Wir sollten der Fairness halber hier noch erwähnen, daß die Theorieprüfung in BG auf Englisch oder Bulgarisch absolviert werden muß. Ansonsten ist der FS-Erwerb dort auch empfehlenswert.
Beiträge von Belmondo
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Mit Screenings kannst Du sofort beginnen. Diese sind anzuerkennen unter der Bedingung, daß Du diese bei einem akkreditierten Labor machen läßt. Hier kann auch der Hausarzt bei behilflich sein.
Den Antrag auf Neuerteilung (nicht Wiedererteilung) kannst Du jederzeit stellen. Dann wird eine Frist bis zu Beibringung eines positiven MPG gestellt. Bevor diese abläuft mußt Du ggfls. den Antrag zurückziehen, bevor etwas nach Flensburg weiter gegeben wird, woraus die nette Widmung resultieren würde; "Unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis."
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Die 185 Tage Regelung ist schon wichtig einzuhalten.
Ist es von Vorteil, wenn man z.b. ein Jahr gemeldet ist ?.
Das sieht zumindest immer besser aus.
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Gerade diese typischen Kleinwagen (Geschenk zum Abi...) werden von vielen Fahranfängern bevorzugt. Bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge wird die Unfallstatistik herangezogen. Da stehen diese Fahrzeuge weit oben angesiedelt und dementsprechend kostspielig wird es dann auch bei der Autoversicherung.
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Bingo! Jetzt sieh noch zu, daß Du den 170er schleunigst, noch während der Antrag auf Neuerteilung läuft, der zust. freudl. Sachbearbeiterin unter die Nase reibst (einscannen und Email schicken).
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Ach so. na, dann solltest Du wohl wirklich mal ein Gespräch mit dem Anwalt führen.
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Gegenfrage: Wenn Du in einer Kontrolle mit einem D-FS brillieren kannst - wen interessiert dann noch das FAER?
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Das FAER ist ein nationales Register, daß zwar in die Vergabe von Informationen an ausländische Behörden involviert wird, bleibt aber letztendlich immer noch eine deutsche Auskunftsstelle, in die ausländische FSe nicht automatisch eingepflegt werden. Wer seine EU-FE in Flensburg "salonfähig" machen will, der muß schon den Weg über seine regionale FeB gehen (Feststellungsbescheid, anwaltliche Hilfe...). Trotzdem ändert das nichts an der Tatsache, daß alle EU-FSe zunächst einmal anerkennungspflichtig sind, auch wenn diese (noch) nicht in Flensburg "poliert" worden sind. Besser so?
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Bulgarien und Rumänien ist schon richtig, aber vergiß die Idee, dort irgendwelche Kaffs zu frequentieren und dortselbst den EdF (Entzug der Fahrerlaubnis) zu verschweigen. Das geht ganz anders.
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Ob Du beim 4. mal wiederum die MPU bestehen würdest ist fraglich.
Solltest Du Dich für die EU-Lösung entscheiden, empfiehlt es sich den Cannabiskonsum dauerhaft einstellen, denn bei jeder Kontrolle wird Dir der Beamte zunächst mal den Becher anreichen.
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Die ganze verdammte Akte wird kopiert, mit allem darin, seitdem diese angelegt wurde. Da geht niemand hin und mistet Altlasten nach 15 Jahren aus. Das mag an der dort grassierenden Krankheit (Sesselpupserfäulnis) liegen. RA XDiver führte ja bereits an, daß das teuer werden kann. Es gibt sogar Helden, die bei der FeB eine Akte im Format eines Telefonbuchs archiviert haben.
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International sollte dies eigentlich auch längst möglich sein (EUCARIS/RESPER), aber da hinken einige Länder noch hinterher.
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Das mag in D zutreffen. Sollte man allerdings im Ausland, bei dortigem WS, eine Ersatzausstellung nach Verlust (71er Schlüsselzahl) beantragen, dann wird eine KKA von der Ausstellerbehörde in D benötigt.
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Akte könnte etwas dicker sein, was steht überhaupt alles drin, das ist die Frage???
Alles. Sogar handgeschriebene Zettel, in Form von Notizen, die der freundliche Sachbearbeiter bei persönlichen Vorsprachen gemacht hat. Vor ein paar Jahren hatte ich einmal persönlich Akteneinsicht vorgenommen bei einem Gespräch mit der Abteilungsleiterin. Wegen eines Lapalienvergehens hatte ich 6 Monate Sperre. Die Neuerteilung war bereits beantragt. In der Akte bekam ich "meinen" deutschen FS zu Gesicht. Da sich zwischenzeitlich ein etwas gewichtigeres Vergehen, ohne Bezug zum Straßenverkehr, ergeben hatte, von dem meine FeB durch Übersendung des Gerichtsurteils Wind bekommen hatte, gab es auf einmal das Ticket zur MPU. Der neue deutsche FS war schon gedruckt und eingestanzt (dickes Loch in der Mitte) in die FS-Akte eingefügt worden. War das ein geiler Anblick. Handgeschriebene Vermerke waren ebenfalls vorhanden.
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In Deutschland handelt es sich hierbei lediglich um ein paar Euro. Eine aus dem EU-Ausland wird durch entsprechende Dienstleister um die 150,-€ angeboten.
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Professionell wäre es, wenn ein RA die Zusendung der Aktenkopie selber für Dich anfordern würde, zu diesem Wucherpreis. Könnte es sein, daß Deine freundl. Sachbearbeiterin spätestens nach Deiner Antragstellung auf Neuerteilung der Klasse CE über einen Eintrag im FAER-Auszug, nach dessen obligatorischer Beantragung, des von Dir befürchteten Eignungszweifel stolpert?
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Lies Dir bei der FeB bitte ganz genau durch, was Du unterschreibst. Keinesfalls darfst Du bei Antrag auf Neuerteilung einen Verzicht auf Deinen PL-FS unterzeichnen. Der Verzicht darf erst in dem Moment unterschrieben werden, wo man Dir den D-FS aushändigt.
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Bei der Entgegennahme des D-FS unterschreibst Du bei der FeB, daß Du damit auf eine andere EU-FE verzichtest. Das Abkommen muß lauten, daß auf den PL-FS Zug um Zug verzichtet wird, erst bei Erhalt des D-FS.
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Heutzutage würde ich Fehler zugeben, wenn ich denn welche hätte.
Was bedeutet denn genau diese Übergangsfrist? Von der neuen Regelung wußte ich schon etwas, aber ich war der fehlerhaften Annahme, daß in der Verjährungsfrist jede Straftat die Tilgungsreife zusammenkrachen läßt.