Absolute Fachkraft...
Und wer kennt ihn nicht, den Schweizer EU-Führerschein
Absolute Fachkraft...
Und wer kennt ihn nicht, den Schweizer EU-Führerschein
Auch bei Dir sollte langsam angekommen sein, dass eine FE und deren Entzug nicht teilbar ist.
Prüfungsfrei kriegst Du sie hiernach sowieso nicht wieder.
"Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in dieKlasse CE fallende Fahrzeugkombinationen/Züge mehr geführt werden. Ist die Fahrerlaubnisseit mehr als zwei Jahren erloschen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, es sei denn, derBetroffene absolviert eine erneute theoretische und praktische Prüfung"
Und da, denke ich, wird die MPU wieder greifen.
m.E. fällt die Klasse 3 heute in die Kategorie 2. D.h. man hat die Eignungszweifel für Klasse b ausgeräumt.
Da jedoch alte Klasse 3 , mittlerweile in die C Klasse fällt, kann die FeB Eignungszweifel anmelden wenn man noch einen Eintrag im FAER hat! Somit ist die mpu sicher.
Sorry falls ich falsch liege oder mich nicht richtig ausgedrückt habe
Solange das FAER nicht sauber ist, würde ich sowieso mit dem zufrieden sein was ich habe, bevor da noch jemand auf dumme Gedanken kommt.
Bei einer Neuerteilung ist die Basis die alte Klasse 3 .
Bei einer Umschreibung ist die deutsche FE auf Basis der im Ausland erworbenen Klasse B eben nur umgeschrieben, was sogar auf der Rückseite der bunten Karte steht. Und da sind die alten Klassen eben nicht inkludiert.
Einige wenige haben es scheinbar geschafft sie wiederzubekommen, belegt hat es aber keiner. Aber jede FEB entscheidet eben anders. da muss man seinen Arsch eben mal bewegen und es beantragen. Versuch macht kluch.
Für MEIN Verständnis gibt es da keinen Rechtsanspruch weil es eben Äpfel und Birnen sind und dadurch findet man anscheinend dazu auch nichts im Netz.
Du willst mir also erklären, dass die alte deutsche Klasse 3 in Polen Bestandsschutz auf eine dort neuerworbene Klasse B hat?
Egal was Du nimmst, nimm weniger.
... warum hat das Austellerland nicht die Klassen eingetragen, die über B hinausgingen?
Dein Ernst? Weil er schlicht und ergreifend nur die Klasse B gemacht hat.
Den Paragrafen rauszusuchen bin ich zu Faul.
Und ich zu doof. Da mir eben ein Termin kurzfristig ausgefallen ist, hatte ich ein wenig Langeweile und hab mal gesucht.
Habe zwar mehrmals die Aussage gefunden, dass die FE nicht teilbar ist aber leider keinen Paragraphen.
Hast Du doch selber hier schon mehrfach erklärt, dass es um die Basis des B geht, den Du in der EU-FE stehen hast / hattest.
Polizei hat Dich auf dem Kieker, droht, dass sie Deinen Vater mit reinziehen, Anwalt rät ab zu fahren...
Lass die Kiste bloss stehen. Die kriegen Dich sowieso und Du vergrösserst den Ärger nur.
Da "Machen" ist auch woanders nicht das Problem... nur die tatsächliche Ausstellung.
Ursprünglich hast Du die gleiche Frage in 2 Threads geposted und in dem Anderen wurde es beantwortet. Finde den auf die Schnelle gerade nicht. Habe da auch was zur Schlüsselzahl B96, falls sie die Klassen nicht erteilen, geschrieben. Rest hat Cabrio oben ja schon geschrieben.
aber lies einfach mal nach was für Fragen ich gestellt habe! Du hast ja auch Zeit 2500 Komentare zu schreiben, wo ich nicht enden möchte!
Da bist Du schon lange^^. Wenn Du so lange hier angemeldet wärest wie Cabrio wärest Du rein rechnerisch nun bei 3129 .
Macht auch unheimlich Sinn, wenn der TE die gleiche Frage in 2 Threads stellt.
Kwasimodo hat im Prinzip schon recht. Die FEB hat schon in sofern Möglichkeiten, dass sie immer anzweifeln können und Dir das Leben schwer machen KÖNNEN.
Da die meisten hier Anwesenden nun mal eine "Gesetzeslücke" ausgenutzt haben, und es anscheinend langsam für legitim halten, ändert nichts an der Tatsache, dass die FE nicht so ganz "astrein" ist.
Wenn man also keinen tatsächlichen Wohnsitz hat / hatte, bzw. denselben nicht begründen kann / konnte, lebt man natürlich immer mit dem Risiko, dass man auffliegt.
Bin eigentlich davon ausgegangen, dass sich dessen jeder bewusst ist.
Fakt ist, dass man eine von D geforderte Auflage nicht erfüllt hat und diese umgangen ist.
Risiken waren bekannt.
Lösung? MPU machen und / oder nicht im Nachhinein jammern.
Fakt ist doch, dass wir alle Fehler gemacht haben, sonst wären wir nicht hier. Ich persönlich falle durch's Raster, weil ich den Wohnsitz tatsächlich aufgrund meiner damaligen Selbständigkeit belegen konnte und es geschäftlich praktischer war in D gemeldet zu bleiben... bla bla....
Trotzdem wurde er bei Umschreibung vermutlich 2x geprüft. Ergebnis weiss ich nicht und interessiert mich auch nicht, da für mich die Umschreibung an sich zählte, dauerte aber auch ca. 7 Monate. Sie haben also geprüft.
Von daher: jeder weiss doch am Besten, inwieweit sein Wohnsitz Ok ist.
Wenn er es nicht ist, muss man eben mit Allem rechnen...
Und WENN alles sauber und bestätigt ist, gibt es nichts zu torpedieren. Und da ist der Rahmen zu Ende.
Es gibt keine Umschreibepflicht seitens der FEB. Aber bei grünem Licht aus Polen ist er zumindest anzuerkennen.
Wie oft soll er das schreiben? Liegt beim OVG.
Hellsehen kann er aber nicht. Beste Beispiel ist Benzema, was alles schiefgehen kann. Von daher muss es eben jeder selber entscheiden, welche Risiken er eingeht.
Von meinem Bauchgefühl her weiss die FEB noch gar nichts davon, weil die Rennleitung so auf der Abmeldung von 40 Tagen rumreitet. Die ist völlig irrelevant, wenn auch hilfreich, wenn man die ganze Zeit über abgemeldet ist.
Aber ist eben nur ein Bauchgefühl...
Allerdings würde es mich als Behörde auch stutzig machen, wenn sich jemand in einem Land > 185 Tage anmeldet, in dem Anderen aber nur 40 Tage abmeldet. Passt nicht zusammen... Das treibt die Spürnasen auf die Fährte und dann suchen sie...
Das ist eben, wie Du schreibst, Spekulation. Die Entscheidung, was Du nun tust, kann Dir keiner abnehmen. Die "für und wider" sind oben ja schon genannt.