Entweder ist der FSST ein fataler Fehler unterlaufen oder Du hast Dir den Schein nicht richtig angeschaut.
Was steht denn als Erteilungsdatum drauf ?
Beiträge von zap
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Ab 50 musst Du auch die C1E alle 5 Jahre verlängern.
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FRAGE: Was passiert, wenn ich den D FS bekomme, BEVOR ein Urteil wegen fahren ohne ( Verfahren läuft) gefällt wird.
Dann hast Du einen D-FS. Solltest Du wegen FoFe verurteilt werden, gibt es ne Sperre auf den D-FS.
Oder habe ich die Frage falsch verstanden ? -
Mit MAi 2014 wurde die Tilgungshemmung abgeschafft, und nach dem Termin kann kein Neueueintrag die Tilgung mehr hemmen.
Seit Mai 2019 gilt das auch für die Alteinträge wo die Tilgungsfrist durch die Hemmung nach Mai 2019 verlängert wurde.Stimmt, ich hatte es etwas zu verschwurbelt ausgedrückt.
Ich bezog mich mit meinem "Also bis Mai 2019 konnten sich Eintragungen durchaus noch gegenseitig verlängern. (Alte Regel)" auf existierende Alteinträge.
Die neuen seit 2014 hatte ich bei meiner Aussage nicht im Fokus.
Aber Du hast das etwas klarer ausgedrückt. -
Bis Mai 2014 galt offiziell, wenn etwas Neues dazu kommt, verlängert sich die Tilgungsfrist.
Damit die Änderung nicht sofort greift, hatte der Gesetzgeber damals entschieden, daß es aber eine 5 Jahre Übergangsfrist gibt.
Also bis Mai 2019 konnten sich Eintragungen durchaus noch gegenseitig verlängern. (Alte Regel)
Ab Ende Mai 2019 darf das so nicht mehr verwendet werden und jede Strafe muß mit ihrer Tilgungsfrist isoliert betrachtet werden. -
Du ich wollte Dir auch nicht auf die Füße treten, ich wollte einfach nur die neue Rechtslage sei Mai 2019 nochmals erklären
Die Gesetzesänderung wurde 2014 mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren beschlossen, weswegen seit Mai 2019 die alte Regel nicht mehr greift.
Und natürlich gestehe ich auch Dir, genauso wie mir, stellenweise veraltetes Fachwissen zu -
Du meinst 2014?
Nein, ich meinte tatsächlich 2019. Es gab eine 5 Jahre Übergangsfrist die im Mai 2019 abgelaufen war.
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Wenn Du Pech hast wird die Tilgungsreife durch die Nummer mit der roten Ampel ausgesetzt.
Auch wenn Du meist hilfreiche Kommentare schreibst, aber das geht nicht mehr.
Seit Mai 2019 ist das frühere Verfahren mit der Tilgungsreife geändert.
Beide Sachen werden seitdem isoliert betrachtet. -
Ich weis auch von keinem Fall, dass ein Ausstellerstaat den FS zurückgezogen hat.
Tja, da solltest Du Dich mal durch das CZ Forum hier durcharbeiten.
Da gibt es etliche Fälle. -
Es geht darum, die FeB könnte einer neuerteilung ce ohne mpu zustimmen! Deshalb die Frage, ob es in einem anderen Landkreis eventuell leichter ist?
Warum sollte die FEB das tun ?
Du hast nur die Eignungszweifel für die Klasse B ausgeräumt. -
Was bei der Anfrage der FEB aber immer noch keine Ermittlung ist.
Das ist schlicht die Standardanfrage, entweder per Formular oder halt ohne.
Ermittlungen laufen erst seitens der D Behörden an, wenn unbestreitbare Informationen bezüglich eines Wohnsitzverstosses oder des Meldezeitraums vorliegen.
Aber vermutlich hab ich mich zu ungenau ausgedrückt. -
Ansonsten hat mir mein Anwalt Mist erzählt.
Vermutlich.
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Nein, sie dürfen nur mit dem Standardformular anfragen, ob sich HU wirklich sicher ist, daß alle Erfordernisse eingehalten wurden.
Erst wenn HU "komisch" antwortet, wie lange Zeit z.B. das "unknown", dann dürfen sie wirklich prüfen.
Ich hoffe wir reden da nicht aneinander vorbei. -
Klar überprüfen die den Wohnsitz
Leider falsch, überprüfen dürfen die zunächst einmal gar nix wegen des Wohnsitzes.
Da geht das Standardschreiben an HU raus. -
3 du meldest einen ws in hu an und bist somit aus allem raus
Immer diese Halbwahrheiten.
Es geht nicht darum, wo jemand gemeldet ist.
Es geht um den ordentlichen Wohnsitz und der hat nichts mit der Meldeadresse zu tun. -
Dann hoffe ich mal, daß die FEB bei Anfrage in HU keine negativen Infos bezüglich Deines ordentlichen Wohnsitzes bekommt.
Falls da irgendwas Negatives zurück kommt, dürfte es das gewesen sein. -
Der polnische Artikel 12 entspricht exakt der Formulierung des Artikel 11 aus der 3ten Richtline.
Damit sollten die angestrebten Verfahren durch sein.
Zitat4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen.
...Ein Mitgliedstaat kann es ferner ablehnen, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat aufgehoben
wurde, einen Führerschein auszustellen. -
Es gibt keine Wiedererteilung.
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Dein Einsatz in allen Ehren jagus , aber glaubst Du tatsächlich daran, daß Ulf auf die lukrativen Einnahmen verzichten wird.
Das Thema läuft jetzt schon so dermaßen lange, ohne das tatsächlich irgendetwas Bewegendes stattgefunden hatte.
So lange er damit noch irgendwie Geld machen kann, wird das Geschäft weitergehen. -
Macht diese Argumentation Sinn bzw sehe ich das richtig?
Nein, da mit dem Schreiben auf eine NU hingewiesen wird.