Na dann lies mal.
Oder glänze weiter mit deinem Nullwissen, du Spatzenhirn.
Weitermachen, ich tue es Surcouf gleich und bin hier raus.
Na dann lies mal.
Oder glänze weiter mit deinem Nullwissen, du Spatzenhirn.
Weitermachen, ich tue es Surcouf gleich und bin hier raus.
In dem Zusammenhang gibt es keine Feststellungsbescheide, sondern feststellende Bescheide.
Feststellende Bescheide über den Erlaß eines Verwaltungsaktes, im ganzen Wortlaut.
In dem Fall eine NU.
Und wann gibts die?
Richtig, wenn D deinen FS für ungültig hält.
Und wie erhält man Kenntnis von der NU?
Richtig, per feststellendem Bescheid, welcher grundsätzlich erstmal wirkt.
Ja, eine Behörde kann einen solchen Bescheid aufheben.
Passiert aber eher selten bis gar nicht.
Im Sande verlaufen?
Ja, dann hat man das Problem der/des Fragenden.
Da verläuft nämlich nichts, das Dings ist rechtskräftig ab Zugang.
Ist nämlich kein Urteil o.ä. , sondern die Feststellung eines Vorgangs.
Nein.
Weiß ich aus eigener Erfahrung.
Der feststellende Bescheid stellt fest, dass dir das Recht zur Nutzung der ausländischen FE im Inland aberkannt und die Nutzung selbiger untersagt wird.
Feststellungsbescheid nicht vollzogen?
Was soll das sein?
Der Bescheid stellt fest, mehr nicht.
Geht der Wisch zu, hast du die NU.
Rechtskräftig.
Egal, ob rechtens oder nicht.
Isso, leider
Maßgebend ist der feststellende Bescheid über die NU.
Nicht der Aufkleber oder der Eintrag.
Bißchen wirr, das Ganze, wenn man sich die Beiträge so ansieht.
Was hat denn der polnische RA "geklärt"?
Was ergab die versuchte Umschreibung?
Nur anmelden reicht nicht.
Genau diesen Passus der RiLi wendet z.B. PL seit längerem an, deswegen ist dort Sense mit EU-FS.
Die Rücksprache mit Flensburg informiert NL über dein Strafmaß bzw. drohende MPU, ich denke, das wird eher nichts.
Lass ihn labern...
Dann bekommst du deine alte FE samt der alten Klassen wieder, sofern prüfungsfreie Erteilung.
Kommt eine Prüfung ins Spiel bekommst du nur das, wofür du die Prüfung ablegst.
So siehts aus.
War ja keine Neuerteilung nach MPU.
Der Bäcker hat aber eher weniger Möglichkeiten, rechtsmißbräuchlich zu arbeiten.
Wir nehmen mal den Unsinn vom persönlichen Kalenderjahr, welches nur in der Rechtswelt von Ulf existiert, als Beispiel.
Oder das Ignorieren von Auskünften des KBA, laut Ulf nicht relevant, was ein Angestellter der "BRD-GmbH" äußert.
Hat nicht wenige Leute viel Geld gekostet.
Also ist das irgendwie wohl doch nicht egal.
Hat auch mit "der Politik" nichts zu tun.
Es wurde nur jahrelang geduldet, nun wird nichts anderes gemacht, als geltendes Recht anzuwenden.
Die RiLi ist da relativ eindeutig, was Straftäter wie uns betrifft.
Nur weil irgendwas lange funktioniert bedeutet das gar nichts.
Gibt genügend Beispiele, ich erinnere nur mal an rückwirkende Entziehung zahlreicher Cz-Lappen.
Mach mal halblang.
Oder editiere alles in der Richtung
Teilweise.
Genau da liegt nämlich das/sein Problem.
Wenn die eigene Meinung zur deutschen Rechtsprechung geltendes Recht ignorieren läßt und in die Tätigkeit einfließt, ist das suboptimal.
Mal davon ab, dass der Reichsbürgerunfug insgesamt grenzwertig ist, aus dem Geschäft sollte man die Politik raushalten.
Paule :
Ulf ist bekennender Anhänger der Reichsbürgerphantasien.
Von daher halte ich "Reichsulf" jetzt nicht für eine zensurwürdige Begrifflichkeit.
Aber wie du meinst, allerdings ist deine Begründung "Hallo?" etwas schmal, findest du nicht?
Mittlerweile glaubt der ***ulf wohl selbst nicht mehr an eine Ausstellung.
Zumindest spricht er in seiner Märchenstunde klar aus, was seit 2017 bekannt ist:
Keine FS für deutsche FS-Touris mehr.
Finger weg, Polen ist so tot wie Cz.
Mit Auflage interessiert auch dein WS nicht.
Du bekommst keinen FS, weil die polnische Behörde nicht ausstellt, egal, was du tust.
So einfach.
Klingt logisch, steht aber im Widerspruch zur RiLi.
Ergo heißt es weiterhin, du bist zwar geeignet, hast aber falsch gewohnt.
Für FS-Touris war das allerdings auch nie gedacht und ist mittlerweile auch uninteressant.
MMn. gehört die MPU grundlegend überholt.
Fängt ja schon da an, dass jemand 8 Monate Sperre hat, aber 12 Monate Abstinenz nachweisen muss.
Also ist er schon bei 12 Monaten Sperre.
Mildert man die MPU ab gräbt man auch dem ganzen unseriösen Vermittlergesocks das Wasser ab.
Nebenbei entlastet man noch die Behörden und Gerichte.
Eine brauchbare nationale Regelung muss her.
PS:
Nein, ich bin von keiner Behörde und mag auch die MPU nicht.
Der Lebensmittelpunkt bestätigt aber nicht deine Fahreignung, das tut der erteilte FS.
Demnach muss auch ein unter WS-Verstoß erworbener FS die Fahreignung bestätigen.
Theoretisch..
Wenn er dies Fälschen würde wäre er längst im Knast. Er arbeitet ausserdem nur mit vorhandenen Rechtschutzversicherung 💁♂️
Und aus welchem deiner verlinkten Schreiben geht nun hervor, dass die Kenialappen umgeschrieben werden?
Die Perle aus dem Pro7-Bericht tingelt wahrscheinlich immer noch durch Europa und versucht, das nutzlose Ding umzuschreiben
Wenn das tatsächlich funktionieren würde müsste Hansdiddi sich nicht ständig neue wirre Geschichten wie die Wiedererteilung des D-FS in Cz ausdenken oder Hilfe beim umschreiben anbieten
Gewonnene Verfahren, was muss und sollte und blablub haben wir genug von Reichsulf.
Komm wieder, wenn du was brauchbares hast.
Aha.
Natürlich...
Nicht.
Dann würde ich warten.
Kurz vor Ablauf des WS mal auf der FEB nachfragen, was denn für eine Umschreibung benötigt wird, weil ja der WS aufgegeben wird.
Quasi so tun, als wüßtest du nix.
Verstehste?