Nix ausser Fs vorlegen.
Ermittlung zuvor beenden.
Nix ausser Fs vorlegen.
Ermittlung zuvor beenden.
Wie soll eine Anerkennung im Faer aussehen ?
Da wird dann die Erteilung der ausländische Fahrerlaubnis eingetragen.
Ich verstehe das nicht. Wenn du eine Anerkennung hast müsste das ja auch im Faer eingetragen sein und somit müsste der Polizist das auch sehen.
Wo ist dann das Problem dem das Schriftstück vorzulegen. Damit wäre das vom Tisch.
Du solltest das Schreiben dem Polizisten auf den Tisch legen. Damit er das Ermittlungsverfahren wieder schließt.
Der Vorwurf Fahren ohne ist der beginn eines Verfahrens.
Du kannst keine Neuerteilung oder Umschreibung beantragen wenn noch ein Verfahren läuft.
Bei beides wird immer ein Führungszeugnis Belegart 0 und eine Kripoabfrage heran gezogen.
Was ist denn eine KBA Gebühr?
Hol dir lieber mal ein Auszug und das Kostet halt nix.
Wenn der Antrag zurück gezogen wurde nicht.
Wenn der Antrag versagt wurde schon.
Hast du noch Einträge im FAER(KBA)?
Wie ist es eigentlich. Man fährt trotz Nutzungsuntersagung und wird erwischt und wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Parallel läuft aber ein Gerichtsverfahren gegen die Nutzungsuntersagung vor dem Verwaltungsgericht. Muss die Staatsanwaltschaft auf das Urteil des Verwaltungsgerichts warten ? Wenn man vor dem VG gewinnen sollte, wird das Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestellt ? Nicht das ich das vorhabe zu Fahren, aber mich interessiert das einfach.
Die Straftat bleibt bestehen auch wenn die NU etc nichtig war.
Bei einem Euhg Fall war es ja auch so. Meine es war Halbritter. Der stand am ende trotzdem mit nix da, weil er mit NU gefahren ist.
ihr seit alle so schön bunt....
Das Fahrzeug hat 10t. Du darfst aber nur 7.5t fahren. 12t darf man mit C1e als Zug fahren wobei man beim Hänger noch auf einiges achten muss.
Ein abgelaufener EU Führerschein ist immer nur eine Owi. Lässt sich auch nach Verfallsdatum noch umschreiben.
Jetzt nicht mehr. Ihr schuldet mir jeder 5€.
Ja korrekt, ich meinte was anderes. Aber da ist mir die Luft ausgegangen.
Nur um das für User nochmal klar zu stellen, die 3. Eu-Führerschein-Richtline regelt die Ausstellung(Erteilung) und Aufnahme(Anerkennug), dient zu Vereinheitlichung der Klassen und Erteilungsgrundlagen, Formats des Dokuments, etc, für Fahrerlaubnis/Führerschein
Innerhalb der Europäischen Union.(EU)
Der Europäische Gerichtshof (Eugh) ist für die Verträge und Richtlinien innerhalb der Europäischen Union das höchste Gericht.
KENIA ist nicht in der Europäischen Union und weil es in Afrika liegt wird es das auch niemals sein.
Ob es irgendwann noch eine neue Richtlinien geben wird wo eine Vereinheitlichung geregelt wird, was nicht Eu-Führerscheine betrifft wenn sie in einem Eu Land umgeschrieben wurde kann möglich sein. (Gemeinsame Liste, etc)
Im Moment ist es so das diese nicht Anerkannt werden müssen, wenn man den Wohnsitz innerhalb der Eu nach Deutschland verlagert und keine verwertbaren Entzug eingetragen hat.
Eugh Urteil für Kenia Führerschein? So ein blödsinn? Der Eugh hat mit Afrika nix am Hut.
Hast du einen Eintrag im Far alt Kba?
Wenn ja dann viel spass.
Les doch mal in der FeV 28. Da steht Während eines 6 Monatigen Aufenthalt als Schüler oder Studierenden.
Das geht auch. Kann ich garantieren. Man muss das abgelaufene Dokument auch abgeben.
https://www.bf17.de/so-funktio…7/rechtliche-aspekte.html
Mit der Prüfbescheinigung darf man AM und L auch unbegleidet fahren.
Äh ohne Bekleidung mein ich natürlich.