, a.a.O.) und der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 4.12.2009 Az. 2 B 202138/09) die Auffassung, dass die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG auf Art. 11 Abs.4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG zu übertragen sei mit der Folge, dass die Nichtanerkennungspflicht gemäß Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie nur bei e...
Hat es für die Sache mit dem Bike eine Sperre gegeben? Wurde das negative Gutachten 2008 der FeB bekannt und hast du eine Versagung bekommen?
Wurde dir der FS von der FeB entzogen oder von einem Strafgericht? Sperre gibt es nur vom Richter!
Die alte Punkte löschen sich mit dem Entzug, das dieser aber nicht in deinem VZR eingetragen ist wundert mich schon. Evtll. hat die FeB da was versäumt, gelegentlich lassen sie ja auch mal Versagungen eintragen die nicht statt gefunden haben. Zitat von »erdbeer« Sperrfrist Für was? Bei entzug wegen mehr als 18 Punkte gibt es doch keine Sperre.
Bei einer reinen Ersatzausstellung, wie in deinem Fall, brauch es keine 185 Tage. Aber ich würde auf der FeB nichts davon sagen das du dich erst wieder angemeldet hast und in Spanien gelebt hast.
Tühringen, hat er doch geschrieben!
Klasse B und C aus 2006 .... lass es lieber mal mit dem Umschreiben.
Ich habs ja schon in der Titelbeschreibung stehen, für eine FoFe fehlt die Rechtsgrundlage in der FeV, in diesem Fall, selbst wenn der Schein in der Sperre erteilt worden wäre! 28/4 spricht demnach nur von einer aktuellen Sperre, aber soweit müßen wir nicht ausschweifen, der Schein von TicTac wurde ja vor der Sperre erteilt.
Zitat von »think« juristisch gesehen - ja. Woher willst du das wissen? Es gibt noch keine Grundsatzentscheidung dazu und ein solch ähnlich gelagerter Fall liegt dem EugH als Ersuchen vor. Allerdings glaube ich auch das die Erweiterung auf BE die Sache etwas sicherer macht.
Zitat von »Armani82« hebe ich keine neuen Eignungszweifel wieder in den Raum sobald Neuerteilung und Wahrscheinlich verzieht auf Tscheh. führerschein den wen es soweit kommt das Eugh spricht kann ich es ja in der pfeiffe rauchen bei negativen Eintrag oder? Wenn ich das richtig verstehe, meinst du im Falle einer negativen MPU, wenn die 19.01er wieder gültig werden im Falle einer EugH Rechtsprechung. Das lässt sich damit verhindern das du das GA nicht an die FeB weitergibst!
Wie gesagt wenn er Glück hat wurde nur eine Perso-Abfrage gemacht, wenn Zevis im Spiel gewesen wäre, hätte es an Ort und Stelle Probleme gegeben.
Wenn du Glück hast kommt nichts, weil es wurde ja scheinbar auch nichts weiter beanstandet und die Kontrolle war aus der Hängersache entstanden. Vielleicht waren die beide auch grade auf dem Heimweg. Abwarten. PS: Es handelt sich hier um einen 09er Schein!
Heute abend kommt um 21.00 Uhr ein Bericht im ZDF: Zitat Frontal21 am 03.08.2010 Die Themen u.a.: Gekaufte Führerscheine - TÜV unter Korruptionsverdacht http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0…33,00.html?dr=1
Upps stimmt ... Naja jedenfalls wird die Geschichte mit der erneuten Eignungsprüfung bei belasteten Scheinen endlich geklärt, obwohl ich mir vorstellen könnte das manche OVG/VGH sich dann wieder auf die neue Rilie beziehen ...